27 O 341/09 - 09.07.2009 - Alexander Klägerismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Alexander vs. Sonnenverlag GmbH & Co. KG

09.07.09: LG Berlin 27 O 341/09

Ein neuer Fall für Alexander-Klägerisus.


[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine weitere Bildberichterstattung über Peter Alexander.


[bearbeiten] Richter

Richterin am Landgericht als Vorsitzende: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
Richter am Landgericht: Herr Seidenadel

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RA Prof. Dr. Prinz, RAin Lingens
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Lovells; RAin Haisch

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzende Richterin Frau Becker: Eine Verbreitung halten wir nicht für angemessen. Die Bildberichterstattung läuft nicht immer mit der Textberichterstattung gleich.

Antragsteller- / Klägeranwältin Lingens: []

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir meinen, dass eine Berichterstattung über den Tod der Tochter des Antragstellers keine Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis ist. Also über den Unfalltod seiner Tochter und andere Inhalte seines Lebens, Tod der Ehefrau … dass man dann nicht wieder berichten darf. Die Manager haben, von Journalisten angesprochen, dazu Stellung genommen, aber ohne Details. Daher gehen wir davon aus, dass wir Bild- und auch Textberichterstattung untersagen würden.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Ja, er hat sich zurückgezogen, aber es kommt z.B. demnächst eine neue CD raus.

Antragsteller- / Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Sind da neue Lieder drauf?

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Es ist eine neue CD. Er ist häufig mit der Tochter, einer Malerin, zusammen aufgetreten, auf Vernissagen etc. Sie sind nicht „Herr Schmidt und Tochter“, die die Welt noch nie gesehen hat. Man muss die Kirche im Dorf lassen. Er ist eine lebende Legende. Seine Tochter ist damit gewachsen. Er äußert sich zu den Drogenproblemen seiner Tochter. Da ist nicht alles privat. [] Die Alexnader-Sprecherin, Frau Erika Swatosch äußerte sich mit einer Einstweiliger Verfügung … [zitiert aus Zeitungen] Auch hier, die Wahrnehmung, Äußerung stimmt, die Äußerung ist unbestritten. Man muss genau hingucken …

Antragsteller- / Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Ob sie bekannte Malerin ist oder nicht.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Es war Acryl-Technik. Sie war auf ihrer Webseite auch mit ihrem Vater.

Antragsteller- / Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Ich war bei ihr zu Hause, habe mich lange mit ihr unterhalten. Ich wusste nicht, dass sie Malerin ist. Eine Einstweilige Verfügung von Frau Swatosch. Pausenlose Anrufe: ja. Persönliche Auskünfte von ihr: nein.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: In der Einstweiligen Verfügung geht es nicht um die Beerdigung. Sie können mir doch nicht erzählen, dass sich die österreichische Presse etwas ausdenkt [zitiert aus Äußerungen der Sprecherin] … Ist die Einstweilige Verfügung so, dass sie all das abdeckt?

Antragsteller- / Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Dann hätten wir die Privatsphäre durch die Gegendarstellung geöffnet.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die Frage ist, ob man noch Jahre später nach der Bildäußerung noch wieder eröffnen darf.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Noch zur Rolle der Frau Swatosch: Ob sie ein Zerwürfnis mit dem Sohn hat, ob offizielle Auftrittsanfragen etc. – sie ist die offizielle Managerin. Dazu auch der Auszug von der offiziellen Homepage von Peter Alexander: bedankt sich für Geburtstagsgratulation.

Antragsteller- / Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Ich gebe auch Erklärungen für ihn ab, bin aber nicht sein Sprecher.

Antragsteller- / Klägeranwältin Lingens: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Ja, einerseits ist da das Innenverhältnis, aber ein Journalist, der das hört [für den ist das anders].

Antragsteller- / Klägeranwältin Lingens: Eine Aufrechnung mit relevanten Tatsachen – das ist fraglich.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Ja, da sind wir verschiedener Meinung.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: In der Öffentlichkeit ist sie seine Managerin. Die Frage ist, was hat sie für Äußerungen getätigt?

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Managerin und Sprecherin sind heute in der Medienlandschaft oft dasselbe.

Antragsteller- / Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Das bestreite ich.

Antragsgegner- / Beklagtenanwältin Haisch: Wenn die neue CD rauskommt wird man´s sehen oder bei einer Buchbesprechung. Es ist ihr gutes Recht, zu sagen, er braucht keine Sprecherin, er hat keine.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir schauen´s uns noch mal an und entscheiden am Schluss der Sitzung. Wir verbieten nur, wenn kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt.

Am Ende des Verhandlungstages wurde entschieden, dass das Bild mit geändertem Tenor zu versehen ist.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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