Revision
Aus Buskeismus
Fachgerichte dürfen bei umstrittenen Fragen den Rechtsweg "nicht versperren"
Revision muss zugelassen werden
Durch die OLG-Entscheidung sei der Rechtsweg "unzulässig verkürzt" worden, entschieden die Karlsruher Richter. Sie sahen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Beschluss des Bundesverfassungsgderichts AZ: 1 BvR 2587/06 vom 4. November 2008