10.05.2013 - Verkündungen durch Vorsitzende Richterin Simone Käfer
Aus Buskeismus
10.05.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)
| BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
[bearbeiten] Was war heute los?
Heute gab es nur Verkündungen.
Die KÖLBE KRUSE GmbH muss weiter in Hamburg verhandeln. In der Sache 324 O 662/12 wird die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Josef Esch hat in der Sache 324 O 634/12 gegen das manager magazin gewonnen. Verschiedene Äußerungen wurden verboten. Richterin Simone Käfer las all diese zensierten Äußerungen sehr schnell vor. Sie genügte damit ihrer Auslegung der ZPO. Die Pseudoöffentlichkeit konnte aber nicht so schnell mitschreiben. Wozu auch. Die öffentliche Verkündung fand ja statt. Dem Gesetz ist Genüge getan. Hätte auch auf dem Mond verkündet werden können, stünde das in der ZPO. Die Persönlichkeitsrecht-Richter/Innen würden zum Mond fliegen und dort ins Vakuum verkünden. Nicht ganz uninteressant war die Entscheidung, Frau Angela Lanz € 20.000,- zuzusprechen. Wir hatten über die Sache 324 O 502/12 berichtet. Das Ehepaar Markus und Angela Lanz entpuppt sich als guter Nachfolger des Ehepaars Günther Jauch - Simone Sihler-Jauch, was die mimosenhafte Zensur betrifft. So wie die Mimosen Dorothea Sihler-Jauch und Günther Jauch die Zensurregeln fein mitentwickeln helfen, so versuchen es nun auch Angela und Markus Lanz. Beim Ehepaar Jauch / Sihler-Jauch gehörte das zum Geschäftsfeld des Professors Dr. Christian Schertz. Bei dem Paar Lanz ist es ein anderer Professor, Professor Dr. Matthias Prinz, der die deutsche Zensur führend weiter entwickelt, und damit Hilfestellung leistet, dass der deutsche Rechtsstaat mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Diktatur entartet. |
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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.