Geheimzensur - erlaubt
Aus Buskeismus
Es ist erlaubt von einer Geheimzensur zu sprechen ujnd zu schreibven.
Die Gerichtsverfahren verlaufen de facto geheim. Die Öffentlichkeit nist unerwünscht.
Die Namensnennung der Zensoren woird erschwert.
Urtele werdfe meist ohne Namen der Kläger, der Anwältte und der Rixchter veröffentlicht.
Es wird versucht, die Berichterstatztung mit Namensnennung der Zesoren und deren Methoden kaoutt zu klagen.
Das als Geheimzensur zu bezeuchent its damit als Meinungsäußerung ewrlaubt.
Urteile
Urteil 27 O 394/11 vom 08.11.2011
Der Beklagte bezweckt mit der „Presseerklärung" auch offensichtlich nicht die Herabsetzung der
Person des Klägers. Er bedient sich nicht einmal besonders scharfer Formulierungen, sondern
schildert in sachlicher Form den Ausgang verschiedener Rechtsstreitigkeiten, die der Kläger gegen
den Beklagten angestrengt hat. Soweit der Beklagte mit Formulierungen wie "Zensoren",
„fragwürdige und umstrittene Gestalten" und "Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine
Schlappe" Meinungen kundtut, verlassen diese nicht den Boden sachlicher Auseinandersetzung
und sind daher nicht als Schmähkritik zu werten.