Aus Buskeismus
Willkommen bei Buskeismus-Lexikon
Das Buskeismus-Lexikon ist ein Projekt zum Aufbau eines Nachschlagwerkes zu der deutschen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit auf Basis von freien Inhalten. Jeder kann mit seinem Wissen, seinen Erfahrungen, seinen Erlebnissen und Beobachtungen beitragen.
Als Autoren sind Fachleute aus allen Fachbereichen willkommen. Kritisches Hinterfragen wird ausdrücklich gewünscht.
Gute Autorinnen und Autoren sind stets willkommen.
Siehe auch die justizkritische Site www.buskeismus.de
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Berichte
Berichte nach Aktenzeichen
Berichte nach Gerichten
Berichte nach Datum
Wichtiger Hinweis:
Für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; Geurteilt nach den strengen Regeln der Zwensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstater erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstater möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Answendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibtr es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstter von der Pseudoöffetlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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