BGH - Michael Schumacher
Aus Buskeismus
Schumacher-Entscheidung
Der verunglückte mehrfache Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher gehört zusammen mit seiner Ehefrau Corina Schumachere zu den [[Klägerismus|Klägeristen], welche auch mit ihren Persönlichkeitsrechten geschäftstüchtig bei den Zensurgerichten unterwegs sind.
Vertreten wird dieser Klägerist vom Rechtsanwalt Felix Damm
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 26.11.2016, dass dieser Geschäftsmann Presseberichte über seinen Gesundheitszustand trotz der Beeinträchtigung seiner Privatsphäre nicht generell untersagen lassen kann.
So dürfen Medien nicht nur über verlautbarte Informationen berichten, sondern auch über mögliche Therapiemaßnahmen für den zeitweise ins Koma gefallenen Rennfahrer, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 18.01.2017, veröffentlichten Urteil (AZ: VI ZR 382/15).