15.10.2010 - Nervöse Richter in Hamburg missachten die Öffentlichkeit

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Die Richter sind gestresst. Vier kleine unbedeutende Erlebnisse.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Ich wusste, dass Du Kacke baust ...

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

15.10.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Unsere Richter verlieren die Beherrschung

Richter Buske schreit am 11.10.2010

Am Montag, den 11.10.10, haben wir den vorsitzenden Richter der Zensurkammer Hamburg, Andreas Buske. nach fünf Jahren Begleitung das erst Mal schreien hören. Geschrien hat Buske mit mehrmals Luftholen, nachhaltig würde man sagen. Provokateur Rechtsanwalt Johannes Eisenberg hatte diesen guten Überzeugungstäter aus der Reserve gelockt.

Nachdem Johannes Eisenberg feststellte, Herr Buske, den Schreiwettbewerb werden Sie nicht gewinnen, hat sich Richter Buske gefasst und führte die Verhandlung nach außen hin kuhl weiter.

15.10.10. 10:45: Richter Buske möchte unbeobachtet die Zensurregeln erklären

10:45: Die erste Verhandlung ist beendet. Die nächste beginn um 11:30. Im Saal sitzen an die dreißig junge Leute, am Richtertisch die Richter Andreas Buske, Dr.Link und Dr. Maatsch mit ihren Roben.

Der Vorsitzende: Herr Schälike, die nächste Verhandlung beginnt um 11:30. Wir möchten jetzt allein sein. Sie müssen den Saal verlassen.

Rolf Schälke: Sind das Studenten?

Der Vorsitzende: Ja.

Pseudoöffentlichkeit: Jurastudenten?

Der Vorsitzende: Nein.

Rolf Schälike: Dann beantrage ich, dass ich im Saal verbleiben darf. Mich interessiert schon, was Sie den jungen Leuten erzählen.

Der Vorsitzende: Das geht nicht.

Rolf Schälike: In den anderen Gerichten darf ich mit zuhören, sogar Fragen stellen.

Der Vorsitzende: Bei uns nicht.

Rolf Schälike: Ich stelle formell den Antrag, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird. Beschließen Sie bitte, dass Sie die Öffentlichkeit ausschließen.

Richter Dr. Link: Wir haben jetzt keine Verhandlung. Da können und brauchen wir solch einen Beschluss nicht fassen. Das sind Schüler. Die sind mit ihrem Lehrer gekommen und wir sind verabredet. Es hat keinen Sinn. Wir werden nichts beschließen.

Rolf Schälike: Dann ist das öffentlich hier im Gerichtssaal. Den Antrag, dass die Öffentlichkeit den Saal verlassen muss, muss der Lehrer stellen. Sie müssen dem Antrag dann stattgeben. Ich möchte dass offiziell beschlossen wird, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Später gibt es keinen Beweis für das, was jetzt passiert. Die Schüler werden sich an nichts erinnern. In diesem Saal wird so und so sehr viel gelogen, fast nur gelogen.

Der Vorsitzende: Sie müssen den Saal verlassen.

Rolf Schälike: Wie viel Zeit habe ich zum Nachdenken? 10 Sekunden, 20 Sekunden, 30 Sekunden 5 Minuten? Ich bin nicht so schnell im Entscheiden wie Sie Herr Buske. Anschreien wie den Herrn Eisenberg brauchen Sie mich nicht, Herr Buske. Ich schreie ja auch nicht.

Der Vorsitzende: Wenn Sie den Saal nicht verlassen, dann müssen wir, ..

Rolf Schälike: Gut. Holen Sie den Wachdienst. Dann gibt es ein Protokoll und ich habe den Nachweis, was jetzt passiert. Es wird fixiert.

Richter Dr. Link: Nichts wird fixiert. Die machen kein Protokoll.

Rolf Schälike: Doch. Bei solchen Ereignissen, wenn jemand durch Ordnungskräfte den Saal verlassen muss, wird berichtet, protokolliert. Damit habe ich es dann doch schriftlich.

Richter Dr. Link schaut auf die Uhr, wird ungeduldig: Schrecklich. Wir verlieren Zeit.

Rolf Schälike: Wieso? Das ist doch viel wertvoller als Ihre Schulung. Die Schüler erleben die Praxis der Zensur durch die Staatsmacht.

Der Vorsitzende: Ich mache einen Vorschlag zur Güte. Wir gehen jetzt raus, Sie können 5 Minuten einen Vortrag halten, dann kommen wir wieder rein und Sie gehen. Vorausgesetzt der Lehrer stimmt zu.

