Presseerklärung 009 - 06.03.2012 - Rechtsmissbraeuchlicher Meineidprozess
Aus Buskeismus
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Pressemitteilung - 06.03.2012
„Ein einmaliger rechtsmissbräuchlicher Meineid-Prozess“
Meineid-Prozesse sind selten. Nach Meinung aller bisher beteiligten Vorsitzenden Richter ist dieser einmalig.
22.03.2012 ab 10:30 in Raum 20 1. Stock Gebäude E Landgericht Frankfurt a.M. Aktenzeichen 5/05 Ns - 3330 Js 236541/09 (119/09)
!!Kommt, beobachtet und protestiert gegen die Farce!!
Was bisher geschah:
15.04.2005 Anklage Die Staatsanwaltschaft Marburg bescheinigt Ulrich Brosa (Angeklagte) zwar, dass er den eines Gründer eines Vereines, der seine Vereinpullover mit Nazi-Runen 88 (Kürzel für Heil Hitler in entsprechenden Kreisen) schmückt, zu Recht beschuldigt habe. Da der Angeklagte aber falsche Angaben darüber gemacht habe, wann er Kenntnis von den Straftaten des Gründers erlangt habe, wird er wegen Meineides angeklagt.
5 Rechtsgespräch Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - stellt Ulrich Brosa die Einstellung des Meineid-Verfahrens in Aussicht, wenn er eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen zweier Vergehen akzeptiert. Die angeblichen Vergehen: Der Angeklagte hat
1) den Bundeszentralregister-Auszug des Gründers eines Vereines, der seine Vereinpullover mit Nazi-Runen 88 im Internet veröffentlicht,
2) Fotos im Internet veröffentlicht, die ein anderes Vereinsmitglied beim Randalieren zeigen.
Ulrich Brosa lehnt den Deal ab.
01.06.2006 Erstes Urteil Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - verurteilt den Angeklagten wegen des BZR-Auszuges. Zu Beginn der Verhandlung ist das Meineid-Verfahren nach § 154 StPO eingestellt worden. Ebenso wird im Lauf der Verhandlung das Verfahren wegen der Fotos eingestellt.
08.06.2007 Wiederaufnahme Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - beschließt die Wiederaufnahme des Meineid-Verfahrens: "Der Angeklagte verhöhne vielmehr auf Internetseiten zunehmend die Staatsanwaltschaft".
25.07.2007 Zweites Urteil Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - verurteilt den Angeklagten wegen Meineides. Bericht
22.08.2008 Drittes Urteil Das Landgericht Marburg hebt das Urteil des Amtsgerichts auf. "Verhöhnung der Staatsanwaltschaft" sei "kein wichtiger Grund" für die Wiederaufnahme eines Meineid-Verfahrens. Bericht
03.03.2009 Viertes Urteil Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hebt das Urteil des Landgerichts auf. Die Strafsache wird zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt verwiesen. In Marburg habe es "Spannungen" gegeben.
01.02.2012 ff. Prozess am Landgericht Frankfurt a.M. Bei den bisherigen Sitzungen ist substanziell wenig geschehen. Am 22.03.2012 könnte es zu Überraschungen kommen.
Dr. Ulrich Brosa
Tel.: 06422 7616
Am Brücker Tor 4
35287 Amöneburg
Weitere Infos:
Ulrich Brosa - Große Meineid-Festspiele – diesmal in Frankfurt am Main
Ulrich Brosa - Meineid
Was passierte am 22.03.2012?
Quelle: [loegi.wordpress.com/2012/04/07/polizei-und-justiz-unterstutzen-neonazis-durch-strafvereitelung-sie-tun-es-absichtlich-und-mit-hartnackigkeit/ bloegi] - Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit.
Bei der vierten Veranstaltung der Großen Meineid-Festspiele am 22.3.2012 kam es zum zweiten Eklat. Dankenswerterweise waren Prozess-Beobachter dabei. Einer von ihnen, Thomas Portmann, hat einen Bericht geschrieben, der schon deswegen besser ist, weil er nicht von mir ist. Doch zuvor die Ankündigung
12.4.2012 ab 14 Uhr in Raum 20 1. Stock Gebäude E
Hammelsgasse 1, Landgericht Frankfurt a.M.Wegen der fragwürdigen Verhältnisse im Landgericht kann das Theater kurzfristig in einen anderen Saal verlegt werden. Man geht jedenfalls zum Raum 20 und schaut sich dort die Anschläge an.
