05.04.2013 - Spannend und traurig
Aus Buskeismus
05.04.2013' Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
Was war heute los?
Während ich das absurde Theater in der Hamburger Zensurkammer genoss, besuchte mein Freund die verbliebenen Stätten der Maya in Mexiko.
Eine verflossene Kultur, die der Maya. Über den Untergang wird gerätselt. Genau so wird irgendwann gerätselt werden, weshalb der Rechtsstaat deutscher Prägung versagt hat. Machen sich die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz, Johannes Eisenberg, die Rechtsanwältin Tanja Irion Gedanken darüber, welche Rolle sie in der Geschichte spielen? Die Richterinnen Simone Käfer, Barbara Mittler und Richter Dr. Philipp Linkdürfen womöglich sich darüber keine Gedanken machen. Sie haben die heutige Herrschaft zu sichern, egal ob diese dem Untergang geweiht ist oder nicht. Diese Entscheidung treffen die Richter bei ihrer Bewerbung aufs Richteramt. Widmen sich die Richter/Innen nicht der Herrschaftssicherung, so müssen sie gehen, dürfen nicht mehr richten. Anders bei den Anwälten. Diese sind freier, abhängig nur vom Geld. Die Geschichte wird die Zensuranwälte schärfer verurteilen als die Tätigkeit der Zensurrichter. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz, Johannes Eisenberg und die Rechtsanwältin Tanja Irion lieferten heute Musterbeispiele dafür, was es in Deutaschland eigentlich nicht mehr geben dürfte: Zensur. |
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer outete sich heute als nationalistisch rückständige, als lebensfremd entscheidende Person, welche Menschen mit Migrationshintergrund bewusst benachteiligt und bestraft. Näheres im Bericht zur Sache 324 O 690/12 Giant Leap GmbH & Co. KG vs. Petrit Neziraj.
Beim Prof. Dr. Christian Schertz erfuhren wir von einem uns noch unbekanntren Zensurtrick. Dern Pressewjutiztart anrugenm, die Gegendartrellung mündlich durchgeben, Vertraulichkeit verlangen und später auf Veröffentlichung der Gegendarstellung klagen. Richterin Käfer macht mit. Näheres im Bericht zur Sache 324 O 116/13 Thomas Gottschalk vs. SPIEGEL
Dann erlebten wir eine Berliner Richterin als Zeugin. Jappy GmbH musste die Klage wegen „Da treiben sich (auf diesem Portal) viele Pädophile rum“ zurücknehmen. Siehe Bericht 324 O 504/11.
Rechtsanwältin Tanja Irion versuchte offensichtlich in die Stapfen von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zu treten. zunächst die unerfahrenen Presseinformanten abmahnen, verklagen, auf deren unerfahrene Rechtsanwälte vertrauen und erst danach die Presse angehen. Näheres im Bericht zur den Sachen von Giant Leap GmbH 324 O 689/12 und 324 O 690/12 gegen die Babyeltern.
