03.02.2012 - Boulevard hat keine guten Karten in Hamburg
Aus Buskeismus
03.02.2012 Am heutigen Freitag gab es fünf Verhandlungen gegen den Boulevard – manager-magazin.de, SPON, B.Z. Ullstein GmbH (Springer), SUPERIllu und M.I:G Medien (beide Burda). Alle haben verloren. Gewonnen hat einzig und allein der Heise Zeitschriftenverlag.
Was war heute los?
Auf der Terminrolle fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen und der Kanzleien. Konsequente Geheimjustiz, die die Richter und Anwälte vor der Öffentlichkeit entgegen dem, Grundgesetz schützt. Spitze waren heute die beiden Verfahren mit Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz, der sich nach fast drei Jahren wieder in die Nähe des „Stalkers“ Schälike in Hamburg traute. Das Ergebnis sind die beiden Berichte zu den Sachen 324 O 668/11 und 324 O 669/11. Megaupload verlor, weil deren Anwalt, der viel Erfahrung mit der Vertretung verurteilter Mörder und die Löschung von Archiven a lá Orwell „1984“ hat, keine ordentliche Vollmacht des Klägers vorlegen konnte. Wer hatte bloss die Idee, wegen Blödsinn in Hamburg zu klagen. Wir haben Herrn Dr. Alexande Stopp empfohlen, die Familie Gadaffi oder Assad bzw. Wladimir Putin oder weniger bekannte Ausländer zu vertreten, über die in Deutschland viel Falsches, Unwahres, Beleidigendes bewusst und wissentlich verbreitet wird. Unsere gut gemeinte Idee wurde lachend als Unsinn abgelehnt. Vielleicht findet sich ein anderer Pfiffikus, um aufzuzeigen wie das absurde Theater in Hamburg und anderswo in Deutschland funktioniert. |
Wilfried Porth vs. manager magazin.de 324 O 668/11
Schertz geht es nicht um Inhalte, sondern um die Optik | Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri DCr. Asmus Maatsch, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, Rechtsanwalt Dr. Kröner, Rechtsanwalt Dr. Bruhn
Corpus Delicti Verlangt wurde eine Gegendarstellung verlangt wegen der Passage:
Dem ging eine Unterlassungsverpflichtungserklärung dieses Boulevard-Blattes voraus. Es kam zu dem Vergleich., bei der Kläger-Vertretzer Prof. Dr.Christian Schertz allerdings versprach, keine Kosten wegen der ihm zustehenden Vergleichsgebühr dem manager-magazin in Rechnung zu stellen. Esa käme ihn nicht auf die Inhalte an, sondern auf die Optik. Diese haben Prof. Dr. Christian Schertz und sein Mandant erhalten. Siehe [[1] 324 O 668/11 Die heiß erkämpfte Gegendarstellung Auf www.manager-magazin.de schreiben Sie in einem Artikel vom 4. November 2011 mit der Überschrift "Klage gegen designierten Aufsichtsrat - Kleinkrieg zwischen Daimler und Bell eskaliert", ich hätte gegenüber Georg-Dieter Bell folgende Äußerung getätigt: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen." „Ich habe diese Äußerung nicht getätigt“ Stuttgart, den 8. November 2011 Wilfried Porth Daimler Personalvorstand |
Wilfried Porth vs. Ein Unternehmen der SPIEGEL.net AG 324 O 669/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri DCr. Asmus Maatsch, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, Rechtsanwalt Dr. Kröner, Rechtsanwalt Dr. Bruhn
Corpus Delicti
Verlangt wurde eine Gegendarstellung verlangt wegen der Passage:
- Es sind handfeste Drohungen, an die sich Georg-Dieter Bell (59) erinnert. "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen", habe ihm Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth (52) angekündigt, was dieser jedoch bestreitet. Porth, so Bell weiter, habe außerdem gesagt, er werde auch dafür sorgen, dass die Mitglieder der in Baden-Württemberg von Bell angeführten Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Nachteile im Unternehmen hätten.
Dem ging eine Unterlassungsverpflichtungserklärung dieses Boulevard-Blattes voraus.