Jetzt endlich Portmanns Bericht
DIPL.-PHYS. THOMAS PORTMANN xxxxxxxxxxxxx thomas@portmann.org
Herrn Dr. Ulrich Brosa Am Brücker Tor 4 35287 Amöneburg Datum, 25.03.2012
Meine Beobachtung der Verhandlung vorm OLG Frankfurt a. M., Gerichtsstr. 2, Sitzungssaal E 5 (1. OG) vom 22.03.2012, 10.30 Uhr Sehr geehrter Herr Dr. Brosa,
ich beziehe mich auf das heutige Telefongespräch mit Ihnen, in dem Sie mich darum baten, Ihnen meine Beobachtung der vorbezeichneten Verhandlung zukommen zu lassen. Das tue ich hiermit gern.
Anlaß dafür, meine Beobachtung möglichst genau und nach bestem Wissen niederzuschreiben, war meine Befremdung über die Sitzung einerseits und ein Gespräch mit dem Prozeßbeobachter einer Organisation andererseits, der wie ich während der ganzen Sitzung zugegen war und nach einem kurzen Meinungsaustausch einen solchen Bericht anregte und ebenfalls daran interessiert ist.
Wie ich Ihnen bereits am Telefon mitteilte, habe ich als Zuschauer an der Sitzung teilgenommen, um mehr über die Hintergründe des Meineides, dessen Sie beschuldigt werden, zu erfahren. Dazu ist es leider nicht gekommen.
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Beobachtung der Verhandlung vorm OLG Frankfurt a. M., Gerichtsstr. 2, Sitzungssaal E 5 (1. OG) vom 22.03.2012, 10.30 Uhr
Der in dem Verfahren des Meineids Beschuldigte Herr Dr. Brosa hatte für den in Rede stehenden Verhandlungstag eine Eingabe vorbereitet, um sich zu dem Sachverhalt im chronologischen Gesamtzusammenhang zu äußern. Nach eigenem Bekunden war es ihm nämlich ein wichtiges Anliegen, die Schöffen über diesen Gesamtzusammenhang durch dessen öffentlichen Vortrag zu informieren, denn er sei ohne eine solche Darstellung schwer nachzuvollziehen, und diese Eingabe gehöre somit ganz wesentlich zur Wahrnehmung seines Rechts auf Anhörung und Verteidigung in dem Verfahren.
Im Zusammenhang der Motivation seines Begehrens, die Eingabe in der Öffentlichkeit vorzutragen, gab Herr Dr. Brosa auch an, daß in den bezogenen früheren Verfahren (die nicht in Frankfurt verhandelt wurden) Akten vielfach nicht gelesen wurden. Der Vorsitzende Herr Stüber bekräftigte mehrfach, daß dies in diesem Verfahren hier in Frankfurt nicht der Fall sei.
Da dem Beschuldigten eine aktuelle, neue Akte nicht vor dem in Rede stehenden Verhandlungstag zugegangen war, auf die die Fortsetzung der Verhandlung aber offenbar aufbauen sollte, mußte die Verhandlung zwecks seiner Vorbereitung ohnehin noch einmal vertagt werden. Daher war für den Vortrag der Eingabe genug Zeit vorhanden, und also erteilte der Vorsitzende Herr Stüber dem Beschuldigten das Wort, nachdem er die Vertagung desjenigen Teils der Verhandlung in Aussicht gestellt hatte, der auf den Inhalten jener neuen Akte beruht.
Der Vorsitzende unterbrach die Eingabe allerdinge bereits nach kurzer Zeit, nämlich als der Beschuldigte folgende Sätze vortrug: „Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung. Sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit.“ (Der Beschuldigte meinte die für Amöneburg zuständigen Behörden, und er wollte offenbar im weiteren Verlauf seines Vortrags diesen Verdacht, den er für unmittelbar verhandlungsrelevant hält, begründen.) Der Vorsitzende unterbrach den Beschuldigten an der Stelle mit der Drohung: „Sie sollten hier keine neuen Verfahren, äh, die Staatsanwaltschaft wird dies nicht auf sich beruhen lassen!“
Nach dreizehneinhalb Minuten brach der Vorsitzende den Vortrag des Beschuldigten endgültig ab, nämlich als dieser gerade den neonazistischen Hintergrund (zwei rechtsextreme Vereine: TSV 1888 und Berger-88) derjenigen Handlungen erläuterte, auf die sich seine damals beeideten Aussagen bezogen. Es ging dabei nämlich um eine Person namens Aschenbach, die Gründer eines der beiden Vereine sei. - Der Vorsitzende hatte den Beschuldigten zwischenzeitlich bereits schon einmal mit dem Hinweis unterbrochen, daß diese Vereine ja alle längst verboten seien, offenbar um den Zusammenhang und die Bedeutung, die Herr Dr. Brosa gerade entfaltete, abzuwerten. Der Beschuldigte widersprach der Behauptung des Vorsitzenden, daß die Vereine verboten worden seien.
Der Vorsitzende begründete den endgültigen Entzug des Wortes damit, daß er nicht zulassen werde, daß Herr Dr. Brosa die Verhandlung als „Forum“ für dessen politische Agitation mißbrauche. Den Einwand des Beschuldigten, daß der rechtsextreme Hintergrund im direkten Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand stehe und er mithin verhandlungsrelevant sei, ließ der Vorsitzende nicht gelten, und verwies den Beschuldigten auf die Möglichkeit, die Eingabe schriftlich (und nur schriftlich) abzugeben. Damit verhinderte der Vorsitzende nicht nur, daß das Publikum (zum Beispiel ich) über die Inhalte der Eingabe informiert wurde, sondern er wertete vielmehr die Bezüge der Eingabe zum rechtsextremen Hintergrund klar erkennbar bereits jetzt als verhandlungsirrelevant ab.
Ende der Beobachtung. Persönliche Wertung:
Als Zuschauer bin ich über die Vorgehensweise des Vorsitzenden sehr verstört. Ich verstehe schon nicht, wie man über so leicht feststellbare Tatsachen wie die, ob zwei Vereine, deren rechtsextreme Ausrichtung vom Gericht gar nicht in Abrede gestellt wurde, nun verboten wurden oder nicht, Meinungsverschiedenheiten haben kann. Hat sich das Gericht etwa - entgegen der Beteuerung des Vorsitzenden - doch nicht sorgfältig genug vorbereitet oder gar tatsächlich Akten nicht gelesen, wie der Beschuldigte befürchtet? Auch die Verwicklung der genannten Vereine in das Geschehen wurde ja überhaupt nicht in Abrede gestellt. Das Gericht kann sich dann ja wohl nicht ohne Begründung einfach auf den Standpunkt stellen, daß die vom Beschuldigten erläuterten Deutungszusammenhänge nicht verhandlungsrelevant seien, wenn der gravierende Verdacht tatsächlich objektiv begründbar sein sollte, daß die für Amöneburg zuständige Polizei und Justiz schuldhaft verwickelt sei. Indes ist der Beschuldigte nach nur dreizehneinhalb Minuten ja gar nicht so weit zu Wort gekommen - jedenfalls nicht in seinem mündlichen Vortrag -, daß er die Möglichkeit gehabt hätte, diese Verwicklung tatsächlich plausibel zu machen. Die Handlungsweise des Vorsitzenden erweckt daher mindestens den Anschein, als ob er etwas vertuschen wollte. Das kann nicht richtig sein.
Als deutscher Bürger denke ich sehr wohl, daß eine öffentliche Verhandlung ein „Forum“ ist - zwar gewiß kein Forum für politische Agitation, wohl aber eines für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von strafrechtlich relevanten Begründungszusammenhängen. Denn darauf beruht ganz wesentlich das, wofür die Justiz verantwortlich ist: Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit in unserem Land. Denn wie sollen die Bürger ohne Angst mit Polizei und Justiz leben können, wenn ihnen in einem öffentlichen Meineidverfahren vorenthalten wird, was ein Beschuldigter zu seiner Verteidigung zu sagen hat? Ich jedenfalls werde nach diesem Erlebnis wohl kaum geneigt sein, jemals irgendetwas vor der Justiz zu beeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Portmann
Kommentar Ulrich Brosa
Man merkt Herrn Portmann an, dass er kein Jurist ist. Denn er bringt das Landgericht mit dem Oberlandesgericht durcheinander und macht sich Illusionen, er könne einen Eid verweigern. Andererseits ist er gewöhnt alles genau zu vermessen. Das mit den "dreizehneinhalb Minuten" bringt nur ein Physiker fertig.
Der vorsitzende Richter Dr. Jürgen Stüber ist also wieder ausgerastet. Am 9.2.2012 hatte er meinen Verteidiger ohne vernünftigen Grund barsch unterbrochen, als dieser Beweisanträge verlesen wollte. Damals bekam Stüber seinen Rappel, als er hörte, dass ein Oberstaatsanwalt als Zeuge geladen werden soll. Diesmal flippte Stüber aus, als ich erklärte
Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit.
Damals habe ich Stüber als befangen abgelehnt. Jetzt habe ich es wieder gemacht. Dafür war Portmanns Bericht äußerst wertvoll. Denn für jeden Befangenheitsantrag braucht man eine "Glaubhaftmachung".
Den genauen Schriftverkehr für beide Befangenheitsanträge finden die geneigten LeserInnen in der Meineid-Quellendatei.