30.08.2013 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer stottert
Aus Buskeismus
30.08.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)
| BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
Was war heute los?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er kennt auch die Verfügung nicht. Wir schreiben das Urteil Montag Nachmittag.
Alle Schwarzkittel lachen. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verkündungstermin? Beklagtenanwalt Horschmann: Vielleicht Mittwoch. Die Kollegin hat gesagt, sie möchte einen Hinweis im Protokoll. Weshalb sie das möchte, weiß ich nicht. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ein Tipp für Herrn Prof. Zimmer. Er soll anerkennen, soinst kommt die Hauptsache. Beklagtenanwalt Horschmann: Ja. Vorsitzende Richterin Simone: ... streitgegenständlich ist nicht, ob die hier in Rede stehende Zahnbürste besser ist, sondern .... Einstweilige Verfügung vom 29.05.2013 ... . Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteien erfolgt die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Mittwoch, den 04.09.29013, 12:00, im Saal (stattert) Richter Dr. Linke flüstert ins Ohr: B3234. Vorsitzende Richterin Simone: in unserer Geschäftsstelle, Saal B334. |
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.