04.04.2014 - Peanuts aber von Bedeutung

Aus Buskeismus

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Buskeismus-Forschung

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PEANUTS ABER VON BEDEUTUNG


Inhaltsverzeichnis

04.04.2014 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)


Ist das wahr? Oder wird etwas verschwiegen?
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

04. April 2014


Ist das Neu, was wir hören?
VorsRi’in Simone Käfer diktierte z.B. ebenfalls Anderes zu Protokoll als im schriftlichen Protokoll später zu lesen war.

[bearbeiten] Was war heute los?

04.04.2014

Polizei Hamburg
Organisierte Kriminalität - Lagebericht Hamburg 2012

Der "Lagebericht Organisierte Kriminalität 2012" steht erstmalig als Download bereit.

Der vorliegende Bericht enthält in komprimierter Form die Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) in Hamburg.

Grundlage des Lageberichtes für das Jahr 2012 bilden insgesamt 30 OK-Verfahren, die in 23 Fällen von der Hamburger Polizei und in sieben Fällen von Bundesbehörden gemeldet wurden.

Zudem werden am Beispiel mehrerer Einzelsachverhalte aus den letzten Jahren die von der OK ausgehenden besonderen Gefahren für die Gesellschaft deutlich gemacht.

So führte das Landeskriminalamt (LKA) 6 seit Mitte 2009 unter anderem ein Verfahren gegen eine überregional aktive Tätergruppe wegen des illegalen Handels mit nicht geringen Mengen Kokain, die in Holzbriketts aus Südamerika geschmuggelt wurden. Das Verfahren mündete in mehreren Festnahme- und Durchsuchungsaktionen in Hamburg und in den Niederlanden. Dabei wurden in den Niederlanden größere Mengen Marihuana aus mehreren Indoor-Plantagen und in Hamburg mehrere Kilogramm Kokain sichergestellt.

Aber auch eine Erscheinungsform italienischer OK zeigte sich in Hamburg. Täter, die der neapolitanischen Camorra zuzuordnen waren, betrieben einen Handel mit Plagiaten. Lederwaren und sonstige Bekleidung, verfälschte Lebensmittel (Wein) sowie "Blender" von Stromaggregaten, Kettensägen und Bohrmaschinen, die offensichtlich in claneigenen Firmen in und um Neapel hergestellt waren, wurden hier von sogenannten "Magliari" (Schwindler, Hausierer) betrügerisch vertrieben. Im Auftrag des lokalen Statthalters des Camorra-Clans in Hamburg reisten italienische Staatsangehörige teilweise nur für kurze Zeit aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus Italien an und versuchten, die minderwertigen Waren betrügerisch zu verkaufen.

Nähere Informationen zu diesen und weiteren Fällen der Organisierten Kriminalität entnehmen Sie bitte dem angehängten Lagebericht "Organisierte Kriminalität 2012".

Siehe auch:

Bericht der Polizei Hamburg
Organisierte Kriminalität
Organisierte Kriminalität in der Justiz

In dem links verlinkten pdf-Dokument der Hamburger Polizei zur organisierten Kriminalität finden wir eine interessante und richtige Definition dafür, was unter organisierter Kriminalität zu verstehen ist:
________
Die von der AG Justiz/Polizei festgelegte Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität" bildete die Grundlage für die Erhebung der relevanten Ermittlungsverfahren für den OK-Lagebericht Hamburg:
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel
oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“
________

Diese von AG Justiz/Polizei formulierten Grundlagen charakterisieren - genau hingeschaut - das Wirken der Pressekammern und Pressesenate, allen voran die der Hamburger Gerichte, verbunden, unterstützt, geleitet und missbraucht von vielen gut bekannte Medienanwälten und –kanzleien. Wirtschaftkriminelle und Straftäter sind mit dieser Gruppe der organisierten Kriminalität eng vernetzt, sogar mit einigen Mitgliedern verwandt und verschwägert. Materielle Abhängigkeit und Erpressung sind auf der Tagesordnung.

Zu a)

Die Medienanwälte besitzen ihre gewerbliche Strukturen, keine geschäftsähnlichen, nur saubere, gewerbliche, angemeldete. Die Verschwiegenheitspflicht und der Status eines Organs der Rechtspflege sowie der Anwaltszwang hilft diesen Anwälten rechtsmissbräuchlich bis rechtswidrig zu arbeiten. Die noch geltenden Gesetze und Denkweisen des Dritten Reiches bilden die Grundlage für die Struktur dieser kriminell organisierten Vereinigung. Rechststaatliche Mittel werden rechtsmissbräuchlich ausgiebig ausgeschöpft.

