Polizisten beschimpfen - verboten
Aus Buskeismus
Polizisten oder Polizistinnen zu beschimpfen ist verboten und kann teuer werden.
Urteile
- AG Böblingen Urteil vom 16.11.2006, Az. 3 C 1899/06
Verboten:
- „Hure, Nutte, Schlampe“
- „Ich fick euch alle, ich mach euch kalt, ihr Drecksbullen, ich fick eure Mutter, ihr dreckigen Bullen.“
- „Ich kenne dein Gesicht, du Schlampe, ich mach dich draußen kalt.“
- „ Votze , Schlampe, Hure, ich fick dich schön tief in den Arsch.“
- „Bevor ich dich kalt mache, sollst du mir zuschauen, wie ich dich langsam und tief in den Arsch ficke.“
- „Ich fick dich dann tot.“
- Polizisten für dumm halten. Z-B. durch die Äußerung: "Ich kenne ältere Kollegen, die merh Verstanhd hätten als Sie" - OLG Stuttgart Urteil vom 7.2.2014, Az. 1 Ss 599/13
- Polizisten als Clown bezeichen, z,B, mit der Äußerung ""Da kann ja jeder Clown kommen, ich möchte Ihren Dienstausweis sehen". Kammergericht Berlin Urteil vom 12.08.2005 Az. (4) 1 Ss 93/04 - 91/04