Zensoren - erlaubt
Aus Buskeismus
Richter, Anwälte, Politiker, Kläger, Antragsteller dürfen als Zensoren bezeichnet werden.
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[bearbeiten] Urteile
Urteil 27 O 394/11 vom 08.11.2011
Der Beklagte bezweckt mit der „Presseerklärung" auch offensichtlich nicht die Herabsetzung der Person des Klägers. Er bedient sich nicht einmal besonders scharfer Formulierungen, sondern schildert in sachlicher Form den Ausgang verschiedener Rechtsstreitigkeiten, die der Kläger gegen den Beklagten angestrengt hat. Soweit der Beklagte mit Formulierungen wie "Zensoren", „fragwürdige und umstrittene Gestalten" und „Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine Schlappe" Meinungen kundtut, verlassen diese nicht den Boden sachlicher Auseinandersetzung und sind daher nicht als Schmähkritik zu werten.
[bearbeiten] Bekannte Zensoren
Siehe auch Klägerismus
[bearbeiten] Richter als gefürchtete Zensoren
Buske, Andreas (LG Hamburg)
Mauck, Michael (LG Berlin)
Reske Margarete (LG Köln)
[bearbeiten] Anwälte als aktive Zensoren
Höch, Dominik (Berlin)
Jipp, Helmuth (Hamburg)
Krüger, Sven, Dr. (Hamburg)
Nesselhauf, Michael (Hambrug)
Prinz, Matthias, Prof. Dr. (Hamburg)
Schertz, Christian, Prof. Dr. (Berlin)
Scheuerl, Walter, Dr. (Hamburg)
Stopp, Alexander, Dr.(Mainz)
Vendt, Stephanie, Dr. (Hambrug)
[bearbeiten] Politiker als aktive Zensoren
Gysi, Gregor (DIE LINKE)
Schröder, Gerhard (SPD)
Niebel, Dirk (FDP)
[bearbeiten] Prominete als aktive Zenosdren
Jauch, Günther
Alexander, Peter