06.02.2015 - Rummennige, Schumacher, Brehme - Kuhhandel, Hirnschrittmacher, Scheidung, Gerichtsvollzieher

Aus Buskeismus

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Vorsitzende Richterin Simone Käfer formal und primitiv

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

06. Februar 2015


[bearbeiten] Was war heute los?

Es klagten Karl-Heinz Rummenigge, die Michael und Corinna Schumacher und Andreas Brehme.

Die Verfügungen der Fußballer wurden noch am gleichen Freitag höchstwahrscheinlich bestätigt. Die Pseudoöffentlichkeit war bei der Verkündung "am Schluss der Sitzung" nicht dabei. Bei Andreas Brehme reichte die Identifizierbarkeit.

Die Schumachers müssen noch einen Monat warten, um zu erfahren, was das Gericht zu den Scheidungsgerüchten sagt.

Wir erfuhren, dass Werner Rügemer und Peter Kleinert nicht mehr sagen dürfen, IZA betreibe Lobbying, und durch eine bestimmte Berichterstattung nicht mehr den Eindruck erwecken dürfen, dass IZA nicht über ihre private Finanzierung informiert hatte. Az. 324 O 19/14. Wir berichteten.

06.02.2015

FENSTER


Ein Fenster kann man in 30 Sekunden öffnen



Fenster schließen, ganz einfach
PRIMITIVE VERGLEICHE

Der Vorsitzende Richterin müssen einfache Vergleiche offenbar helfen, um sich in den Wirrwarr ihrer Entscheidungen zurecht zu finden.

Auch heute musste die Fenstertheorie helfen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Wir haben die "Fenstertheorie". Das Fenster kann geöffnet, aber auch wieder geschlossen werden.

So einfach ist es. Öffnet ein Prominenter seine Privatsphäre, so darf die Presse auch über Privates berichten. Möchte der Prominente, dass nicht mehr über seine Privatsphäre berichtet wird, dann kann er aufhören zu berichten und Erfolg versprechend abmahnen. Das Fenster wurde ja geschlossen.

Es gibt bestimmt mehr Möglichkeiten, die Zensurregeln populär zu erklären.

Die bei den Zensoren etablierte Kerntheorie gehört dazu, um ähnliche Äußerungen zu ahnden. Das hat nichts mit der Kernenergie oder den Obstkernen zu tun. Es geht um den Kern der Sache.

"Ping Pong" gehört ebenfalls zum festen Bestandteil der Rechtsprechung, um diese zu verstehen. Alles nur ein Spiel. Man kann gewinnen, man kann verlieren. Den Richterinnen und Richtern macht das nichts aus. Ist eben alles nur ein Spiel.

Wir kennen auch das "Honig saugen" als Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen. Honig schmeckt, versüßt die Zensur von Buske+Käfer & Co.

Schon lange eingebürgert hat sich der Begriff Tenor als Kern bei den deutschen Gerichtsentscheidungen (Urteilen). Die meisten Deutschen verbinden Tenor allerdings mit Gesang in der Tenor-Tonlage. Macht nichts.

Die Eltern-Kind-Beziehung dient den Zensoren im Richterstuhl als mächtiger Vorwand, Zensurn zu üben. Tatsächlich möchten die meisten Kinder keine Eltern als Richter oder Richterinnen haben. Deren Familien sind nicht selten kaputt. Dafür wird eben zu Gunsten anderer Familien gerichtet.

Die Intimsphäre ist ebnfalls solch ein Begriff, den jeder unterschiedlich bewertet. Sehr populistische. Damit können Richterinnen und Richter punkten und hemmungslos Verbote aussprechen.

Den Höhepunkt bildet das Im Namen des Volkes, was jedem Urteil nachgesagt und bei jeden Urteil schriftlich fixiert wird. Immerhin nicht In Namen des Deutschen Volkes, was die Zuständigkeit der Zensoren auch für ausländische Kläger zum Ausdruck bringt.

Käfer und Buske bringen in den Verhandlungen des öfteren Vergleiche aus dem realen Leben, nutzen einfache Worte, versuchen wissend und populär zu wirken.

Die Rechtsprechung befindet sich ja in ständiger Entwicklung. Sie muss mit der Zeit Schritt halten, auch, was den Missbrauch durch Populisten in Richterrobe betrifft.

Volksverbundenheit ÜBER ALLES.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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[bearbeiten] Verkündung

Es gab drei Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal. Am Tisch saßen Käfer, Mittler, Dr. Linke.

Die Vorsitzende begann: In der Sache 324 O 480/14 wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Richterin Barbara Mittler: Klage wurde stattgegeben.