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Die Verkündung fand heute wieder in der Geschäftsstelle statt. Die Vorsitzende verkündete selbst. Von den fünf verkündeten Sachen wurden bei drei die Klagen abgewiesen. Das wird nicht an der besseren Freundlichkeit der jetzigen Zensurkammer gelegen haben, sondern daran, dass in allen drei Fällen die Klägeranwälte Quereinsteiger, keine aus der Schar der Creme de la Creme Zensuranwälte waren. Quereinstreiger sind offenbar in der Zensurkammer ungern gesehen. Sie werden vorgeführt. Sie bringen die Weiterentwicklung der Zensurregeln, verbunden mit der Regulierung der Medien, durcheinander. Die Widersprüche werden zu offensichtlich. Also müssen deren Mandanten verlieren. Das Ehepaar Gabriel obsiegte. Die BUNTE hat verloren. Die Schröder-Nesseölhauf Kanzlei kann jubeln. Ein SPD-Bonze aus Berlin hat in Hamburg gegen das Münchner Medienunternehmen gewonnen. Es lebe der fliegende Gerichtsstand. Auf Nesselhauf ist Verlass Die vielen falschen eidesstattlichen Versicherung, die dieser Anwalt für seine Mandanten einreicht, machen ihn bei der Zensurkammer nicht unglaubwürdiger. Die Sache Schädel konnte die Vorsitzende nicht verkünden, weil ein erneuter Befangenheitsantrag das Gericht erreichte. Verkündet wurde irgendwann. Die Pseudoöffentlichkeit hat nicht erfahren, wann. Auch nach dem Namen des neuen Richters gefragt, antwortete die Vorsitzende: „Den Namen nenne ich Ihnen nicht. Das werden Sie schon mitkriegen.“ Der neue Richter, der wohl Dr. Jörg Linker heißt, schwieg. Bezeichnender Einstieg für einen Zensurrichter. Die sechs verhandelten Sachen hatten es alle in sich, sowie inhaltlich als auch juristisch. Die oft in den Verhandlungen schreienden, beleidigenden Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz und Johannes Eisenberg waren heute brav, zwar keine Lämmer, aber immerhin dürften die Hinweise der Vorsitzenden in den früheren Verhandlungen ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Schertz drohte allerdings mit Buske. 11:00 SterniPark GmbH vs. Mitteldeutscher Rundfunk u.a. 324 O 653/12Corpus DelictiDas dürfte das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 220/12 gewesen sein. Es ging um die Babyklappen-Kinder und die angeblich mangelnde Übersicht, wann, wo, wer etc. seitens der SterniPark-Einrichtung die Übers8ichjt hat, was mir den Babyklappen-Kindern passiert. Die heutigen ZensorenDie heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Jörg Linker, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg Passagen aus der Verhandlung 324 O 653/12
Es wird hin- und her diskutiert: ... Der Beitrag wird eingeblendet, man kann erkennen, dass was zitiert wird , dass es aus der Studie kommt. .... Dien Erfassung der Daten beim SterniPark wurde nicht genannt. ... Die Vorsitzende: Wenn Gruppe, dann... Wir unterscheiden Mehrdeutigkeit oder Eindruck. Wir sagen bei Rindruck muss es der zwingende Eindruck sein. Das OLG sieht es anders. Hier ist es nicht der Fall. .... . 'Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Das ist unerheblich, weil es nicht Hamburg betrifft. Der Senat äußert sich nicht zum SterniPark., sondern zur Gesamtzahl. Es wird über die Zahlen diskutiert, über die Verschwiegenheitspflicht des SterniParks gegenüber dem Senat, weil ein Teil der Kinder aus Schleswig-Holstein kommen, die Auseinandersetzungen zwischen dem SterniPart und dem Senat.