Es kam zu dem Vergleich., bei der Kläger-Vertretzer Prof. Dr.Christian Schertz allerdings versprach, keine Kosten wegen der ihm zustehenden Vergleichsgebühr dem manager-magazin in Rechnung zu stellen. Esa käme ihn nicht auf die Inhalte an, sondern auf die Optik. Diese haben Prof. Dr. Christian Schertz und sein Mandant erhalten.
Siehe [[324 O 669/11 - 03.02.12 - Schertz tobt und beleidigt mal wieder, setzt sich damit durch|Verhandlujngsbericht] 324 O 668/11
Die heiß erkämpfte
Gegendarstellung
Auf www.spiegel.de schreiben Sie in einem Artikel vom 7. November 2011 mit der Überschrift
"Klage gegen designierten Aufsichtsrat - Kleinkrieg zwischen Daimler und Bell eskaliert", ich hätte gegenüber Georg-Dieter Bell folgende Äußerung getätigt: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen."
Hierzu stelle ich fest:
"Ich habe diese Äußerung nicht getätigt"
Stuttgart, den 8. November 2011
Wilfried Porth
Daimler Personalvorstand
Torben Petzke vs. B.Z. Ullstein GmbH & Co. KG 324 O 645/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Dr. Nieland von der Kanzlei Dam & Mann
Corpus Delicti
Der Kläger ist bekannt als der Berliner U-Bahn-Schläger. Es geht um die Veröffentlichung eines Bildnisses aus der Verhandlung.
Der Kläger ging dagegen vor Die Verhandlung (ausgewählte Passagen) 324 O 645/11Die Vorsitzende: Es geht um die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters. Versuchte Tötung auf einem Berliner Bahnhof. Das ganze hat ein erhebliches Aufsehen hervorgerufen. Es hat andere >Photos gegeben. Es geht um die Saalöffentlichkeit, in der dr Kläger gezeigt wird. Der Kläger war 18 Jahre alt. Er war nicht in Haft. Das Resozialisierungsinteresse kann nicht greifen. Wir würden uns daran halten, dass das Bildnis eine unrechtsmäßige Veröffentlichung nach § 23, 1 KunstUrhG greift nicht. Zu Öffentlichkeitsfahndung. Wenn man sich die Bilder ansieht, so mist der Kläger nur in einem kleine Kreis erkennbar. Das hier würde nicht durchgehen, nicht, weil der Vorsitzende der Strafkammer diese Maßregel fallen ließ. Es geht um einen heranwachsenden Jugendlichen. Der erzieherische Gedanke steht im Fordergrund. Deswegen meinen wir, dass das Bildnis nicht veröffentlicht werden darf. Beklagtenanwalt Dr. Nieland widerspricht. Es entwickelt sich eine Diskussion. Eine Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 16.03.2012, 9:55, Saal B335. |
Stefanie Hertel. vs. SUPERIlluVerlag GmbH & Co. KG 324 O 628/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Markus Herrmann
Corpus Delicti
Was Stefanie Hertel, der Klägerin, nicht gefällt, können wir nur raten.. In der SUPERIllu , die ein falsches Photo aus Versehen verwendet und den Namen verwechselt hat Dafür soll SUPERIllu nun ordentlich blechen.
324 O 628/11
Die Vorsitzende nach einer kurzen juristischen Diskussion: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Antragsteller-Vertreterin erklärt, mit der Ziffer 1b der streitgegenständlichen einstweiligen Verfügung soll der Antragsgegnerin untersagt werden, diese Behauptung auf Bezug auf MK aufzustellen. Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, in Anbetracht dieser Erklärung der Antragstellerin wird der Widerspruch als erledigt erklärt. Die Antragstellerin-Vertreterin erklärt, ich stimme dem zu und stelle Kostenantrag. Gut. Dann machen wir einen Beschluss nach 91a.
Antragsgegneranwalt Herrmann: Vielleicht gehen wir in Berufung.
Die Vorsitzende: Prima.