Die Vorsitzende verdutzt: Ja. Der Klage wurde stattgegeben, … stattgegeben.

In der Sache 324 O 19/14 Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) gegen Werner Rügemer und Peter Kleinert wurde entschieden:

Der Beklagte wird unter Androhung der üblichen Hamburger Formel nicht mehr zu behaupten ... - das IZA betreibt Lobbying sowie nicht mehr durch eine bestimmte Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, - dass das IZA nicht über ihre private Finanzierung informiere.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Widerklage wird ebenfalls abgewiesen.

In der Sache 324 O 144/14 hat das Portal von Yelk Irelan Ltd. Wie immer gewonnen.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Der heutige Verhandlungstag war kurz. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer brauchte sich nicht besonders anzustrengen. Alles war primitive Routine.

Simone Käfer verhedderte sie sich trotzdem mehrmals. Wir können nur spekulieren, weshalb. Die arme Frau, vielleicht doch überfordert.

In der Kantine war Simone Käfer nach den Verhandlungen nicht zu sehen, wie ansonsten an den letzten Freitagen. Vielleicht gab es wieder mal was mit Buske zu besprechen beim Italiener.

[bearbeiten] Prof. Udo Eickenberg wird des Gerichtssaals verwiesen

Nach der ersten Verhandlung, welche um 10:00 begann und nur ca. 20Minuten andauerte, war eine Schulung von Studenten und Referendaren des Prof. Dr. Dirk Dünnwald vorgesehen.

Im Gerichtssaal saßen neben den ca. 20 jungen Leuten und dem Buskeismus-Betreiber auch Prof. Udo Eickenberg.

Die Vorsitzende Simone Käfer: Wir möchten jetzt eine kurze Schulung durchführen. Jurastundenten und Referendare dürfen bleiben. Sie beide da (Käfer zeigte auf den Buskeismus-Betreiber und den neben ihm sitzenden Prof. Udo Eickenberg) müsen den Saal verlassen.

Rolf Schälike: Dürfen wir nicht mit zuhören?

Die Vorsitzende: Nein.

Der Professor und Rolf Schälike verließen den Gerichtssaal.

[bearbeiten] Kommentar RS

Es stellt sich die Frage, sind Vorlesungen geheim? Dürfen Nichtstudenden und Perofessoren nicht zuhören, was gekehrt wird?

Ist das der Umgang dieser Täterin in Richterrobe mit den Persönlichkeitsrechten und anderen Rechten von ihr unbekannten bzw. unliebsamen Personen?

Wo leben wir?

Was sagt Prof. Dr. Dirk Dünnwald dazu, dass sein Kollege den Saal verlassen musste?

Offenbar alles zu hoch und zu kompliziert für die Zensorenkaste.

[bearbeiten] Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute

  • Hier wurde ein Gerücht aufgegriffen. Gerüchte sind zu untersagen.
  • Ist uns leider durchgerutscht.
  • Das sind Kleinigkeiten, die sie beim OLG machen können.
  • Das wollen wir, das gar nicht berichtet wird, wenn im engen Familienkreis etc. Erkennbarkeit gegeben ist.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] Karl-Heinz Rummenigge vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein 324 O 497/14

06.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im Internet finden wird Informationen der Art wie:

WELT vom 30.11.2014

Der "Spiegel" berichtet, dass sich Bayerns Klubchef Rummenigge und Dortmunds Vereinsboss Watzke darauf geeinigt haben, dass Reus nicht nach München wechselt. Der BVB verzichtete dafür auf Millionen.

Gab es jedoch diese Absprache, dann dürfte das letzte Wort da noch nicht gesprochen sein. Interessant wird auch, wie Reus einen eventuellen Kuhhandel wie diesen bewertet.

Beanstandet wurden Details im Bericht, vor allem die abwertende Bewertungen Kuhhandel nach Gutsherrenart und Menschenhandel.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit zu Karl-Heinz Rummenigge vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein

06.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … Es ist ganz schwierig zu entscheiden, ob das eine Tatsachenbehauptung ist oder nur ein Verdacht. …. Der Bericht ist rechtswidrig. Ausgeglichen ist der Bericht. Aber der Mindestbestand an Tatsachen reicht nicht. …. Kuhhandel nach Gutsherrenart ist ehrverletzend. .. Einfach überlegen, was könnte der Grund sein, reicht nicht aus. Gute Vertrautheit in den Kreisen ist ebenfalls nicht ausreichend detailliert dargelegt. …. Sieht sich zur Verschweigenheit gebunden. Der andere nicht. Aber er hat sein Ehrenwort gegeben unter Männern.

Wir werden die Einstweilige Verfügung bestätigen.

Spiegelanwalt Dr. Srocke diskutierte vergebens.

Vorsitzende: Hier wurde ein Gerücht aufgegriffen. Gerüchte sind zu untersagen. ….

…. Ist uns leider durchgerutscht.

Anträge zur Einstweiligen Verfügung vom 19.12.2014 werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

11:15

[bearbeiten] Michael Schumacher vs. Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue) 324 O 584/14

06.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwalt Felix Dahm

[bearbeiten] Corpus Delicti

In der Freizeit Revue stand auf der Titelseite etwa:

Sensationelle Therapie. Hirnschrittmacher soll mir das Laufen beibringen.

Schumacher verlangt Richtigstellung der Art wie "Tatsache ist, dass es keine Hirnschrittmacher für Schumacher geben wird" und Geldentschädigung in Höhe von 50.000,- Euro wegen der schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit zu Michael Schumacher vs. Burda Senator Verlag GmbH (Freizeit Revue)

06.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es heißt nicht könnte eine Hirnschrittmacher eingesetzt werden, sondern soll einer ihm das Laufen beibringen. Der Leser nimmt an. Wird so sein.

Hat auch die Schwere. Wir würden die Richtigstellung stattgeben mit einer kleinen Änderung. Man kann sich unterhalten, ob man mehr kürzt … Sensationell … In Bezug auf Schumacher … Titelseite. Das sind Kleinigkeiten, die sie beim OLG machen können. Geldentschädigung würden wir bejahen. Man darf auf der Titelseite über Krankheiten berichten. Aber Hirnschrittmacher? Dann die Besonderheit, dass der Pressesprecher gesagt hat, nein. … Im Vergleichwege haben wir 15.000,. vorgeschlagen. Würde mehr beim Urteil zusprechen.

Burdaanwalt Markus Herrmann: … Geldentschädigung hängst ab von der subjektiven Beeinträchtigung. Schumacher wurde gar nicht gefragt. Kann gar nicht gefragt werden. Das ist die Tragik der Sache. Wir brauchen eine Beeinträchtigung.

Vorsitzende: … Wir wissen nicht, wie es ihm geht.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie können nicht auf Vermutungen bauen

Schumacheranwalt Felix Dahm: Das gleiche Problem bei Kindern. Kinder können Geldentschädigung bekommen.. Sie werden nicht erreichen, dass ich darlege den Gesundheitszustand.

Burdaanwalt Markus Herrmann: Sie müssen Beeinträchtigung darlegen.

Es wird die schwere der Beeinträchtigung diskutiert.. Ist der Eingriff am Schädel Intimsphäre oder nicht. Burda war für eine Klarstellung und Zahlung von 15.000,- Euro bereit. Der Klägerseite war das zu wenig.

Die Verkündung einer Entscheidung wird im März 2015 erfolgen.

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11:40

[bearbeiten] Michael Schumacher, Corinna Schumacher vs. FUNKE Women Group GmbH 324 O 640/14

06.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwalt Felix Dahm

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging um die falsche Behauptung, die Schumachers standen vor dem Unfall vor einer Scheidung.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit zu Michael Schumacher, Corinna Schumacher vs. FUNKE Women Group GmbH

06.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auch hier haben die Parteien eine Einigung abgelehnt. Michael Schumacher stand vor der Scheidung. Es stellt sich die Frage, wer solche Gerüchte in die Welt setzt. Dem Kläger geht es um den falschen Eindruck, dass vor dem Unfall es die Absicht gab, sich zu trennen. Deswegen auch Geldentschädigung, weil es sich um ein Gerücht handelt.

Geldentschädigung ja, 40.000,. für beide. Gerüchte sind so zu behandeln, wie falsche Tatsachenbehauptungen. Es ist unstreitig unwahr. Man hat sehr prominent dargestellt. Hat damit geworden. Richtigstellung kommt nicht in Frage, es hat ja Gerüchte gegeben.

Schumacheranwalt Felix Dahm: Richtigstellung .. Halkte Ihre ASrgumentstion für problematisch. Die Beklagte hat ein Snippet aufgegriffen. Der Redakteur sieht sich das an und heftet das auf den Titel. Das ist eine Umstand, der ausreicht, dass er sich das zu Eigen gemacht hat. ….

Vorsitzende: BGH sagt, eine Richtigstellung gibt es nicht bei Meinungsäußerungen.

Es wird diskutiert, wie der Text zu verstehen ist. Es wird auch die Betroffenheit angesprochen

Vorsitzende: Der fehlenden Betroffenheit werden wir nicht folgen, dass Menschen, die körperlich nicht empfinden, nicht geschützt sind. Es gibt die Niehaus-Entscheidung. Konnte selbst ebenfalls nicht wahrnehmen.

