11.11.2014 - verrückt, verrückter, am verrücktesten, Prof. Dr. Christian Schertz
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Was war heute los?
11.11.2014
Prof. Dr. Christian Schertz erklärt seine Rechtsansichten Um was es Rechtsanwalt Christian Schertz tatsächlich geht, kann man nur raten. Vermutungen gehören in die Privatsphäre, sind innere Tatsachen und damit verboten, wenn der Betroffenen das verboten gesehen möchte. Heute erfuhren wir wesentlich mehr über diesen Zensurguru. | Es gab heute zwei Verfahren. Michael Ballck vs. Axel Springer SE 7 U 2/14 und Tom Junkesrdorf, Günther Jauch (Nebenintervent) vs. Norddeutscher Rundfung (NDR) 7 U 72/14.
Ballack wurde vertreten von der Hamburger Kanzlei Nesselhauf , vertreten von der Rechtsanwäkltin Dr. Stephanie Vendt. Günther Jauch wuirde vertreten von der Kanzlei Schertz Bergamnn. Der Dr. Christian Schertz kam persönlich. Beide Kanzleien vereinigt nicht nur deren enormes albernes Zensurbegehren als Geschäftsfeld, sondern auch die Praxis der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ihrer Mandanten. Annemarie Eilfeld, eine Mandantin der Kanzlei Schertz wurde sogar zu einer Strafe von € 6.400,- [Annemarie Eilfeld falsche eidesstattliche Versicherung verurteilt]. Der bekannteste Fall der Kanzlei Nesselhauf mit der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ist der VW-Sexskandal. Beide Kanzleien nutzen genüsslich die Möglichkeit des springende Gerichtstandes, wobei die Kanzeli Nesselhauf sich allerdings offenbar von der Metbode Schertz distantziert, innerhalb eines Verfügungsverfahren zu springen. Bei Käfer küsste die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf vor kurzem ungerührt den Gegenanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann. So nahe sind sich die Kanzleien. |
=Die heutigen Termine=