<center<__________________</center> 11:30 Thomas Gottschalk vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 324 O 116/13Corpus DelictiEs dürfte der folgende Artikel aus dem SPIEGEL-Heft 3/2013 gewesen sein: 12. Januar 2013, 18:07 Uhr Schleichwerbung bei "Wetten, dass..?" Die dubiosen Deals der Gottschalk-Brüder Über Jahre hinweg bejubelte Thomas Gottschalk bei "Wetten, dass..?" Autos und andere Gewinnspielpreise. Offenbar kein Zufall: Nach SPIEGEL-Informationen kassierte die Firma von Gottschalk-Bruder Christoph bei den Deals Millionensummen. Medienexperten kritisieren die Schleichwerbung. Wetten, dass es sich dabei um Schleichwerbung handelt? Die von Christoph Gottschalk, dem Bruder des langjährigen ZDF-Showmasters Thomas Gottschalk, gegründete Firma Dolce Media bietet nach Informationen des SPIEGEL seit Jahren die Möglichkeit, für Millionensummen verbotene Reklame in Deutschlands populärster Fernsehshow "Wetten, dass..?" zu platzieren. Das belegen Verträge, die die Gottschalk-Firma mit den Unternehmen DaimlerChrysler (heute Daimler) und Solarworld abgeschlossen hat. In den im Dezember 2003 für eine Laufzeit von drei Jahren geschlossenen Kooperationsverträgen mit DaimlerChrysler finden sich Passagen, die die redaktionelle Unabhängigkeit des ZDF untergraben - was laut Rundfunkstaatsvertrag verboten ist. Etwa die Regelung, dass "die konkrete Anmoderation" für ein in "Wetten, dass ..?" präsentiertes Sondermodell der Mercedes A-Klasse "zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt wird". An anderer Stelle heißt es "die On-Air-Präsenz der A-Klasse" müsse "im Schnitt 45 Sekunden pro Sendung" betragen. Es folgen detaillierte Regieanweisungen, wie das Auto zu präsentieren ist. "1.250.000 Euro,-- zzgl. Mehrwertsteuer" pro Jahr war dem Stuttgarter Automobilkonzern die "Wetten, dass..?"-Kooperation wert. "Ferner wird DaimlerChrysler Dolce Media für Herrn Gottschalk während der Vertragslaufzeit einen gemeinsam ausgesuchten Mercedes-Benz zur Nutzung in Europa überlassen", wie es in Paragraf drei heißt. Als Beispiel wird im Vertrag ein CL 600 genannt, der damals laut Listenpreis mindestens 133.516 Euro kostete. Dolce Media wollte zu Details der Verträge nichts sagen, weil es "ausdrückliche Verschwiegenheitsklauseln" gebe. Für Daimler-Konzernsprecher Jörg Howe war das "aus damaliger Sicht ein ganz normaler Vorgang". In den Verträgen habe explizit gestanden, dass "Dolce Media aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem ZDF" gewährleiste, dass der "Rundfunkstaatsvertrag" sowie die "Werbe- und Sponsoringrichtlinien des ZDF" voll eingehalten würden. "Darauf mussten wir uns verlassen." ZDF: "Keine unzulässige Einflussnahme" Das ZDF stellt klar, Dolce Media sei nicht berechtigt gewesen, für den Fernsehsender solche Zusagen zu machen. Es sei keine "unzulässige Einflussnahme" auf die Sendung erfolgt. Der Münchner Medien- und Werberechtsexperte Gero Himmelsbach sieht klare Hinweise auf einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag: "Regieanweisungen in einem Vertrag, dazu sogar die Absprache, eine Moderation gemeinsam festzulegen, das alles zeigt: Hier geht es nicht nur um die Überlassung eines Autos als Gewinnpreis, hier geht es um verbotene Schleichwerbung." Frank Asbeck, Chef der Solarenergiefirma Solarworld, der rund eine Million Euro zahlte, um in der "Wetten, dass..?"-Staffel 2010/2011 Kooperationspartner zu werden, redet ebenfalls Klartext: "Man zahlt für die Sendesekunden." Entscheidend sei für ihn gewesen, dass die Carports mit Solardach, die die Zuschauer gewinnen konnten "in der Sendung einem Millionenpublikum gezeigt" wurden. "Ich bin mit dem Gegenwert sehr zufrieden", sagt Asbeck, "das war ein Super-Sendeplatz, und wir hatten einen tollen Werbeeffekt." Seit 2007 ist Audi Kooperationspartner von "Wetten, dass..?". Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Vertrag mit Dolce Media, den der Konzern nicht offenlegen will. Geht es nach ZDF-Intendant Thomas Bellut, sollen solche Kooperationen in Zukunft ausgeschlossen sein: "Dass die Markenrechte an 'Wetten, dass..?' in diesem Umfang extern vermarktet wurden, lag auch daran, dass Gottschalk für den Sender damals so wichtig war." Damit aber soll jetzt Schluss sein. Im Sommer läuft der Vertrag mit Audi aus. "Die Vermarktung der Markenrechte und die Akquise von Gewinnspielpreisen aus einer Hand gibt es nach Gottschalk nicht mehr. Es schadet dem Sender, wenn auch nur der Anschein entsteht, dass da nicht sauber agiert würde." Die heutigen ZensorenDie heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Jörg Linker, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Passagen aus der Verhandlung 324 O 116/13
Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: .Hat mit dem vertrag nichts zu tuin. Diese beiden Geschichten und so absurd. Ihr durftet dem Grunde nach nicht berichten, diese beiden Behauptungen. Meine Pressemitteilung hätte man zitieren dürfen. Spiegelanwalt Dr-Marc-Oliver Strocke: Zum Rechtsmissbrauch ... Weil ich vorbeugen wollte, ist der gleiche Fall. ... Kann anrufen und sagen, ist alles quatsch. Hätten wir die Aussagen eingebracht, hätte es die Gegendarstellung gar nicht rechtlich verbieten können. Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Gegendarstellung verbietet doch nichts. Spiegelanwalt Dr. Marc-Oliver Strocke: ... .. Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz lässt RA Strocke nicht zu Wort kommen: Sie hätten doch veröffentlichen können. Spiegelanwalt D. -Marc-Oliver Strocke: Das Verbot ist Rechtsmissbrauch. Es ist eine unzulässige Einschüchterung. Bei Verdacht reicht die Konfrontation aus einer unzulässigen Verdachtsberichterstatung kann auch eine zulässige werden. Vorsitzende: Sie hatten alle Möglichkeiten. Es ist unwesentlich, dass der Antragsteller das in Abrede gestellt hat. Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz ungeduldig: Sie hätten sorgfältig berichten sollen. Vorsitzende: Sie hatten andere Möglichkeiten. Spiegelanwalt Dr. Marc-Oliver Strocke: Schreiben immer danach. Vorsitzende: Sie hätten schreiben können, Gottschalk bestreitet. Spiegelanwalt Dr. Marc-Oliver Strocke: Haben wir geschrieben. Vorsitzende lacht: Sie haben geschrieben „bislang“. Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz darf wieder als Zyniker was sagen: Ich habe Herrn Siegel nicht verboten ... . Habe gebeten, das Gespräch vertraulich zu betrachten. Wenn nicht, so hätte man das mit den Rechtsanwälten besprechen können, b man verpflichtet ist, die Vertraulichkeit zu beachten. Ich habe Siegel angerufen und gesagt, dass diese beiden Sätze .... .... Frau, die so heißt. Das Interesse war .... hier droht Ungemach. Wenn ich das tue, dann verlange ich nicht , dass eine Gegendarstellung kommt. Spiegelanwalt Dr. Marc-Oliver Strocke: Weshalb verbieten Sie? Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz spitzfindig: Es war kein Verbot, sondern vertraulich. Spiegelanwalt Dr. Marc-Oliver Strocke: Man kann doch nicht geltend machen, was ich verboten habe, dann als Gegendarstellung zu verlangen. Man hat sich eingelassen, dass verboten wird. Vorsitzende als Superzensorin: Sie hätten anders schreiben können. Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz stolz: Gottschalk ließ telefonisch über seinen Anwalt mitteilen, dass das nicht stimmt. Das Kammergericht ... . Vorsitzende: Uns interessiert das Hamburger Gericht erst recht bei einer Gegendarstellung. Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Mein Ziel war, die Gefahr abzuwenden, dass ihr falsch berichtet. Vorsitzende: Strocke sagt, die Besonderheit liegt oim Verbot. Es wird diskutiert. Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz unterbricht ständig: Wenn man aber nicht zu Wort kommen will ... Man macht nicht ... Vorsitzende: Uns interessiert die Rechtsprechung des OLG ... Kann nicht ... Das rcht auf Gegendarstellung. Es wird diskutiert. Spiegelanwalt Dr. Marc-Oliver Strocke: Es ist Einschüchterung. Spiegeljustiziar Sayatz: D as OLG versucht nicht, sich mit dem Verbot auseinanderzusetzen. .... Die Presse ist in der Meinungsfreiheit beschränkt, wenn mit der Gegendarstellung ... . Gottschalk-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist durchgewunken in Karlsruhe. Spiegelanwalt Dr. Marc-Oliver Strocke: ... Hier kommt eine Konstellation zum Tragen. Sagen alle Quatsch, verbieten aber zu verwenden. Dann wird Gegendarstellung verlangt. Vorsitzende: Wir kommen nicht zusammen. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Das OLG erließ die Verfügung. Wir hätten nicht erlassen. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die einstweilige Verfügung vom 11.03.12 aufzuheben ... . Der Antragsteller-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung zu bestäötigen. Beschlossen und verkündet:
Der Zwangsgeldantrag (?) wird zugestellt. 12:00 Sven Martinek vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG 324 O 673/12Corpus DelictiDie heutigen ZensorenDie heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Jörg Linker, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Passagen aus der Verhandlung 324 O 673/12
Klägeranwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Welche ... Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ein Packen ... Klägeranwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wollen wir dien Verfügungen durchgehen? Habe ein ganzes Stapel. Vorsitzender: Vorsätzlich? Klägeranwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Es ist Politik des Hauses. Was er sagt, ... Vorsitzender: ... . Klägeranwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Es gibt die Paparazzi... in Deutschland. Wenn die aufhören, fangen wir an. Sagt, wir machen da weiter, wo alle anderen nicht weiter machen. Sie haben die Prozesskosten einkalkuliert. Gut, soll Buske entscheiden. Vorsitzender: ... das bekennende Interview von Junkers. Das Gericht verweist auf das Parallelverfahren. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 15.11.12. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet:
Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Habe den Schriftsatz vom 28.03.13 erst gestern erhalten. Das Fax erst gestern erhalten. Klägeranwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Erst Fristverlängerung ... . Sie haben zugesagt, dass sie schreiben ... . Echt nicht fair. Hatten klare Zusage. Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Beantrage vorsorglich Schriftsatzfrist, weil ich nicht weiß, was da drin steht. Vorsitzender: Vor beschlossen und verkündet. Beklagtenvertreter beantragt Schriftsatznachlass, weil er den Schriftsatz erst am 04.04.13 erhalten hat. Ansonsten geht es weiter. Klägeranwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Schönen Dank. 12:15 Giant Leap GmbH & Co. KG vs. Natascha Schwendeler 324 O 689/12Giant Leap GmbH & Co. KG vs. Petrit Neziraj 324 O 690/12Corpus DelictiDer SWR berichtete im Dezember 2012: Festgebunden und eingewickelt.
Es sind schwere Vorwürfe, denen Eric Beres und Thomas Reutter nachgegangen sind. Kinder sollen misshandelt worden sein, ausgerechnet dort, wo sie geschützt und behütet sein sollten – in Kindertagesstätten. Angesichts solcher Verdachtsmomente leiden natürlich auch die Eltern.
Ich habe keine Zweifel an mir selbst.«
Giant Laap wehrte sich gegen die Aussagen der Eltern mit eidesstattlichen Versicherungen. Die Behauptungen der Eltern wären unwahr. Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 689/12 und 324 O 689/12Siehe Verhandlungsbericht.
14:00 Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH u.a.324 O 504/11Corpus DelictiVon dapd nachrichtenagentur GmbH wurde wohl die Nachricht verbreitet, dass sich laut Aussage des Gerichts im sozialen Netzwerk Yappy Pädophile rumtummeln. Es gab zu dieser Sache schon zwei Verhandlungen. Dienerste am 20.01.2012. Wir berichteten. Die zweite Verhandlung fand am 05.10.2012 statt. Auch darüber haben wir berichtet. Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 504/11Es war eine Zeugenbefragung der Berliner Richterin Alex. Siehe Verhandlungsbericht. Wichtiger HinweisFür diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien. <datecategory name="Berichte nach Datum" da |