10.01.2014 - Krimi im Amtsgericht Ahrensburg
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BUSKEISMUS 10. Januar 2014 |
Amtsgericht Ahrensburg, Königstrasse 11, Saal 1; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Vorsitzender Richter Dr.Felix Barbirz
Staatsanwältin Frau Claudia Wilking aus Ahrensburg
Angeklagter Klaus Helmut Schädel aus Großhansdorf
Protokollkraft Frau Finker aus Zimmer 107 des AG Ahrensburg
Drei anwesende Personen auf den Zuschauerstühlen der vordersten Stuhlreihe
Klaus Schädel geht zum Richtertisch und legt ein Schriftsatz auf den Richtertisch. Danach geht er zu dem Stuhl, auf dem der Angeklagte zu sitzen hat - neben der Protokollkraft Frau Finker.
Klaus Schädel Guten Tag, ich gebe Ihnen hier einen Befangenheitsantrag.
Richter Dr. Felix Barbirz Oh, das ist das erste mal, dass ich solchen Antrag erhalte, da muss ich aber erst einmal nachdenken.....
Staatsanwältin Claudia Wilking - an der Verlesung der Anklage gehindert - schaut dabei giftig drein...
Kommentar Klaus Schädel: Die Staatsanwältin ist offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offenbar verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der Strafbefehl, gegen den ich fristgerecht nach Erhalt am 4.09.2013 Widerspruch eingelegt hatte.
Richter Dr. Felix Barbirz Haben Sie vielleicht auch ein Exdemplar für die Frau Staatsanwältin?
Klaus Schädel Ja, kann Sie gerne haben.
Klaus Schädel geht zur Staatsanwältin und überreicht auch dieser ein Exemplar. Die Staatsanwältin bedankt sich nicht für dieses Entgegenkommen, sondern schaut giftig, als wolle Sie den Angeklagten auffressen und legt den Antrag erst einmal vor Wut zur Seite.
Klaus Schädel Ich gebe Ihnen diesen Antrag extra vor der Eröffnung der Hauptverhandlung, da dies eine andere juristische Bedeutung hat, als in der Hauptverhandlung einen solchen Antrag zu stellen.
Richter Dr. Barbirz Ja ja...
Staatsanwältin Claudia Wilking schaut noch giftiger drein, aber schweigt.
Die Staatsanwältin Claudia Wilking liest etwas im Antrag des Angeklagten nach und schaut böse.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Es kann nach § 25, Abs. 2 mit Selbstentscheidung abgelehnt werden, wenn ... .
Richter Dr. Barbirz Ich kann gleich entscheiden.
Der Befangenheitsantrag wird vom Richter Dr. Barbitz laut und schnell verlesen.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Auch eine Stellungnahme von mir?
Richter Dr. Barbirz Herr Schädel, danke für die netten Worte. Zuerst gebe ich eine dienstliche Stellungnahme ab. Frau Finkler, bitte schreiben Sie:....Also, dienstliche Strellungnahme...[der Richter diktiert der Protokollkraft Frau Finker]
- Die freundlichen Worte im Befangenheitsantrag sind zutreffend, soweit sie die Vorgänge der Prozessbeobachtung beim Amtsgericht Ahrensburg durch den Angeklagten, insbesondere auch der durch den abgelehnten Vorsitzenden geführten Prozesse betreffen; sowie betreffend des Umstandes, dass der Angeklagte betreffend der Dissertaion des Abgelehnten an diesen herangetreten ist.
- Die weiteren Ausführungen in dem Ablehnungsgesuch stellen Wertungen dar, die sich meiner dienstlichen Wertung entziehen.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich möchte auch eine Stellungnahme abgeben.
Richter Dr. Barbirz Bitte auf ein Blatt Papier.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Ich schreibe auf. ....abzulehnen, da meiner Meinung nach kein Grund angegeben wurde - Siehe § 26, Abs. 1.
Richter Dr. Barbirz: Mache jetzt in der Akte einen Vermerk: Der Angeklagte überreichte vor Beginn der Hauptverhandlung am 10.01.14 ein Ablehungsgesuch
Richter Dr.Barbirz an Klaus Schädel gewandt:... Wie lange brauchen Sie?