Die Verkündung einer Entscheidung wird im März 2015 erfolgen.

13.03.15, Verkündung, Richterin Barbara Mittler: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte hat an die Kläger zu 1. und zu 2. Geldentschädigung von jeweils € 30.000,- nebst Zinsen sowie jeweils € 121,20 nebst Zinsen zu zahlen. Von den Kosten haben die Kläger jeweils 27 %, die Beklagte 46 % zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

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12:00

[bearbeiten] Andreas Brehme, u.a. vs. Axel Springer SE (BILD am Sonntag) 324 O 725/14

06.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es wurde identifizierend über eine staatliche Maßnahmen berichtet.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit zu Andreas Brehme, u.a. vs. Axel Springer SE (BILD am Sonntag

06.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir meinen zu bejahen. Wir haben verboten identifizierend über die Maßnahmen zu berichten. Journalist, Staatsdiener, Anwalt. Sind extra aus Berlin angereist. Der Journalist habe die Visitenkarte abgegeben. Verinbart am Folgetag zu telefonieren. Anwalt wollte nicht namentlich genannt werden Sollten sich an den Medienanwalt wenden. Was den großen Bekanntheitsgrad betrifft, so hat seine Tor zur Weltmeisterschaft geführt. Es gibt die Christoph-Entscheidung. Zur Wohnanschrift. Das muss die Antragstellerseite überlegen, ob sie die Adresse nennt oder Gründe darlegt, weshalb die Adresse nicht genannt wird.

In der Sache selber halten wir das Verbot für rechtsmäßig. Das Verbot ist hinreichend konkret, wenn es heißt "identifizierend". Man kann nicht alle identifizierende Maßnahmen aufzählen.

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Werbung für Wetten ist keine Bankenwerbung. Pech gehabt Axel Springer
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Pech für Axel Springer, dass die Werbeträger von Andreas Brehme keine Banken sind

Vorsitzende: Der Antragsteller zu 1 ist nicht die Ehefrau. Er ist bekannt als Fußballspieler. Das ist nicht die Privatsphäre. Es gibt keine Öffnung über die finanziellen Verhältnisse. Vielleicht würde man anders entscheiden, wenn er für eine Bank werben würde.

Wir haben diskutiert. Die Information kam vom Rechtsanwalt. Darf man dann veröffentlichen. Ist das Öffnung? Der Rechtsanwalt von Brehme hat gesagt, ich vertrete ihm bei dieser (staatlichen Maßnahme), aber nicht in Pressefragen. Wir haben damit nicht die Öffnung für die staatliche Maßnahme. Hat auch gesagt, die frühere Mitteilung … Zur Folge, die Anschrift ist nicht erforderlich. Neue Anschrift … .

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel: Wenn notwendig. Sonst können wir befürchten, dass er unter ständoger Beobachtung des Antragsgegners steht.

Vorsitzende: Adresse ja, wenn das OLG es anders sieht. Das OLG sieht das al heilbar an.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Das ist die Ansicht des OLG. Teile diese Ansicht nicht.

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel: … .

Richterin Barbara Mittler: Es geht nicht um die Zustellung.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Der BGH hat zu meinem Gunsten entscheiden. Zu diesem Thema werde ich mich äußern, wenn einlassfähiger Vortrag erfolgt. Umgezogen bedeutet keine einlassfähigen Vortrag. Wir sind bedroht worden,. Sind ganz seltene Fälle, sehr spezifische Fälle. Dass man nur befürchtet, dass jemand auflauert, genügt nicht.

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel: Bild am Sonntag … Wir können unterbrechen.

Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Verhandlung wird unterbrochen.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Bin noch nicht fertig.

Vorsitzende: Sie können weiter vortragen.

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel verlässt der Gerichtssaal.

Vorsitzende zu Springeranwalt Spyros Aroukatos: Dem Grunde nach werden wir bestätigen, der Höhe nach nicht.

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel diktiert nach Wiedereintritt die Adresse.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Das zweite Thema. Reichweite, Bestimmtheit. Christoph … Der Tenor ist zu weit gegangen. Es gibt das Recht des Beklagten, der Medien, die Meinungsfreiheit. Im Kontext … der Tenor geht grundsätzlich zu weit in Bezug auf die Photos. BGH .. kann es mir nicht vorstellen …. Der Kontext ist erforderlich. Sie sagen, die betroffenen Sozialsphäre ist genau so geschützt wie die Intimsphäre? Da lässt der BGH nichts zu. Es kommt auf den Kontext nicht an. Der Staatsbeamte ist öffentliche Gewalt. … Es haftet nicht der (Antragsteller, der die öffentliche Gewalt nutzt), sondern die öffentliche Gewalt, auch wen diese auf Veranlassung eines Antragstellers erfolgte. Wenn das so ist, so kann das Verbot, über die Maßnahme zu berichten, nicht halten.

