User Generated Content
Aus Buskeismus
Bei User Generated Content (Vom Nutzer erzeugter Inhalt) handelt es sich um Internetinhalte, die von Dritten eingestellt werden. Dies sind meistens Beiträge in Foren, offenen Blogs und Wikis.
[bearbeiten] Haftung
Grundsätzlich haftet der Betreiber eines entsprechenden Angebots. Für strafrechtlich relevante Inhalte hat der vernünftige Gesetzgeber mit § 10 TMG die Haftung entschärft. Insoweit haftet man nur ab Kenntnis.
Die Zensurrichter saugen aus dem Gesetz jedoch keinen Honig, sondern wenden § 10 TMG nicht auf Unterlassungsansprüche an. Damit kann also weiter fröhlich abgemahnt werden. Die Rechtsprechung ist derzeit uneinheitlich.
[bearbeiten] Urteile
- Landgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise: Volle Haftung für Einträge in Foren.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2005, Az. 12 O 546/05: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
- Urteil OLG Düsseldorf Az.: I-15 U 21/06 v. 07.06.2006: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar.