Gefahrenquelle
Aus Buskeismus
Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.
Anwendung auf User Generated Content
Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können (User Generated Content) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger Landrecht eine Gefahrenquelle. Für diese habe man einzustehen.
Urteile
- Landgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise: Volle Haftung für Einträge in Foren.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2005, Az. 12 O 546/05: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
- Urteil OLG Düsseldorf Az.: I-15 U 21/06 v. 07.06.2006: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar.