Erweitertes öffentliches Privatleben
Aus Buskeismus
Viele Politiker, Künstler, Blogger und andere führen ihr Privatleben öffentlich. Dann darf darüber auch insoweit auch ohne Einwilligung berichtet werden, nicht jedoch darüber hinaus.
Drittbetroffene bei Eigenberichten
Problematisch ist erweitertes öffentliches Privatleben bei Berichten über Partner, Freunde und Bekannte der ihr Privatleben öffentlich zu Schau tragenden Personen. Diese behalten ihren Anspruch auf Wahrung der Privatspähre. So darf über das Privatleben von Simone Kahn wesentlich weniger berichet werden, auch wenn Oliver Kahn darüber berichtet, vgl. 324 O 303/06, 24 O 304/06.