Ein älterer Herr aus der hinteren Reihe stammelt leise: Uns genügt das. Wir möchten nicht.

Kurze Pause.

Rolf Schälike: Gut. Herr Buske, Sie haben einen Vorschlag gemacht. Was war, das genügt. Ich denke, die Schüler haben mitbekommen, dass in diesem Saal Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Schüler haben mitbekommen, wie die Würde gewahrt, wie Widerstand gegen die Staatsmacht geleistet werden kann. Sie haben mitbekommen, dass man sich wehren muss, gegen den Abbau der inneren Freiheit, der in der Schule beginnt dank solcher Lehrer, wie der Herr hinter mir. Hier im Gerichtssaal wird die menschliche Würde, das Persönlichkeitsrecht missachtet. Ich brauche keinen Vortrag mehr zu halten. Die Schüler haben das in der Praxis erlebt, wie man als Persönlichkeit, von der Staatsmacht unterdrückt, trotzdem bestehen kann. Ich werde jetzt den Saal verlassen.

Rolf Schälike verlässt den Saal. Von den Schülern ist zu hören:: Tschüß.

Der Saal wird von innen abgeschlossen.

Die nächste Sitzung beginnt um 11:30.

15.10.10. 15:00: Richter Buske möchte nicht öffentlich verkünden

In der Verhandlung Az. 324 O 172/08 Specht vs. VIP Fondsverwaltungsgesellschaft gibt es um 3.-4.000 Euro Ordnungsgeld. Der Kläger hat nach Erhalt der einstweiligen Verfügung die verbotenen Passagen aus einer Pressemitteilung nicht unverzüglich aus dem Internet genommen, behauptet der Kläger. Eine Zeugin erklärte, Sie habe alles sofort aus dem Internet entfernt.

Der vorsitzende Richter Buske möchte nicht, dass die Pseudoöffentlichkeit erfährt, wir er entscheidet: Die Kammer möchte für drei Minuten unterbrechen.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir sind in der Zeit auch nicht schlauer geworden. Wir brauchen kein Verkündungstermin. Die Entscheidung erfolgt auf schriftlichen Wege.

Es war ja nur ein Ordnungsmittelverfahren. Nach der ZPO wohl so ok.

15.10.10. 13:00: Richter Schulz kann seine Verachtung nicht verbergen

Die Verkündung in der Sache Wahl vs. Googel Az. 325 O 18/10 war auf 12:00 Uhr angesetzt.

13:00:

Die Pseudöffentlichkeit betrifft die Geschäftstelle im Raum B 318: War schon die Verkündung?

Rechtpflegerin: In welcher Sache?

Rolf Schälike: Der Zivilkammer 25.

Rechtpflegerin: Das ist im Nachbarraum.

Rolf Schälike geht zusammen mit der Rechtpflegerin in den Nachbarraum und schaut auf die Terminrolle an der Tür: In der Sache 325 O 17/120 wurde da schon verkündet?

Rechtpflegerin im Raum B316: Weiß ich nicht. Ich muss schauen.

Rolf Schälike: Wir hatten keinen Aufruf im Korridor gehört. Die Verkündung hat wohl noch nicht stattgefunden.

Die Rechtspflegerin holt ide Akte und schaut sich diese an.

'Da spring aus dem Nachbarraum der Richter Schulz heraus wie ein verschmähter Liebhaber und deutet sehr verärgert aussehend verachtend mit der Hand: Raus hier.

Darf er das eigentlich? Hat Richter Schulz die die Hausmacht in der Geschäftstelle? Nach unserem Kenntnisstand nicht. Die hat sich Ructer Schutz gesetzwidrig einfach genommen. Die Rechtspflegerin dürfte das Recht gehabt haben, den sich ungebührend verhaltenden Richter Schukz der Geschäftsstelle zu verweisen. Ähnlihcesa haben wir in der Geschäftsstelle einer anderen Kammer schon erlebt. Ein Richter süprach zu viel und musste die geschäftsstelle auf Anweisung dwer Rechtpflegerin verlassen.

Richter Schulz laut: Ich hatte verkündet.

Rolf Schälike: Könnten Sie uns bitte das Ergebnis sagen?

Richter Schulz, Verachtung sprühend: Nein. Sie hätten zur Verkündung anwesend sein können.

Die Pseudoöffentlichkeit – zwei Personen – verlässt die Geschäftsstelle.

Kommentar

Was war heute los in Hamburg? Weshalb sind die Richter so nervös und konnten sich nicht beherrschen?

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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