Stefan Mross vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 615/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Markus Herrmann
Corpus Delicti
Es wird in allen Einzelheiten über ein Restaurantbesuch des Klägers mit Stefanie Heltel berichtet. Die Verhandlung (ausgewählte Passagen) 324 O 615/11Die Vorsitzende: Hier geht es um die Berichterstattung. Der Antragsgegnervertreter überreicht die eidesstattliche Erklärung von Joachim Gottschalk vom 31.01..12 für Gericht und Gegner. Es geht um einen Besuch im italienischen Restaurant auf Mallorca. Es wird in allen Einzelheiten berichtet. EC-Karte …. .. Wir meinen, dass das Privatsphäre ist, die die Öffentlichkeit nichts angeht. Sie – Strefan Mross und Stefani Hertel - haben zwar selbst ihre Privatsphäre geöffnet, aber , mit einer anderen Darstellung. Beklagtenanwalt Herrmann: Hat sich doch selbst jahrelang mit Berichten versorgt, wie es in seiner Ehe läuft. Jetzt berichten die Medien, wie toll das in der außerehelichen Beziehung geht. Er führt eine Scheinehe. Lässt dementieren. Dann am dritten Tag später lässt er sich auf Mallorca ertappen. Man muss die näheren Umstände beschrieben dürfen. Die Vorsitzende: Sie beschreiben nicht die Details der Trennung. |
Beklagtenanwalt Herrmann: Wir beschreiben Details. Sehen ganz klarüberhaupt keie Privatheit, die verletzt wird. Sehen überhaupt keine Grund, darüber nicht zu berichten.
Die Vorsitzende: Wir sehen das, wie in der Parallelsache.
Richter Dr. Link: Ist im Grunde genommen voll das Gleiche.
Die Vorsitzende um 13::26: Hier fällt mir auch keine Einigungsmöglichkeit ein. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Eine Entscheidung ergeht um 13:30 im Saal B335.
Beklagtenanwalt Herrmann:' Sonst imemr am Dienstag.
Die Vorsitzende: Nicht am Schluss der Sitzung, sondern um 13:00. Wir haben danach eine andere Sache
Die Parteivertreter verlassen den Saal. Richter verlassen den Saal
Die Vorsitzende nach Wiedereintritt um 13:30: Wo ist die Akte?
Richter Link holt die Akte.
Die Vorsitzende: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 08.11.11 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
megauopload. vs. Heise Zeitschriftenverlag GmbH + Co. KG, Thorsten Kleinz 324 O 709/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri Dr. Maatsch, Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp, Rechtsanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB.
Corpus Delicti
Streitgegenstand ist wohl der nachfolgende – inzwischen geänderte Artikel – von Heise, in dem einiges stand, was zum Erlass eine einstweiligen Verfügung führte. Z.B. megaupload zahle an die uploader Prämien und verletze Urheberrechte. Das sei unwahr und solche Behauptungen müssen verboten werden.
Die Verhandlung (ausgewählte Passagen) 324 O 709/11Die Vorsitzende fummelt am Diktiergerät: Mit den Ding komme ich noch nicht aus. Muss Dr. Maatsch machen. …. Dann ist nichts drauf. Haben Sie [Feldmann] den Schriftsatz vom 01.02.12 im Original? Beklagtenanwalt Feldmann: Ja. Original und für den Beklagten. Die Vorsitzende: Es geht um die einstweilige Verfügung, die die Kammer erlassen hat. Nach dem 31.07.10 wurde noch Prämien gezahlt. Der Kläger sagt, das sei umwahr. …. Zivilrechtlich ist das ehrverletzend. Greift § 186…. Dann wird vorgeworfen, Urheberrechte werden verletzt. Die Anlagen – Bitte ladet hoch und ihr kriegt Prämien - der Beklagten reichen uns nicht aus. …. Es gibt die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, den Internetausdruck. Um ein non liquett kommen wir nicht herum. magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Tanja … Gesellschaft. Stellt sich die Frage der Erledigung. Das System ist zerstört. Die Daten der User sind zerstört. Sieht auch nicht danach aus, dass wieder eröffnet wird. |
Beklagtenanwalt Feldmann: Es heißt, die Prämien … nur zum Schein erfolgt. Trotzdem wird das so genutzt. Die Nutzer werden nicht sagen, wie sie genutzt haben. Prämien sind gezahlt worden. Haben auch umgestellt. Habe die Screenshots von meegalife, megavideo … Wir haben die Pressefreiheit. Ihre Meinung ist gegen die Pressefreiheit.
Die Vorsitzende lacht: Wenn ich hier sitzen würde, hätte ich dasselbe gesagt.
Beklagtenanwalt Feldmann: Der Punkt ist was anderes. Was ist megaupload. Schmitz wissen wir sutzt ein. Wer hat Ihnen [Herr Stopp] die Vollmacht gegeben?
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Herr Eschterbach (?).
Beklagtenanwalt Feldmann: In wessen Namen?
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Haben Sie gelesen.
Beklagtenanwalt Feldmann: Wer ist Herr Eschterbach?
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Einer der Beklagten
Beklagtenanwalt Feldmann: Ist Herr Eschterbach einer der Direktoren? Wir brauchen die Vollmacht.
Die Vorsitzende: Wir können eine Frist geben, dass diese vorgelegt wird.
ine eidesstattliche Versicherung ist vorgelegt worden vom Direktor.
Die Vorsitzende: Er ist im Verwaltungsrat, nicht Direktor. Das ist nicht prozessfähig, sondern … . Er bestreitet C.O. gewesen zu sein.
Die Vorsitzende: Das ist in der Tat ein Problem. Weiß nicht, ob das greift.
Beklagtenanwalt Feldmann: ESetzen Sie eine Frist.
Die Vorsitzende an Dr. Stopp: Können Sie die Vollmacht dicht machen?
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Die Prozessbevollmächtigten sitzen ein.
Beklagtenanwalt Feldmann: Bestreiten auch alle, etwas mit der Finanzierung zu tun zu haben. Es bleibt die Frage, wer hat Sie beauftragt?
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: § 89, Abs. 2 ZPO sollte greifen
- (1) Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zur Prozessführung einstweilen zugelassen werden. Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beibringung der Genehmigung zu bestimmende Frist abgelaufen ist. Ist zu der Zeit, zu der das Endurteil erlassen wird, die Genehmigung nicht beigebracht, so ist der einstweilen zur Prozessführung Zugelassene zum Ersatz der dem Gegner infolge der Zulassung erwachsenen Kosten zu verurteilen; auch hat er dem Gegner die infolge der Zulassung entstandenen Schäden zu ersetzen.
- (2) Die Partei muss die Prozessführung gegen sich gelten lassen, wenn sie auch nur mündlich Vollmacht erteilt oder wenn sie die Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat.
Die Vorsitzende: Weiß ich nicht. …. Wer ist das?
Es entfacht sich eine lange Diskussion. Neue ZPO, HongKong. Wer übernimmt die Kosten
Die Vorsitzende: Heute erledigen. Dass wir Ihnen [Stopp] die Kosten auferlegen, ist doch klar. Wollen Sie die Kosten nicht gleich übernehmen?
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Für erledigt erklären, … später Gerichtsakten.
Beklagtenanwalt Feldmann verlangt Sicherheit.
Die Vorsitzende: Wir können an allen drei Fingern abzählen, dass er [Stopp] das nicht dicht kriegt. Mit vProzesskostensicherheit ginge der Prozess weiter. …. Die Kosten werden Sie, Herr Stopp tragen.
Dann wird diskutiert ob die Vollmachtsrüge fallen gelassen werden muss, ob die Beklagte eine Erledigungserklärung abgeben muss. Es wird in die ZPO geblättert.
Die Vorsitzende: Ich muss es verstehen.
….
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Es gibt die Klage in den USA, da sich … . Den Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer zu beauftragen für megaupload. Es ist so, er war der richtige, braucht nicht Geschäftsführer zu sein. Habe umfangreiche Kommunikation mit ihm. … Hat mich beauftragt und bezahlt. Wenn die Formalien Ihnen nicht reichen, dann reiche ich ihm diese nach.
Richter Dr. Link: Wir müssen nur gucken.
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Habe Rechnung gestellt, ist auch bezahlt worden von megaupload. Muss nicht der Geschäftsführer sein.
