11.04.2014 - So verhandelt die organisierte Justizkriminalität in Hamburg
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Was war heute los?
11.04.2014
Organisierte Kriminalität: Deutschland versagt im Kampf gegen die Mafia
Wo früher der angesagteste Italiener Duisburgs war, das "Da Bruno", gibt es heute Schnitzel "Zigeuner Art" mit Pommes und Salat für 13,90 Euro. Wo einst Thomas Gottschalk und die Bayern einkehrten, herrscht an diesem späten Mittwochnachmittag gähnende Leere. Und wo im August 2007 sechs Männer in einer Mafia-Fehde erschossen wurden, gehen nun Schulkinder vorbei, Capri-Sonne schlürfend. Es ist nichts geblieben außer den Clans selbst. Die Morde im August 2007 hatten Deutschland für einen Moment wachgerüttelt. Plötzlich schien den Bundesbürgern bewusst zu werden, dass die Mafia längst kein Problem Süditaliens mehr ist. Mit den Gastarbeitern waren auch diejenigen in die Bundesrepublik gekommen, deren Lokale, Firmen und Läden weniger den Lebensunterhalt sichern als vielmehr Deckung bieten sollten für lukrativere Geschäfte: Einer der beiden Todesschützen von Duisburg, Giovanni Strangio, betrieb eine einfache Pizzeria in der niederrheinischen Kleinstadt Kaarst. ... Eine wichtige Rolle spielen Restaurants für die Mafia. Sie eignen sich zum einen hervorragend dazu, Geld aus illegalen Geschäften zu waschen, also zu legalisieren: Schließlich kann niemand sagen, wie viele Gäste tatsächlich bewirtet worden sind. Betriebsprüfungen der Finanzbehörden kommen zudem höchstens alle paar Jahrzehnte einmal vor. Zum anderen bieten gerade Lokale der gehobenen Kategorie die Möglichkeit, auf einfache Weise Kontakte zu Entscheidern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu knüpfen. | Die im Spiegel gezeigte Grafik der Verbreitung der organisierten Kriminalität ist aussagekräftig, d.h. richtig aber auch zugleich falsch.
Richtig ist, dass Hamburg ein Zentrum der organisierten Kriminalität ist. Falsch ist davon auszugehen, dass alle Italiener zu italienischen Mafia gehören. Wir kennen im Zusammenhang mit der Hamburger Justizmafia zwei Italiener. Die Gasstätte Centro Lire, gleich gegenüber dem Gebäude des Oberlandesgerichts Hamburg. Dort treffen sich regelmäßig nach den Zensurfreitagen die Vorsitzende Richterin der Pressekammer Hamburg Simone Käfer und der Vorsitzende Richter des Pressesenats des Oberlandesgerichts Hamburg Andreas Buske zusammen mit anderen Richtern der Zensurkammer und des Zensursenats sowie den Richtern der Urheberrechtskammer 8 des LG HH und des Urheberrechtssenats 5 des OLG HH. Daraus folgt allerdings keinesfalls, dass der Besitzer dieses schönen Restaurants „... mit einem Koffer voller Millionen Luxusimmobilien“ kauft, wie das der Spiegel so schön schreibt. Skeptisch macht uns allerdings das an diesem Freitag ergangene Hausverbot an den hiesigen Realsatiriker und seinen Freund. Wir dürfen unsere Stammkneipe nicht mehr aufsuchen. Hat natürlich nichts mit dem Pärchen Buske-Käfer&Co. zu tun. Denn wir waren gern gesehene Stammgäste. Richter und Richterinnen, wie die frühere OLG-Vorsitzende des Pressesenats Frau Dr. Raben oder der Vors.Ri Dr. Steinmetz der Handelskammer 16 stießen sich nicht daran, zusammen mit uns in einem Restaurant zu sitzen. Irgend etwas muss geschehen sein. Erklärt wurde uns nicht, weshalb das Hausverbot erging. Hilflos schreiend wurden wir vom Chef des Hauses verwiesen. Die Hamburger mafiösen Strukturen der organisierten Justizkriminalität funktionieren zivilisierter, gehören offenbar nicht zum Blickwinkel des BKA. Wie lange eigentlich noch? Den zweiten „Italiener“, Osteria Due erlebten wir heute als Kläger. Skeptisch machte uns lediglich, dass dieser vom Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf vertreten wurde. Noch dazu in doppelter Besetzung mit seinem Sozius Rechtsanwalt Till Dunckel, der einen Ahrensburger Pöbler, der vereint mit einen verurteilten Drogendealer Unheil anrichtet, in Äußerungsprozessen vertritt. Geklagt wurde gegen Lars Hinrichs, dem deutscher Unternehmer und Gründer des weltweiten Internet-Netzwerkes für Privat- und Business-Kontakte XING. Wieder war die gefährliche Einrichtung, das Internet auf der Beklagtenseite. Schwer den Verdacht zu unterdrücken, dass etwas nicht an die Öffentlichkeit geraten soll bzw., dass XING nicht so spurt, wie manche Mächtige es möchten. Eine Auseinandersetzung zwischen den Giganten. Möchte man meinen, denn Lars Hinrich wurde vertreten von der Kanzlei Prof. Prinz. Der Professor kam persönlich und brachte sein Mitarbeiterin Rechtsanwältin Lüssmann mit. Auch eine doppelte Besetzung. Schüsse waren heute nicht zu hören, Tote gab es heute keine. Wir beobachteten die Auseinandersetzung innerhalb der organisierten Hamburger Justizkriminalität sozusagen auf hohem Niveau des zivilisierten Rechtsstaates, der vorläufig machtlos gegenüber der Mafia ist. |
Die heutigen Termine
Die Terminrollen waren, wie meist, ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Dr. Kerstin Gronau und Gabriele Ellerbrock, frühere Richterin an der Zensurkammer, jetzt ausgeliehen von der Zivilkammer 8, falls nicht ausgelastet.
Der Geschätsverteilungsplan wurde, wie so immer, großzügig ausgelegt, so daß durchaus behauptet werden darf, auch heute verhandelten nicht die gesetzlich vorgesehen Richter. Unter den Aktivisten der organisierten Hamburger Justizkriminalität wird das anders gesehen. Geschäftsverteilungspläne können nicht alle Möglichkeiten des realen Richterlebens berücksichtigen, der Vorsitzenden Richterin ist uneingeschränktes Vertrauen entgegenzubringen. Alles andere sind dumme Verschwörungstheorien von kranken Querulanten. Heute wurde nur die erste Verhandlung von der Pseudoöffentlichkeit beobachtet. Am Richter- gleichzeitig Anwaltstisch – allerdings keinem runden Tisch - saßen insgesamt sieben Juristen (drei Richterinnen, drei Anwälte und eine Anwältin). Alles Personen hohen Hamburger Kalibers. Die einen urteilten sogar zu Gunsten des Papstes, die anderen vertraten u.a. Gerhard Schröder, bekannte Prinzessinnen und Prinzen. Claudia Fischer gehörte auch zu den Mandanten dieser Gruppierung. Rechtsanwalt Michael Nesselhauf ist sich allerdings nicht zu Schade, den mafiösen Osmani-Clan zu vertreten, genauso wie den abhängigen Carl-Eduard von Bismarck (CDU) und auch einen Ahrensburger Pöbler, der im Internet zur Gewalt auffordert und einen verurteilten Drogendealer de facto unterstützt. Die Kanzlei Prof. Prinz kann sich beim Zensurgeschäft nicht allein aufs Adelsblut verlassen und muss hausieren, wie so viele andere Abzockkanzleien. Bekannt geworden ist die Kanzlei Prinz Neidhardt Engellschall durch Massenabmahnungen für Herrn Christian Kaiser. Daran glauben mussten hauptsächlich Lehrer und Dozenten. Im Internet finden wir z.B.
Peinlich, können wir nur sagen. Nicht minder peinlich ist der Missbrauch des fliegenden Gerichtsstandes für die Prominenz. So klagte die Kanzlei Prof. Prinz für Charlene von Monaco am 23.03.2014 beim Amtsgericht Ahrensburg (Az. 43 C 1065/13). Der Richter Morische war sichtlich erfreut, endlich mal auch für eine solch hohe Prominenz urteilen zu dürfen. Stolz verkündete Rechtsanwältin Lüssmann, dass es Klagen ihrer Mandantin auch bei anderen Gerichte von Schleswig-Holstrein verhandelt werden. So handeln unsere gut organisierten Justizkriminellen unter Missbrauch des Rechstaates in ihren ureigensten geschäftlichen Interessen. |
Verkündung
Es gab nur eine Verkündung in der Sache der Professorin Claudia Kemfert in der Sache 324 O 578/13.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger kann sich freuen, dass die Zensoren dieser justizkriminellen Kammer zur Durchsetzung ihrer der organisierten Kriminalität dienenden Zensurregeln eine neue feine Regel hinzufügten. Die Journalisten sollten den Unterschied unterscheiden lernen zwischen Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit. Die Klägerin als Professorin für Energieökonomie kann sich nun der kriminell agierenden Zensurkammer bei ihren wissenschaftlichen Arbeiten sicher sein. Sehr wissenschaftlich und überzeugend als Berliner Professorin gegen eine Frankfurter Zeitung in Hamburg zu klagen.
Frau Simone Käfer durfte dumm-frech verkünden: Die Beklagte (Frankfurter Allgemeine Zeitung) wird verurteilt, einen falschen Verdacht zu verbreiten, den die Berliner Zeitung geäußert hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Es ergehrt eine Entscheidung zu vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Was abgewiesen wurde und wie die Kosten verteilt wurden, verschwieg die Sprachaufseherin gewissenhaft.
Zu zwei Uli Hoeneß Verfahren gegen FOCUS Magazin Az. 324 O 274/13 und 324 O 371/13 erfolgten keine Verkündungen. Diese Termine fehlten auch auf der Terminrolle.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer
Wir konnten diese Richtern heute nur in der ersten Verhandlung beobachten, denn um 12:00 mussten wir zum Amtsgericht Blakenesse, bei dem unser früherer Firmenanwalt gegen den Offenen Brief aus dem Jahre 2005 klagte. Wir einigten uns in Blankenese schnell. Der Kläger übernimmt alle Kosten des Verfahrens, der Streitwert wird erhöht und wir anonymisieren seinen Namen sowie den Namen seiner Kanzlei. Es war ein Verfahren zum Ursprung der Buskeismus-Forschung. Ob sich unser damaliger Firmenanwalt dessen bewusst ist, sind wir uns nicht sicher. Die Einigung erfolgte noch im Gerichtsflur vor dem Eintritt in den Gerichtssaal. Der gute Richter brauchte nur noch den Vergleich zu diktieren. Verhandelt wurde nicht mehr. Mein Kölner Rechtsanwalt Eberhard Reinecke brauchte nicht nach Hamburg anzureisen.
Diesen Richter vom Amtsgericht Blankenese würden wir im Gegensatz zur Vorsitzenden Richterin Simone Käfer nicht der organisierten Justizkriminalität zuordnen.
Was war sonst noch los
Wir wissen es nicht.
Allerdings haben zwei Verkündungen zu den heutigen Verfahren am folgenden Montag etwas Licht ins Dunkle gebracht:
In der Sache 324 O 119/14 ERGO Versicherungsgruppe AG; Torsten Oletzky, vertreten von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs gegen manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a., vertreten von der Kanzlei Schultz-Süchting, Rechtsanwalt Dr. Dirk Bruhn erging das Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 11.03.14 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
In der Sache 324 O 89/14 Walter Scheuerl gegen Deutsches Tierschutzbüro e.V. wurde verkündet: Es wird festgestellt, dass der Verfahrensgegenstand sich in der Hauptsache erledigt hat. Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert des Verfahrens beträgt nach dem Kostenwert € 20.000,-.
Verhandlungen
10:00
Italica Espresso Betrieb GmbH & Co., Francesco Derlvecchio, Hubertus Henrich, Alice von Skepsgardh vs. Lars Hinrichs (Xing) 324 O 684/13
14.04.2013: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richterin Gabriele Ellerbrock.
Es gab gleich vier Kläger. Rechnet sich gut für RA Michael Nesselhauf.
Das Corpus Delicti kann die Pseudoöffentlichkeit nur erahnen. In Internet findet man Einiges zum Kläger, dem Mieter, und dem Beklagten, dem Vermieter. Im Hamburger Abendblatt hieß es wohl, der Kautionsvertrag wäre aufgelöst worden. Was stimmte, aber eben den falschen Eindruck erzeugte, dass die Kläger keine weiteren Sicherheiten für die Mietung zur Verfügung stellten.
Wir erfahren auch, dass die Kläger einen tollen Unterstützer haben, den Milliardär Kühne, so dass offenbar die Zahlungsfähigkeit bei den Finanziers nicht in Abrede gestellt wurde.
Ein typisch Hamburger Fall. Was dahinter tatsächlich steckt, kann nur spekuliert werden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben schon gestern mit Frau Lüssmann telefoniert. Herr Nesselhauf hat ... Im Hamburger Abendblatt .... Kautionsvertrag aufgelöst ... . Der Beklagte sagt, so haben wir das nicht geäußert. Es gab eine Mietkaution. Dann sagt der Beklagte, es wurde berichtet. Zu der ersten Äußerung würden wir Beweis erheben. Die Journalistin vernehmen. Bei der zweiten Äußerung gibt es den Hauptantrag und den Hilfsantrag. Wie meinen Stolpe greift voll durch. Mietkaution. Es entsteht der Eindruck, dass es nicht mehr gibt als die Mietkaution. Wir würden dem Hauptantrag nach Stolpe stattgeben.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Nach dem BGB ist Mietsicherheit gleich Mietkaution. Der Kläger hat gesagt, die Mietkaution ist aufgehoben. Die Vorsitzende leiert ihre Phrasen: Wir sind bei Stolpe. Rechtsanwalt Prof. Prinz: Nach Stolpe kann es nicht verboten werden, wenn es wahr ist. Die Vorsitzende nicht verlegen: Müssen im Kontext sehen. Stolpe. Rechtsanwalt Prof. Prinz: Dann ist es eine Meinungsäußerung. Rechtsanwältin Lüssmann: Es waren Vorbereitungen ... Fertigmachen ... .. Rechtsanwalt Prof. Prinz: Wir müssen vielleicht die Bürgschaften aufgeführt werden. Langer Weg. |
Die Vorsitzende sicher: Wir müssen nicht ... .
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Er möchte nicht zum Ausdruck bringen, dass er alle Sicherheiten lösen wollte. Das ... Sie sagen.
Die Vorsitzende schwört auf Stolpe: Stolpe ist immer das, was wahr ist. Daraus, dass es wahr ist, folgt nicht, dass Stolpe nicht gilt.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Herr Professor ... die Presse muss ... Mietsicherheit ... .
Die Vorsitzende: Wir können nicht das Ganze beurteilen. Nur das, was zitiert ist.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Haben sich wahr geäußert.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: ... Gerade nicht .. .
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Wir kommen zur Beweisaufnahme.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: ... Gerade nicht .. .
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Kommen zur Beweisaufnahme.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Wir haben Sicherheiten von 69.000,- Euro. Davon sind 9.000,- gekündigt worden.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Es waren Mark.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Auf das Verhältnis kommt es an.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Dass die Kaution aufgelöst wurde, kann man nicht verbieten..
Die Vorsitzende: Wir müssen sehen. ... Journalistin ... Mietsicherheit.
Rechtsanwältin Lüssmann: Vielleicht ihn fertig machen, um zu gehen. ... Es heißt nicht, alle Sicherheiten ... Es heißt nicht, dass alles getan wurde.
Die Vorsitzende: Den zweiten Satz kann man nicht untersagen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Es ist nicht ... Ich muss daraus schließen, dass Nonius ... ausziehen ... .
Es wird heftig diskutiert.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Er hat nicht behauptet ... ..
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Wenn er einen Anwalt hatte ...
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Er wusste nicht, dass die neues zugestellt wurde.
Die Vorsitzende offenbart, es geht nur ums Geld: ... Das alles ist wahr. .. aber Stolpe ... Wir haben gestern einen gerichtlichen Vergleich vorgeschlagen. Einer muss die Kosten übernehmen. Die Beklagtenseite hat Geld. Der Kläger sicher auch.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Der Beklagte sagt, er habe das nicht gesagt. Außerdem ist es wahr.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: ... .
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Nehmen wir an, irgendwann wird geräumt ... Dann ist es erledigt.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Hat Hintergangen. Es hat zu geschäftlichen Verwerfungen geführt. Für uns ist es nicht zu Ende. Es wird weiter geführt.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Am 30.04.14 ist der nächste Termin
Die Vorsitzende: Bis zum Bau des neuen Hotels bleiben ... . Vergleich, 1/3 Kläger, 2/3 Beklagter. Für den Beklagten sieht es schlechter aus.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Wir haben gestern gesprochen.
