Presseerklärung 009 - 06.03.2012 - Rechtsmissbraeuchlicher Meineidprozess
Aus Buskeismus
Pressemitteilung - 06.03.2012
„Ein einmaliger rechtsmissbräuchlicher Meineid-Prozess“
Meineid-Prozesse sind selten. Nach Meinung aller bisher beteiligten Vorsitzenden Richter ist dieser einmalig.
22.03.2012 ab 10:30 in Raum 20 1. Stock Gebäude E Landgericht Frankfurt a.M. Aktenzeichen 5/05 Ns - 3330 Js 236541/09 (119/09)
!!Kommt, beobachtet und protestiert gegen die Farce!!
Was bisher geschah:
15.04.2005 Anklage Die Staatsanwaltschaft Marburg bescheinigt Ulrich Brosa (Angeklagte) zwar, dass er den eines Gründer eines Vereines, der seine Vereinpullover mit Nazi-Runen 88 (Kürzel für Heil Hitler in entsprechenden Kreisen) schmückt, zu Recht beschuldigt habe. Da der Angeklagte aber falsche Angaben darüber gemacht habe, wann er Kenntnis von den Straftaten des Gründers erlangt habe, wird er wegen Meineides angeklagt.
5 Rechtsgespräch Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - stellt Ulrich Brosa die Einstellung des Meineid-Verfahrens in Aussicht, wenn er eine Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen zweier Vergehen akzeptiert. Die angeblichen Vergehen: Der Angeklagte hat
1) den Bundeszentralregister-Auszug des Gründers eines Vereines, der seine Vereinpullover mit Nazi-Runen 88 im Internet veröffentlicht,
2) Fotos im Internet veröffentlicht, die ein anderes Vereinsmitglied beim Randalieren zeigen.
Ulrich Brosa lehnt den Deal ab.
01.06.2006 Erstes Urteil Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - verurteilt den Angeklagten wegen des BZR-Auszuges. Zu Beginn der Verhandlung ist das Meineid-Verfahren nach § 154 StPO eingestellt worden. Ebenso wird im Lauf der Verhandlung das Verfahren wegen der Fotos eingestellt.
08.06.2007 Wiederaufnahme Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - beschließt die Wiederaufnahme des Meineid-Verfahrens: "Der Angeklagte verhöhne vielmehr auf Internetseiten zunehmend die Staatsanwaltschaft".
25.07.2007 Zweites Urteil Das Amtsgericht Marburg - Schöffengericht - verurteilt den Angeklagten wegen Meineides. Bericht
22.08.2008 Drittes Urteil Das Landgericht Marburg hebt das Urteil des Amtsgerichts auf. "Verhöhnung der Staatsanwaltschaft" sei "kein wichtiger Grund" für die Wiederaufnahme eines Meineid-Verfahrens. Bericht
03.03.2009 Viertes Urteil Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hebt das Urteil des Landgerichts auf. Die Strafsache wird zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt verwiesen. In Marburg habe es "Spannungen" gegeben.
01.02.2012 ff. Prozess am Landgericht Frankfurt a.M. Bei den bisherigen Sitzungen ist substanziell wenig geschehen. Am 22.3.2012 könnte es zu Überraschungen kommen.
Dr. Ulrich Brosa
Tel.: 06422 7616
Am Brücker Tor 4
35287 Amöneburg
Weitere Infos:
Ulrich Brosa - Große Meineid-Festspiele – diesmal in Frankfurt am Main