Beklagtenanwalt Feldmann: Können Sie Frau Vorsitzende erklären, weshalb ich für erledigt erklären soll?
Die Vorsitzende: Es stellt sich die Frage, ob Stopp das abgibt. Ihr Ziel erreicht Ihre Mandantschaft. Das Kostenrisiko ist gering. Man weiß nicht, ob megaupload nicht pleite ist. Ihre Mandantschaft könnte die Behauptung wieder verbreiten und sie hätten keine Kosten. Wenn wir entscheiden, dann hätten Sie drei Gebühren.
Beklagtenanwalt Feldmann: § 89, Abs. 1 ZPO Beklagte, der ohne Schuld in einen Prozess reingezogen wird, … GKG. Möchten abfragen. Sicherheitsleistung im einstweiligen Verfügungsverfahren für den Fall, wenn ich versuchen soll, Herrn Schmitz im Knast einer Taschenpfändung zu unterziehen.
Richter Dr. Link: So und so.
Es wird weiter diskutiert.
Die Vorsitzende: Damit wir wissen, über welche Summen wir reden. 1/3 340 €. Sonst 1.020 €.
Beklagtenanwalt Feldmann: Dafür haftet mein Mandant nicht.
Richter Dr. Link: Risiko.
Die Vorsitzende: Wählen ich das Risiko, dann wähle ich den schlechten Sieg.
Beklagtenanwalt Feldmann: … Gut. Dann reißen Sie mir nicht den Kopf ab.
Die Vorsitzende: Das werden wir tun. Was ist daran die Frage? Verstehe ich nicht. Ein Kollege sagt, gutes Geld werfe ich dem schlechten Geld hinterher.
Beklagtenanwalt Feldmann: Es gibt noch ein anderes einstweiliges Verfügungsverfahren. Macht Eisenberg gegen Thorsten Kleinz. Es gibt eine einstweilige Verfügung in Köln und Berlin. Sie [Herr Stopp] sind der einzige, der alle Verfahren kennt.
Die Vorsitzende: Sind es die gleichen Äußerungen?
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp:gegen doe Äußerung "vorbestrafter deutscher Unternehmer"
Beklagtenanwalt Feldmann: In Berlin erreichen sie .. in der Tat.
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Ich bin nicht verantwortlich für den Tenor von Mauck. Da ging es um die Vorstrafen von Herrn Schmitz.
Richter Dr. Link: Schmitz interessiert uns nicht.
Beklagtenanwalt Feldmann: Muss Herrn Heidrich, muss mit Herrn Kleinz auf diese Aspekt hinweisen.
Die Vorsitzende: Unseres Verfahren hat keine Auswirkungen auf die anderen Verfahren.
Richter Dr. Maatsch: Selbst wenn wir ein Doppelverbot erlassen, hat das keine Auswirkungen.
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Die anderen Verfahren sind ausgesetzt.
Beklagtenanwalt Feldmann: Haftung ausgesetzt, bei Eisenberg auch?
Beklagtenanwalt Feldmann geht telefonieren.
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Terminieren Sie immer nachmittags? War sehr angenehm.
Die Vorsitzende: Nein. Ergab sich so.
Die Richter studieren die ZPO. Richter Dr. Maatsch blättert in einen neuen Buch, Richterin Käfer und Richter Dr. Link in einer gebrauchten ZPO
Beklagtenanwalt Feldmann nach Wiedereintritt: Habe beide erwischt. Erkläre für erledigt und Sie Herr Stopp geben einen aus.
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Da muss ich Bundespräsident werden.
Die Vorsitzende: Sie [Stopp] übernehmen die Kosten.
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Ja.
Die Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage verhandelt. Der Partei-Vertreter erklärt das Verfahren übereinstimmend für erledigt. Der Antragsteller-Vertreter erklärt, die Kosten zu übernehmen. Die Parteien erklären den Rechtsstreit für erledigt. Vorgelesen und genehmigt.
Beschlossen und verkündet:
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 91 a.
magaupload-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Verzichten auf die Begründung.
Die Vorsitzende: Die Parteien verzichten auf die Begründung der Kostenentscheidung.
Diskussion im Internet
- Heise 07.02.2012
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.