Zu b)

Physische Gewalt ist den meisten Hamburger Medienanwälten allerdings nicht eigen. Auch die Richter und Richterinnen sind keine ausgewiesene Haudegen. Die Mandanten dieser Anwälte, wie z.B. Ulrich Marseille, sind schon eher gewalttätig und strafrechtlich negativ belegt. Manche Mandanten bekannter Medienanwälte scheuen es auch nicht, mit dem Tod anderer zu spielen. So z.B. Dr. Nikolaus Klehr bei Injektionen von Galavit, oder die Osmanis bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Die verheerenden Folgen, verursacht von den von bekannten Medienanwälten vertretenen Wirtschaftkriminellen, einschließlich Sextätern, spielen bei der Abwägung der Persönlichkeitsrechter keine Rolle. Da sind die von der Polizei gejagten OK-Kriminellen manchmal menschlicher. Deswegen auch oft schwer zu überführen.

Die rechtsstaatlich geschützten Kriminellen genießen den Vorteil, seitens der von den Kriminellen durchsetzten Justiz geschützt zu werden.

Einschüchterung gehört aber zum ABC des Zensurgeschäfts. Die Zensurrichter und -richterinnen sind da aktiv mit eingebunden.

Anwaltszwang, der fliegende Gerichtsstand, hohe Streitwerte, übertrieben hohe Tagessätze für angebliche Verstöße gegen Äußerungsverbote, Klagen wegen Peanuts, Law Hunting (kaputt Klagen), materielle Vernichtung von Existenzen gehören zum Repertoire dieser sich rechtsstaatlich, genauer rechtsmissbräuchlich selbst deckenden Kriminellen.

Lügen, falsche eidesstattliche Versicherungen, Unterdrückung von Beweismitteln mit der Begründung einer Ausforschung, Urkundenfälschungen, Absprachen zum Schaden von Antragsgegnern und Beklagten, Begünstigung der Antragsteller und Kläger bei non liquet, Beweistlast beim Äußernden, der das Persönlichkeitsrecht vermeintlich unangemessen verletzt hat, Zwang durch den Bezirksrevisor zu einer schnellen und kostengünstigen Erledigung der anliegenden Verfahren, unabhängig von deren Bedeutung und gesellschaftlichen Schaden, den die Zensoren anrichten, Rechtsprechung nach den Prinzipien von Strafrichtern aber nach den Vorschriften der ZPO (nicht der StPO), Missachtung der Persönlichkeitsrechte der Antragsgegner bzw. Beklagten im s.g. Abwägungsprozess durch die Zensoren im Richterstuhl, kein Schadensersatz für die unberechtigt angegriffenen Antragsgegner und Beklagten, Missachtung der ZPO, willkürliche Richterbesetzungen der Kammer bei den Verhandlungen, Aushang von Terminrollen ohne Nennung der Richter und der Kanzleien, Nutzung von Verbrechern, auch von Serienmördern zwecks erheblicher materieller Schädigung von Antragsgegnern und Beklagten, unzulässige Erschwerung geschichtlicher Aufarbeitung von Stasi-Verbrechen, Verknastung trotz zulässiger Meinungen und wahrer Äußerungen bilden die Grundlage für deren kriminellen Machenschaften.

Diese kriminell organisierten Juristen entwickeln ihre eigenen Regeln, nach denen sich alle zu richten haben, um den materiellen Bedürfnissen, dem angestrebten Wohlstand und den Machtgelüsten der Zensoren nachzukommen. Basis für diese der organisierten Kriminalität dienenden Regeln ist die nachhaltige Kommerzialisierung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde. Diese kriminell organisierten Juristen haben unter Missbrauch rechtsstaatlicher Mittel ein System zur Abzocke und Nötigung entwickelt. Mit den Konstruks, wie Stolpe, "Verdacht" und "Eindruck haben sich die kriminell organisierten Juristen dieser OK-Gruppe ein Instrumentarium entwickelt, welches beliebig, d.h. willkürlich, gegen jeden unliebsamen Gegner mit dem Ziel der eigegen Bereicherung eingesetzt werden kann. Die kriminellen Richter und Anwälte aus dieser OK-Gruppe fordern von den Abgezockten die Einhaltung von Sprachregelungen, die diese Kriminellen selbst nicht beherrschern, nicht beherrschen wollen und auch nicht können. Das ist Methode, wie auch der willkürliche Vorwurf der moralische Verwerflichkeit und das Lächerlich- und Verächtlichmachen ethischer und moralischer Haltungen der abgezockten Antragsgegner und Beklagten.

Nicht wenige von den Kriminellen aus dieser Gruppe der organisierten Kriminalität bewegen Millionen und haben erheblichen Besitz, den ein Einzelner eigentlich nicht benötigt und durch ehrliche Arbeit nicht erlangen kann. Finanziert wird deren Reichtum von den abgezockten Bürgern. Die kriminell so organisierten Juristen rauben so gut wie risikofrei.

Zu c)

Das Zusammenwirken und die Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz und Wirtschaft ist unbestritten, sogar vom Volk gewollt. In Ländern mit mehr Armut, wie in Mexiko oder Brasilien, finden Kriminelle ebenfalls nicht selten aktive Unterstützung durch die einfachen Menschen. In Russland hat die Korruption Volkscharakter, obwohl per Gesetz verboten.

Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass der Gesetzgeber entscheidet, wie die Richter urteilen. Entscheidend ist die Interpretation der Gesetze durch die Richter mit der Unterstützung der Anwälte. Die Richter entscheiden endgültig, auch verbindlich für den Gesetzgeber, die gewählten Volksvertreter. Nicht die Gesetze entscheiden, sondern die mafiöse Rechtsprechung der kriminell organisierten Richter und Anwälte.

________

Es stellt sich die Frage, gibt es noch genügend verantwortungsbewusste, einflussreiche, das Risiko nicht scheuende Staatsanwälte, Polizisten, Politiker, Richter und Anwälte, die der bestehenden organisierten Justizkriminalität Schranken zu setzen bereit und in der Lage sind.

Unseres Aktionskunst- und Forschungsprojekt „Buskeismus“ ist ein ganz kleiner Beitrag in dieser Richtung.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren, wie meist, ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Nun kennen wir Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt und Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland als Ballack- bzw. Springer-Vertreter. Die Geheimhaltung am Hamburger Landgericht lief an diesem Tage bei der einen Verhandlung ins Leere.

Bei der zweiten Verhandlung klagte eine Rechtsanwältin – Anja Delender - und vertrat sich selbst. Eigentlich unprofessionell. Aber dazu Näheres im Bericht. Der NDR wurde vertreten von Rechtsanwalt Michael Fricke, der zwar den Kontakt mit dem Buskeismus-Betreiber meidet, aber trotzdem diesem gut bekannt ist. Auch Carola Witt aus dem NDR-Justiziariat ist der Öffentlichkeit nicht unbekannt.

Die Richterinnen kannte heute der Buskeismus-Betreiber, allerdings eine Richterin nicht gut. Neben der Vorsitzenden Simone Käfer und deren Stellvertreterin Barbara Mittler, die sich regelmäßig mit dem OLG-Richter Adreas Buske beim Italiener treffen, saß eine neue Richterin, Richterin Rohwetter.

Vorstellen tun sich die Richterinnen nicht. Nach deren Namen zu fragen, gilt als unhöflich, gar anmaßend. Auch viele Anwälte kennen die Namen der Richter nicht, sie vertrauen den Protokollen. Falsche Richterbesetzungen in den Verhandlungen haben keine Bedeutung bei der gemeinsamen Entwicklung der Zensurregeln.

Heute saßen insgesamt acht Juristen am Richter- und Anwaltstisch. Nur eine davon – Anja Delender - eine Anfängerin mit guten Erfolgsaussichten, was ihre Motivation betraf. Sie wollte Zensur, trotz konkludenter Einwilligung der vom NDR gesendeten Sequenzen mit ihr. Carola Witt aus dem NDR-Justiziariat wehrte sich. Der anwaltliche NDR-Vertreter Michael Fricke war geneigter – so zumindest unser Eindruck -, dem Zensurspiel der Sprachaufseherin Simone Käfer entgegenzukommen.

Für Anja Delender ein Schulungstag in der Zensur, die nicht so einfach zu erringen ist, wie viele Anfänger es meinen.

[bearbeiten] Verkündung

Es gab zwei Verkündungen. Verkündet wurde von der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer in der Geschäftsstelle. Die Richterin verkündete zunächst sitzend auf dem Stuhl der abwesenden Rechtspflegerin dieser Geschäftsstelle, während die Pseudoöffentlichkeit stehen durfte. Der Rechtspfleger saß der Vorsitzenden gegenüber und half dieser beim Ausdruck des Verkündungsprotokolls. Nach der ersten Verkündung kam die Rechtspflegerin. Ich möchte nicht behaupten, dass Richterin Simone Käfer erschreckt aufsprang, sie stand jedenfalls auf, die Rechtspflegerin setzte sich und die zweite Verkündung erfolgte stehend bzw. gebückt das Verkündungsprotokoll ausfüllend. Alles, wie unter den Augen der Nachbarn im zerstrittenen zu Hause, eben.