Klaus Schädel: Zwei Tage. Werde mich rechtlich beraten....
Staatsanwältin Claudia Wilking schlägt dem Richter unter Anwesenheit von 3 Zeugen einen krassen Verstoß gegen die StPO vor:
- Wir legen den Antrag weg und verhandeln einfach weiter!"
Richter Dr. Barbirz: Meine vorläufige Rechtsauffassung: Nicht ich, sondern ein Befangenheitsrichter muss das machen, denke ich. Frau Staatsanwältin?
Klaus Schädel nickt zustimmend dem Richter zu: Das ist korrekt, Herr Barbirz.
Richter Dr.Barbirz mit überzeugender Ehrlichkeit: Ich werde mich jetzt einmal 10 Minuten zurückziehen...muss das mal nachlesen..habe da keine Erfahrung mit...
Richter Dr.Felix Barbirz verläßt den Gerichtsaal in das rückseitig gelegene Richterzimmer, der Angeklagte bleibt mit der Staatsanwältin Claudia Wilking, einer Referendarin an deren Seite [Name unbekannt] und den anwesenden 3 Zuhörern im Gerichtsaal wartend und zunächst schweigend zurück.
Klaus Schädel spricht nach einigen Minuten die Staatsanwältin an: Frau Staatsanwältin, Darf ich Ihnen einen Hinweis geben?
Staatsanwältin Claudia Wilking giftig: Ich bin beschäftigt!
Klaus Schädel freundlich: Ich wollte Ihnen nur einen Hinweis geben.
Staatsanwältin Claudia Wilking giftig: Ich kann alleine arbeiten, Herr Schädel!
Richter Dr. Barbirz erscheint und nimmt wieder auf seinem Richterstuhl platz: Also: Ein Befangenheitsrichter muss das entscheiden, es ist Herr Richter Morische zuständig. Nach StPO gibt es keine Möglichkeit zur Stellungnahme des Abgelehnten zur dienstlichen Stellungnahme.
Staatsanwältin Claudia Wilking: Aber ganz genau!.
Es wurde noch bis 12:10 gesprochen, wie organisatorisch weiter verfahren werden soll und schließlich vom Richter ein neues Treffen um 15:00 Uhr an gleicher Stelle anberaumt.
Der Angeklagte hat danach um 12:25 Uhr im Zimmer 107 bei Frau Finker vorgesprochen, ob er denn die dienstliche Stellungnahme des Richters aus dem Saal auch erhalten könne, als Richter Dr. Barbirz selbst erschien und erklärte, dass eventuell heute doch nichts mehr stattfinde, da der Befangenheitsrichter Morische doch vielleicht länger brauche, den Befangenheitsantrag zu bearbeiten. Dr. Barbirz sagte zum Beklagten, er solle in 20 Minuten wiederkommen.
Um 12:50 teilt Frau Finker dem erneut erschienenen Angeklagten mit: Ich soll Ihnen von Richter Dr. Barbirz ausrichten: Weiter geht es um 15:00 im Saal 1. Ihr Befangenheitsantrag war doch in der Verhandlung eingereicht. Ich bin selbst dafür Zeugin und die im Flur wartenden Personen sind Zeugen!
Kommentar RS: Der § 25 StPO besagt:
- (1) Die Ablehnung eines erkennenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse, in der Hauptverhandlung über die Berufung oder die Revision bis zum Beginn des Vortrags des Berichterstatters, zulässig. Alle Ablehnungsgründe sind gleichzeitig vorzubringen.
Insofern abolut unklar, was die Aussage, der Befangenheitsantrag sei in der Verhandlung eingereicht worden, bedeuten soll? Der Angeklagte wurde noch nicht befragt.
Terminfortsetzung um 15:00 Uhr
Richter Dr. Felix Barbirz ...also, in 3 Punkten erfolgt jetzt eine Korektur...Frau Finker, bitte schreiben Sie ...[der Richter diktiert der Protokollkraft Frau Finker]:
- 1. Die Eröffnung der Hauptverhandlung ist mit dem Aufruf im Flur erfolgt, somit ist der Antrag des Angeklagten in der Hauptverhandlung gestellt. Ich habe den Vermerk in der Akte geändert.
