Meinungsfreiheit
Aus Buskeismus
Jedermann hat die durch Menschenrechte verbriefte Freiheit auf eine eigene Meinung.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man seine Meinung auch äußern dürfte. Dieser Irrtum wird durch Art. 5 Abs. 1 GG genährt, der Recht suggeriert, man dürfe seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten.