Auslobung

Aus Buskeismus

Version vom 05:29, 29. Jan. 2013 von Test (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Auslobung = Belohnung für die Vornahme einer Handlung

BGB § 657 Bindendes Versprechen

Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.

[bearbeiten] Beispiele

  • Ausschreiben
  • Belohnung versprechen
Persönliche Werkzeuge