In der Sache 324 O 146/13 – Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vs. Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber) wurde die Wiedereröffnung der Verhandlung am 22.08.14, 10:30 verkündet. Ein Versäumnisurteil konnte allerdings trotz des innigen Wunsches der kriminell anmutenden Vorsitzenden Richterin nicht ergehen, weil die Bearbeitung des Befangenheitsantrages vom 10.10.2013 fast ein halbes Jahr dauerte, bis OLG-Freund dieser Richterin Andreas Buske die die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs rechtsirrig mit Beschluss vom 18.02.2014 zurückwies. In diesem halben Jahr entschwand allerdings Richter Dr. Philip Link in die Zivilkammer 16 und macht nun haufenweise Mietsachen. Auch da kann er allerhand Schaden anrichten in dem Bemühen der Herrschaftssicherungmit der Aussicht auf Karriere. Für Käfer bedeutete das die Wiedereröffnung der Verhandlung, denn ohne Richter Dr. Philip Link kein Versäumnisurteil. Dieses Gesetz bzw. gängige Rechtsprechung zu missachten, traute sich die orsitzende Richterin Simone Käfer offenbar diesmal nicht.

Nicht ohne Bedeutung sind die haarsträubenden Buske-Argumente im Beschluss 7 W 118/13. Der lügenden Richterin Simone Käfer standen eine anwaltliche Versicherung, eine eidesstattliche Erklärung eines Zuhörers, die Aussage des Antragstellers gegenüber. Buske entschied trotzdem beim Stand 1:3 auf non liquett zu Gunsten seiner Freundin, und das, obwohl auch ohne jedem Befangenheitsantrag, das Käfer-Buske-Team von sich aus sich als befangen gegenüber dem Buskeismus-Betreiber sehen müsste. Für den normalen Bürger offensichtlich, für Kriminelle eben nicht.

In der Sache 324 O 578/13 Claudia Kemfert vs. F.A.Z. verkündete Simone Käfer: Es ergeht ein Beschluss. Der Termin für die Verkündung wird ausgesetzt auf den 11.04.2014.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Was die Vorsitzende unter der Robe trug, haben wir uns nicht notiert und inzwischen vergessen. Zu gewöhnlich diese stilbewusste Frau, zu unwichtig für unsere Augen.

Gelacht hat diese Vorsitzende an diesem Freitag nicht minder selten, als sonst. Käfer mag sich selbst gefallen in ihrer Gutsherrinnen-Art. Wir wissen inzwischen, dass die Vorsitzende Richterin Simone Käfer lügt, und dass sie auch weiß, dass wir das wissen. Für uns ist das eine neue Qualität der Auseinandersetzung mit diesem kriminell anmutenden Milieu.

Ob die Kammer gemäß dem geltenden Geschäftsverteilungsplan besetrz war, können wir nicht überprüfen, denn die Besetzung mit Richterin Rohwetter war überraschend.

[bearbeiten] Verhandlungen

11:00

[bearbeiten] Simone Ballack vs. Axel Springer SE 324 O 700/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Gronau.

Simone Ballack wurde vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt aus der Kanzlei Nesselhauf.

Axel Springer SE wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland von der Kanzlei Damm & Mann.

Zum Corpus Delicti können wir wenig sagen, außer, dass es um verschiedene Photos und die Textberichterstattung über den Besuch von Simone Ballack in ihrem Club ging.

Ob die Photos im Club erlaubt sind, konnte die Zensorin nicht richtig sagen, aber das Warten auf ein Taxi darf keinesfalls als Photo veröffentlicht werden. Unterliegen alle Bilder dem Verbot, dann sind auch alle texte zu verbieten.

Wichtig für die Zensorin ist, in welchen Situationen die Photos gemacht wurden. Falls im Club und Kenntnis, dass ein Photograf anwesend ist, kommt es auf die Details an.

Ein Paradies für die perversen Gedankenspiele der Vorsitzenden Richtern bei der Verfeinerung ihrer nicht nachvollziehbaren Entscheidungen. Offenbar ein besonderer Genuss, klug zu erscheinen und mitzuspielen im Spiel der Massenverdummung mit Simone Ballack als Spielerin und der Kanzlei Nesselhauf als politisch interessierte Seite, den SPD-Sumpf rechtlich am Leben zu erhalten.

Die Vorsitzende gab beiden Seiten Schriftsatznachlass zu den wichtigen Hinweisen des Gerichts. Die Klägerseite müsse mehr zur Anfertigung der Photos vortragen. Die Beklagtenseite muss noch weiter vortragen zum Photo, welches die Klägerin beim Verlassen des Clubs zeigt.

Alles Weitere erfolgt über prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.

______________

12:00

[bearbeiten] Anja Delander vs. Norddeutscher Rundfunk (NDR) 324 O 648/11

04.04.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Gronau und Richterin Rohwetter.

Die Klägerin Anja Delender vertrat sich selbst. Das erste Anzeichen mangelnder Professionalität.

Der NDR wurde vertreten vom Anwalt Michael Fricke und der NDR-Justiziariatsjuristin Carola Witte. Das Corpus Delicti war die NDR-Sendung „7 Tage auf der Jagt“. Drei Wochenlang wurde der Journalist Benjamin Wozny von seinem Team- und Filmkollegen Willem Konrad begleitet. Der Beitrag wurde im April 2013 ausgestrahlt. Auch die Klägerin, eine Rechtsanwältin, kam ins Bild sogar mit einem Interview.

Gestritten wurde, ob die Anwältin eingewilligt hatte und ob diese einwilligen mussten. Peinlich bis unqualifiziert die Annahme dieser Juristin, dass ihr aufgenommenes Interview nicht gesendet wird.

Für die Zensorin Simone Käfer bestimmt ein Problem, wo sie doch so ungern ihre Kolleginnen bei deren Zensuransprüchen verlieren lässt.


Corpus Delicti: Zwei Sequenzen 3:45-3:54 und 3:57-4:53
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Wir haben eine einstweilige Verfügung erlassen zu dem Film über einen Lehrgang zum Erwerb der Jagdscheines. Die Klägerin wusste, was Gegenstand des Filmes wird. Der Beklagte sagte, das der Lehrgang im Film gezeigt wird. Gezeigt wurde auch das Interview mit der Klägerin. Die Klägerin sagt, sie hätte dem Journalisten gesagt, dass sie nicht gesondert dargestellt werden möchte. Die Zustimmung wurde widerrufen. Die Kammer hat die Hälfte nicht untersagt. Nicht untersagt wurde die Sequenz, in der die Klägerin nicht allein war. Wir sagten, man darf sie nicht herauslösen. Wir haben keine Einwilligung für die Interview-Situation. Die Klägerin versichert eidesstattlich, dass sie nicht herausgelöst werden wollte. Wenn wir eine Einwilligung hätten, dann würden wir nicht verbieten. Der Vortrag der beklagten ist nicht ausreichend. Streitentscheidend ist die Einwilligung. Wir würden die Einstweilige Verfügung bejahen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Ich gebe die eidesstattliche Versicherung von Herrn Konrad den Gericht. Es gibt zwei eidestattliche Versicherungen, eine allgemeine und eine zweite.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter reicht die eidesstattlichen Versicherungen von Herrn Konrad und Wozny. Wir lesen mal kurz durch.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Eine Passage ... . Zu der äußern sich beide. ... Es gab nicht die Bitte, keine gesonderte Darstellung.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander unqualifiziert: Die eidesstattliche Versicherung ist vom 03.11.13, vor der Ausstrahlung. Das ist ungewöhnlich. AG 61

NDR-Juristin Carola Witt: Kann das gut erklären. Wenn Beiträge moniert werden, dann lasse ich von den Sautoren, den Journalisten mir eidesstattliche Versicherungen geben. Dann entscheiden wir, wie es weiter geht. Wir haben viele Vorgänge mit eidesstattlichen Versicherungen, die nicht zu Gericht gelangen.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Ich war skeptisch zu diesen Aufnahmen. Es waren Fragen, die nicht zweckmäßig waren. Das hat mich veranlasst, ... habe gesagt, kein Gespräch vor der Kamera. Es ist nicht richtig, dass die ganze Zeit die Kamera auf mich gerichtet war. Es war der Beginn des Kurses. ... Es war nicht klar, wo es hingeht. Wir wussten nicht, was von uns gefilmt wurde. Haben beim NDR nachgefragt ... .

Die Vorsitzende: Ich möchte mich nicht festlegen. War das durchgängig oder gab es zwei Gespräche? ... War es vor den Saufnahmen, die veröffentlicht wurden?

NDR-Anwalt Michael Fricke: ... Wenn sie so poussiert mit dem Handy, dann ist das Einwilligung.

Es wird diskutiert.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Dagegen spricht die Anschauung des Films. Sie zeigen die Handyphotos aus der Nähe. ... Das ist ein klassisches Interview. .. Das war mein Eindruck.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Ich dachte, es geht um den Lehrgang. Es machte mich stutzig. ... Ganz bestimmte Sätze sind gestückelt. Die Gruppe wird gezeigt.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Das Interview ist von einen festen Standpunkt gefilmt.

Richterin Dr. Gronau: Sie sagen, es könnte sein, dass es zwei Gespräche gab. Wann haben Sie denn gesagt, sie möchten nicht herausgesondert werden.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Ich möchte mich nicht festlegen. Vielleicht noch kurz. Es ist ein zeitlicher Unterschied. Möchte nicht gesondert dargestellt werden.

Die Vorsitzende: Können Sie das eidesstattlich versichern? Die Antragstellerin erklärt eidesstattlich unter Kenntnis der Strafbarkeit, dass ich nicht dargestellt werden möchte, habe ich vor dem gesagt, wo die Bilder mich im Interview zeigen. Ich bin mir nicht sicher. Ob es davor oder nach einer pause war. Habe aber definitiv vor den fraglichen Bildern den Hinweis gegeben. Es wird schweirig.

NDR-Anwalt Michael Fricke: ...

Die Vorsitzende: Wäre vermutlich ein non liquett.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Ist nicht die Antragstellerin beweispflichtig? Es ist ersichtlich, dass sie eine Einwilligung gegeben hat. Die gegenteilige Beweislast legt bei ihr.

Es wird diskutiert.

Die Vorsitzende: Das war ein andere Situation.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Dass dann .... behauptete.

Die Vorsitzende: Die Kamera war nicht immer auf sie gerichtet..

NDR-Anwalt Michael Fricke: Da kann man sich die Bilder des Interviews ansehen.

Richterin Dr. Gronau: Nicht komplett. Die Kamera schwenkt..

Es wird diskutiert..

NDR-Anwalt Michael Fricke: Allein ... sind mehrere Sequenzen. Hieße wie im Bild.

Die Vorsitzende: Dann haben wir die andere Sequenz, die im Kurs.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Es waren wenige Sätze, die gesagt wurden. ... Kam Widerspruch von der journalistischen Seite ... ergebnisoffen. Der Journalist sagte, wenn wir uns gestört fühlen, sollten wir es sagen. ... Dass ich dargestellt werde, wurde nicht gesagt.

NDR-Anwalt Michael Fricke: ... Es war ein Lehrgang mit acht Personen. Ein Kamerateam. Hinterher sagen, dass ich nicht herausgegriffen werden möchte, ist nicht überzeugend.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Es sollte nur um ihn gehen, nicht um die anderen Teilnehmer. Am Anfang wurde gesagt, er sei vom NDR und es soll gezeigt werden, wie Ben Wozny als Teilnehmer ... . Konrad wäre der begleitende Kameramann. Das war bei dem Vorstellungsgespräch, bevor der Kurs anfing. . Es sollte ein Film werden über die Jagdschule und seine Teilname.

Die Vorsitzende: Inhaltlich konnte er nichts Genaues sagen. Es sei ergebnisoffen, was gedreht werde.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Es wird kein negativer Film wurde gesagt, nicht wörtlich.

Die Vorsitzende: Dieses Bild, das erste, ist schwierig zu verbieten. Es war klar, dass ein Beitrag gesendet wird. Im Beitrag kann man auch allein dargestellt werden. Es ist offen. Das Interview halten wir für kritisch. Man unterhält sich wissend, es wird nicht gesendet. Beweislast?

NDR-Anwalt Michael Fricke: Zwei Instanzen.

Die Vorsitzende: Das Interview einfach schneiden. Diese eine kurze Sequenz bleibt drin. Kosten trägt die die Antragstellerin. Sie tragen die Kosten. Sie können abrechnen. Berufungsgericht. Die eidesstattliche Versicherung wird dann genauer. Ob das dann hält? Vorschlag: Das Interview wird geschnitten. Kosten bei Ihnen (Antragstellerin). Streitwert 5.000,-. Ist überschaubar. Beim Streitwert würde sich ergeben € 2.500,- pro Sequenz.

NDR-Juristin hatte den Gerichtssaal verlassen. Herr Fricke verlässt ebenfalls den Gerichtssaal.

NDR-Anwalt Michael Fricke nach Wiedereintritt: Wir möchten doch eine Entscheidung. Die Szene ist nicht nur beiläufig.

NDR-Juristin Carola Witt: Es ist ein Interview von fünfzehn Minuten. Im Beitrag sind es eine Minute.

Die Vorsitzende: Problem ...