- 2. Eine dienstliche Stellungnahme darf der Angeklagte doch erhalten - die vorige gegenteilige Aussage, dies sei nur im Zivilverfahren so geregelt, war nur eine vorläufige Rechtsauffassung von mir gewesen.
- 3. Sofortige Beschwerde ist dann damit erst zusammen mit dem Urteil möglich.
Richter Dr.Barbirz steht auf, nimmt die Strafakte mit und geht zum Angeklagten. Er zeigt auf einen Vermerk auf dem Strafbefehl und erklärt dem Angeklagten
Richter Dr. Barbirz: Sehen Sie hier Herr Schädel, diesen Vermerk habe ich geändert...
Klaus Schädel zum Richter: So so....
Klaus Schädel geht anschließend selbst zum Richtertisch, wo der Richter inzwischen wieder Platz genommen hat und überreicht dem Richter den Befangenheitsantrag Nr. 2:
- Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung von Richter Barbirz in der Frage, ab wann ist ein Strafverfahren im HVT (Hauptverhandlungstermin) eröffnet? Schädel vermutet: auf telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck oder durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, wurde die Rechtsauffassung in der Pause passend geändert.
Staatsanwältin Claudia Wilking mit giftigem Blick: Verzichte auf eine Stellungnahme!
Dr. Felix Barbirz: Darf ich auch nicht annehmen, Frau Staatsanwältin!
Richter Dr.Barbirz diktiert der Frau Finker:Der Hauptsacheverhandlungstermin wird ausgesetzt. Weitere Hinweise erfolgen von Amtswegen.
Klaus Schädel: Ich möchte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erhalte ich das heutige Diktat?
Dr. Felix Barbirz: Natürlich bekommen Sie es!
Staatsanwältin Claudia Wilking aus Ahrensburg in erregtem Ton Nein - auf keinen Fall, nein, nein !
Richter Dr. BarbirzAlso - zurück - nein, doch nicht. Ich sage jetzt nichts mnehr. Keine Auskunft mehr. Zurück. Ich sage jetzt nichts mehr...
Staatsanwältin Claudia Wilking erregt: Das ist in der StPO nicht vorgesehen.
Die Verhandlung wird nicht geschlossen, da garnicht eröffnet wurde. Die Beteiligten verlassen den Gerichtsaal und begeben sich zur Treppe. Man hört beim Gehen die Ahrensburger Staatsanwältin Claudia Wilking noch erregt auf den Richter einreden....
Ende, 15:20.
Kommentar
Die Feinheiten des Tages in dieser Verhandlung sind sehr interessant. Das Ergebnis ist ein neuer Termin, Zeitpunkt unbekannt.
Die Staatsanwältin war sauer und sachaute giftig. Sie hatte sich das bestimmt anders vorgestellt.
Richter Dr.Felix Barbirz hatte zunächst bei der Behandlung des ersten Befangenheitsantrages korrekt gehandelt.
Dieser Krimi widerspiegelt die Absurdität unseres heutigen Rechtssystems, welches als überholt gesehen werden darf. Das Rechtssystem bedarf einer Reformation. Gegenwärtig rutscht es mit rechtsstaatlichen Mitteln ab in die Verfestigung einer neuen Diktatur mit einer rechtsstaatlichen Diktatur-Rechtsprechung.
Der Fall des Beklagten spricht dafür Bände. Wir werden darüber im Einzelnen noch berichten.
In diesem Zusammenhang nicht uninteressant der absurd anmutende Befangenheitsantrag, der wie die Faust auf Auge des untauglichen deutschen Rechtssystems passt.
Um die Kompliziertheit des Falls zu verstehen, lohnt es sich, den Schriftsatz des Beklagten vom 09.01.2014, den dieser beim Gericht noch nicht abgegeben hat, zu kennen und zu lesen.
Fehler, falsche Interpretationen und Darstellungen sollten diskutiert werden, ohne mit der Rechtskeule zu drohen, gar diese anzuwenden.
Berichtigungen, Richtig- bzw. Klarstellungen, Entschuldigungen sind selbstverständlich.
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