Presseerklärung 018 - Irrenhaus der Richterin Simone Käfer
Aus Buskeismus
Pressemitteilung Klagewütiger Ulrich Marseille hat am 13.09.2013 gegen Buskeismus-Betreiber verloren. (Az. 324 S 2/13)
Man darf Ulrich Marseille als Chef sehen und diese Meinung öffentlich vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei ">Schwenn & Krüger konnte dem Klägeristen Ulrich Marseille diesmal nicht helfen.
Prozessverlauf: Der AG-Richter Buchholz, der die erste Verhandlung führte, entschwand in die Behörde nach dem Befangenheitsantrag, den der Buskeismus-Betreiber stellte, weil Richter Buchholz ihn zur Zahlung von ca. 2,500,- verurteilen wollte. Für diesen AG-Richter waren „Einrichtung der Ulrich-Marseille-Kliniken“ und „Chef“ falsche, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptungen, die zu ahnden wären. AG Richterin Kaiser sah in der zweiten Verhandlung in der Äußerung „Einrichtung der Ulrich-Marseille Kliniken AG“ nichts Falsches und auch nichts Verwerfliches. Jemanden als „Chef“ zu bezeichnen, sei allerdings verwerflich und zu bestrafen. An die 950,- sollte der Buskeismus-Betreiber dafür hinblättern. Sprachaufseherin, Vorsitzende LG-Richterin Simone Käfer sah das nicht anders als Richterin Kaiser. Allerdings sollte die Bestrafung nur in dem Fall erfolgen, wenn der Quasi-Chef Ulrich Marseille im Dezember 2011 nicht als de facto Zusatzchef für die AMARITA Bremerhaven GmbH tätig war. In diesem Irrenhaus hat der Buskeismus-Betreiber diesmal letztendlich gewonnnen. Verlassen darf er allerdings das absurde und irre Theater immer noch nicht. Neue Termine mit nicht minder irren Vorstellungen stehen an. Gustl Mollath lässt grüßen.
Siehe auch Klagewütiger Ulrich Marseille
Rolf Schälike, 15.09.2013