NDR-Anwalt Michael Fricke: Man kann es so oder so sehen.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Fünfundzwanzig Sekunden aus einem fünfzehnminutigen Beitrag.

NDR-Juristin Carola Witt: Kann das alles verstehen. Wir haben geprüft. Es gibt andere Menschen, die das gehört haben. Wir müssen in die nächste Instanz gehen.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Weiß nicht.

NDR-Juristin Carola Witt: Fünfzehn Minuten. Das Handy wurde in die Kamera gezeigt.

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Es gibt Teile, die nicht gesendet sind. Es ist ein Entgegenkommen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Können wir hier nicht klären. Das muss mit der Redaktion besprochen werden. Der Vorschlag ist vernünftig.

Richterin Dr. Gronau: Wir können einen weitgehenden Verkündungstermin festlegen.

Die Vorsitzende: Wie lange brauchen Sie, um das zu klären?

NDR-Juristin Carola Witt: Denke der 11.04. wäre knapp.

Die Vorsitzende: Wenn alle einverstanden sind, dann der 17.04. Wollen Sie die erste Sequenz zurücknehmen?

Antragstellein Rechtsanwältin Anja Delander: Ja.

Die Vorsitzende diktiert: Die Antragstellerin erklärt, auf Hinweis des Gerichts und zum Zwecke einer Einigung verzichte ich auf die Rechts aus der Einstweiligen Verfügung 324 O 348/13, Seite 20, Sequenz 3:54 – Darstellung der Antragstellerin im Kursraum – und nehme den Antrag insoweit zurück. Der Antragsgegner-Vertreter stimmt der Rücknahme zu und stellt Kostenantrag. Die Parteien wollen untereinander sprechen, ob eine gütliche Einigung hinsichtlich der Verwertung anderer Aufnahmen der Antragstellerin möglich ist. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Partei-Vertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am Donnerstag, den 17.04.14, 12:00 im Raum B 334.

[bearbeiten] Kommentar RS

Wir sind gespannt, ob sich Antragstellerin, die aus Thüringen in den regnerischen Norden gezogen ist, sich als Zensoren entwickeln wird. Angesichts ihres Lebenslaufs und ihrer juristischen Erfahrungen kaum.

Ob diese Anwältin mit ihrer Selbsteinschätzung „Man sagt über mich, ich sei engagiert, zielstrebig und zuverlässig. Ein sachlicher Mensch, der ein ehrliches Miteinander schätzt und bei dem auch das gesprochene Wort zählt, einfach jemand, dem traditionelle Werte noch wichtig sind.“ und der Meinung „Es gibt keinen Teil unseres gesellschaftlichen Lebens, der rechtlich nicht in irgendeiner Art geregelt ist. Daher sind Fragen und Probleme des täglichen Lebens immer auch Rechtsfragen und -probleme. Viel zu wenig Beachtung wird einer frühen Abhilfe von Rechtsstreitigkeiten im Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung geschenkt. Dabei ist der Weg über das Gericht nicht immer der Sinnvollste und Effektivste.“ weit kommt, erlauben wir uns zu bezweifeln.

Das heutige Anliegen war für eine Rechtsanwältin peinlich aus vieler Sicht.

Die anwesenden Juristen, vor allem Richterin Simone Käfer und NDR-Anwalt Michael Fricke, versuchten den offensichtlichen Image-Schaden ihrer klagenden Kollegin offenbar zu minimieren.

Interessant ist die Sequenz ab 10:57. Eine Person ist unkenntlich gemacht worden. Deren Einwilligung dürfte offenbar gefehlt haben. Leider wurde dieses Detail in der heutigen Zensurverhandlung nicht behandelt.

[bearbeiten] Leserkommentare

11.04.14: Rechtsanwalt:

Wenn man sich die Homepage der Frau Anja Delander ansieht, scheint ihr Zensurbegehren gegenüber dem NDR wohl eher dem (untauglichen) Versuch der Selbstdarstellung als dem Schutz ihres Persönlichkeitsrechts geschuldet zu sein. Ich habe mich einige Jahre lang der Juristenausbildung gewidmet - und wurde natürlich auch selbst ausgebildet - und weiß daher, dass die Ausbildung für den Ausbilder selten Hilfe (bei eigenen rechtlichen Problemen) und meistens Last ist.

Insofern wirkt es zumindest für Juristen, die ausbilden bzw. ausgebildet haben, eher lächerlich, wenn Frau Delander die Stationen ihrer Ausbildung als Unterstützertätigkeit bzw. Arbeit für den jeweiligen Ausbilder verschleiert.