Die Vorsitzende: Es sind drei Verpflichtungen.
Rechtsanwältin Lüssmann: Er wollte den Eindruck nicht erwecken.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Könnte mir das vorstellen. Können wir kurz unterbrechen?
Die Parteien und Richter verlassen den Gerichtssaal.
Rechtsanwalt Prof. Prinz nach Wiedereintritt: Wir haben das noch mal durchgesprochen. Der Beklagte hat die Äußerung nicht gemacht. Haben die Journalistin angerufen zur Äußerung bezüglich Kaution, nicht Bürgschaft. Gebe das gerne zu Protokoll.
Die Vorsitzende: Also Klarstellung. Wir haben ns nicht über die Kosten unterhalten.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: ... .
Die Vorsitzende: Sie müssen prozessual überlegen, ob Sie den Hilfsantrag stellen. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Beklagtenvertreter stellt klar, der beklagte wollte nicht den Eindruck erwecken ...
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Das Hamburger Abendblatt hat das weitere tage klargestellt. Wir wussten das nicht. Wussten Sie das, Herr Nesselhauf?
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Nein.
Die Vorsitzende: Vielleicht wusste das Herr Henrich nicht. Der Beklagte wollte durch die in Rede stehende Äußerung nicht behaupten, dass es keine Mietsicherheit gibt. Er wollte lediglich auf die Mietkaution hinweisen, die es nicht mehr gibt. Er wird sich in Zukunft klarer ausdrücken und nicht den Eindruck erwecken, dass es keine Sicherheit gibt. Uns reicht das. Aber das OLG kann eine andere Meinung haben. Wir meinen, der Hilfsantrag hat Erfolg. Es hat eine Mietsicherheit gegeben. Etwas Anderes ist ... .
Rechtsanwalt Prof. Prinz: So ist es nicht abgemahnt worden. Erkennt vielleicht an der Beklagte.
Rechtsanwalt Prof. Prinz diskutiert leise mit seinem Mandanten.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Da der Beklagte sich hinsichtlich der Mietsicherheit nicht äußern wollte, kann er die Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abgeben. Dann geht es nur noch um die Kosten.
Die Vorsitzende lacht: .. eine .... Zuerst Hilfsantrag, dann sehen, was wir mit der ersten machen. Es habe eine Mietsicherheit nicht gegeben. ... .
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Nun ist es besser.
Die Vorsitzende: Gut. ... nur eine Mietsicherheit gegeben ...
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf: Und diese ist aufgelöst worden.
Die Vorsitzende: Brauchen wir nicht. Es ist der Eindruck. Der Beklagtenvertreter erklärt, dieser Antrags wird gegen Protest gegen die Kostenlast anerkannt. Der Beklagtenvertreter weist darauf hin, dass nur die Kaution abgemahnt wurde. Haben eine... : Wenn behauptet wird, es gibt beim Hamburger Abendblatt eine Klarstellung und das vorgelegt wird, ... .-
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Haben am nächsten Tag angerufen, dass das nicht stimmt, was sie geschrieben haben. Wir würden das vortragen und nachreichen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Müssen mir Springer ... .
Die Vorsitzende: Für die Beklagte ergibt sich daraus nicht ...
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Dann wäre es gut, Streitverkündung zu machen.
....
Rechtsanwältin Lüssmann: Am 05.12.2013.Es war nach dem Interview.
Die Vorsitzende: nur Antrag 1 stellen. Reicht uns aus. Sie reichen den Artikel des Hamburger Abendblattes ein. Der Beklagte kann dazu Stellung nehmen.
Rechtsanwalt Prof. Prinz: Nach Ostern.
Die Vorsitzende: Vier Wochen für einen Artikel? Bis zum 02. Mai 2014.
- 2. ... prozessleitende Massnahmen.
Selbst, wenn sie räumen würden, wird die Ziffer 1 nicht ... Vielen Dank.
Kommentar RS
Absurdes kriminelles juristisches Theater.
Wir beobachen auch Russland und das Gerichtsverfahren gegen Nowalny und seinen Bruder.
Mit Google-Übersetzer lässt sich der Artikel "Es gibt keinen Schaden, aber das Verfahren läuft" im Wesentlichen auch für die verständlich, die Russisch nicht verstehen.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.