Veröffentlichung von Urteilen
Aus Buskeismus
Die Veröffentlichung von Urteilen öffentlicher Prozesse ist mit Schwärzung zu geschützenden Daten bedingt erlaubt.
Richter und Anwälte dürfen namentlich genannt werden.
Zensuranwälte und Zensurgerichte versuchen immer wieder, die Veröffentlichung von Urteilen zu verbieten.
Die Argumente sind mannigfaltig:
- Die Täter dürfen mit ihrer Tat allein gelassen werden
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Verbote
- Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat bei Mördern, früheren Agenten, Wirtschaftskriminellen, Kleinkriminellen, Pornodarstellern, u.a.
- Namensnennung der Parteien an sich
- Namensnennung Prominenter im Zusammehang mit detaillierter Beschreibung des Ereigenisses, z.B. des Krankheitsverlaufs, Unallgeschehens