Dass Frau Delander gar noch die absurde Aussage trifft, bei der Kanzlei Neuenfeld/Dohna aus Weimar handele es sich um die führende Baurechtskanzlei Deutschlands, tut ein übriges. Hoffentlich kommt da keiner aus dem Kreis der führenden Baurechtskanzleien in Deutschland und verklagt Frau Delander auf Unterlassung dieser Aussage vor dem Landgericht Hamburg! Damit würde man vermutlich sogar Erfolg haben. Dass eine Kanzlei zu "den" führenden eines bestimmten Rechtsgebiets gehört, dürfte als Werturteil zu unbestimmt sein, um einen Gegenbeweis zu führen. Die Behauptung aber, dass eine Kanzlei "die" führende eines bestimmten Rechtsgebiets ist, dürfte dem Gegenbeweis zugänglich sein.

[bearbeiten] Verkündung der Entscheidung, 17.04.2014

terminrolle_140418_Vk.jpg Die Verkündung fand am Donnerstag statt, denn der Zensurfreitag fiel auf Karfreitag, dem Trauertag. Da sollte nicht verkündet werden. Zum Beginn der Heiligen Woche, am Gründonnerstag darf natürlich, sollte sogar verkündet werden als ein Zeichen des Hohen Gerichts.

Ehe wir das Ergebnis preisgeben, sehen wir uns mal den Terminrollenaushang etwas genauer an. Als Richter waren angegeben: Käfer, Dr. Linke, Mittler. Verhandelt hatten aber am 04.04.14 Käfer, Dr. Gronau, Rohwetter. Nach dem damals gültigen Geschäftsverteilungsplan hätten es aber Käfer, Dr. Gronau und Mittler sein müssen. Dr. Gronau war Berichterstatterin. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Einstweiligen Verfügung am 10.01.14 hätte Berichterstatter allerdngs Dr. Link sein müssen, der erst ab den 01.02.2014 in die Mietsachenkammer 16 entschwand.

Richterin Mittler, die stellvertretende Vorsitzende haben wir das letzte Mal am 28.03.14 gesehen. Dr. Linke ist bis auf Weiteres als Ergänzungsrichter zur Großen Strafkammer 24 für das Verfahren 624 KLs 17/12 zugeordnet worden. Der Zensurkammer steht er gegenwärtig nicht zur Verfügung.

Heilloses Durcheinander, könnte man dazu sagen. Aber doch nicht bei der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Diese Frau hat innerhalb dieser organisierten Justizkriminalität die volle Übersicht und den notwendigen Durchgriff.

Helfen tut der Richterin Simone Käfer die Präsidentin des Landgerichts u.a.mit dem Hinweis (siehe den Text unter der Terminrolle), dass unliebsamen Personen Hausverbot erteilt werden kann. Es genügt, die Terminrolle zu entfernen und das der unliebsamen Person unterzujubeln. Außerdem kann der Missliebige wegen Diebstahl strafrechtlich verfolgt werden. Russland lässt grüßen. Für das Weitere brauchen wir Russland nicht. Wir haben in Deutzschland Heute genügend eigene Phantasie und Kreativität. Russland kann von uns, soll von uns lernen, notfalls mit Unterstützung der NATO. Bei Käfer & Co. und anderen Kammern, einschließlich der Strafkammern, erfolgt die Feststellung der juristischen Wahrheit auf Käfers Gutsherrinnen-Art. Simone Käfer ist Vorbild für alle. Beweisanträge werden wegen unzulässiger Ausforschung zurückgewiesen. Den lügenden Juristen ist juristisch zu glauben. Dafür sorgt die korrupte Politik, durchsetzt von Super-Halb-Ödies, den Rechtsanwälten, die beschlossen haben, Politiker zu werden.

Armes Bananenland Hamburg mit ihrer kriminellen Kammer 24 beim Landgericht dieser Hansestadt.

Die Verkündung erfolgte durch Richterin Dr. Gronau gemäß Geschäftsverteilungsplan vom 01.02.14, in dem es heißt:

Die Vertretung der Vorsitzenden erfolgt gemäß § 21 f Abs. 2 GVG. VR'in LG Käfer wird von Ri'in LG Mittler, Ri'in LG Mittler von Ri'in LG Dr. Gronau, Frau Ri'in LG Dr. Gronau von Ri' LG Dr. Linke und Ri Dr. Linke von VR'in LG Käfer vertreten.

Also durfte Frau Dr. Gronau verkünden: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 10.01.14 wird mit Ausnahme der Sequenz 3:48-3:54 - Darstellung im Kursraum - bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Es bleibt bei dem Kostenbeschluss vom 10.01.14.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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