Zur Identifizierung. Ich kenne die Rechtsprechung der Kammer: eEnger Familienkreis. Grundschule, entsprechender Freunds und Familienkreis. Dann kann man gar nicht berichten.

Vorsitzende: Das wollen wir.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Dan können Sie auf Maßnahmen auf dem Grundstück.

Richterin Barbara Mittler: In München ist er ein berühmter Fussballer.

Vorsitzende: Man kann nachdenken.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Dritter Einwand. Der wirtschaftliche Zusammenhang, auch ein nachteilige wahre Äußerung ist zulässig. Der BGH … Entscheidung über Muneeb (?). Sozialsphäre, Öffentlichkeit. Brauche ich die Bekanntheit des Klägers? Nein. Es gab eine Berichterstattung in der FAZ. Großer, bekannter Fussballer verarmt. Was ist zu tun seitens des Fussballverbandes? Ist schon gewesen. Wenn dann die (staatliche Maßnahme) erfolgt. Dann ist das die Fortsetzung einer Debatte. Wenn die Kammer meint, das hat in der Öffentlichkeit nichts zu suchen, dann nicht über die Gleichsetzung mit der Intimsphäre. … Es gilt das Grundgesetzt, Artikel 5, Absatz 3: Die Zensur findet nicht statt. Es heißt nicht verbieten, sondern, findet nicht statt. Die Verfügung hat zensiert.

Vorsitzende: Das hat keine Erfolg.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: … .

Vorsitzende: An ein solches Verbot haben sie sich zu halten.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Was anders wäre, die nächste Sausgabe von BILD am Sonntag beschlagnahmen. Das wäre ein Erfolg. Frage: Beim Erlass des Verbots konnte die Kammer gar nicht wissen, wie die Maßnahme erfolgte. Es hätte einen Eiderstand geben können.

Vorsitzende: Ist nicht vorgetragen worden.

Richterin Barbara Mittler: Sie hätten mitteilen müssen, dass z.B. die Feuerwehr .. .

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Man hätte dann wegen der Einstweiligen Verfügung nicht berichten dürfen. Der dritte Punkt. Die Kammer erlässt eine Einstweilige Verfügung auf einseitiger Grundlage.

Vorsitzende: Sie hatten eine Abmahnung. Sie hätten sagen könne, es gab die Feuerwehr. War nicht so.

Richterin Barbara Mittler: Die Journalisten haben es auch gewusst.

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel hat recht: Das betrifft alle einstweiligen Verfügungen.

Vorsitzende: Interessant der § 149 ZPO

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Ich habe ein Verbot gegen alles. Das Letzte, bitte um Geduld. Der Antragsteller muss sich die Äußerung seines Anwalts zu Eigen machen. Was er gesagt hat, ist unstreitig.

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel: Habe nichts gesagt.

Vorsitzende: Ist nicht unstreitig.

Springeranwalt Spyros Aroukatos: Die …. Ist eine Instrum,entalisierung durch den Gläubiger … Es hat gesagt, möchte nicht namentlich genannt werden. Das hat er gesagt. Wenn zitiert wird, dann wenden sie sich an den Medienanwalt. Es guibt kein Zitat. Die Journalisten haben ihn nicht … . Sie haben ihre Visitenkarten in die Hand gedrückt. In einem solchen Fall dürfen die Journalisten davon ausgehen, dass es die Meinung des Mandanten ist. Dazu gibt es ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.02.2008, Az. 27 O 92/06 (AfP, Heft4/2006)

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel: Es gab das Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Kolndorfer (?). Mache keinesfalls Angaben, weil der Presseanwalt in Hamburg zuständig ist. War persönlich. Dazu nicht über meinen Mandanten. Wenn so, dann ist es unverschämt.

Vorsitzende diktiert das Protokoll.

Brehmeanwalt Dr. Till Dunckel: Biete Rechtsanwalt Kolndorfer (?) als Zeugen an.

Vorsitzende: Darauf kommt es nicht an. Anträge werden gestellt zur Einstweiligen Verfügung vom 14.11.2014

Richterin Barbara Mittler: Ordnungsmittelverfahren.

Vorsitzende: Ziehen wir rüber ins Ordnungsmittelverfahren.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung, Raum B 334.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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