Presseerklärung 002 - 10.03.2010 - Stalkerverhandlung

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Presseerklärung

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite „www.buskeismus.de“ durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.

Rolf Schälike, 10.03.2010

Verhandlungsberichte

  • Tilmann - Verhandlung am LG Berlin 86 S 6/10 - 17.03.2010
  • F.A.Z. - Kein "Cyberstalking" - 18.03.2010
Kein „Cyberstalking”
Niederlage für Berliner Anwalt
Der Prominentenanwalt Christian Schertz ist mit dem Versuch gescheitert, einen Kritiker mit den Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes außer Gefecht zu setzen. Das Landgericht Berlin lehnte eine Berufung von Schertz gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ab, das eine von ihm beantragte Verfügung gegen den Internetpublizisten Rolf Schälike aufgehoben hatte. Auf der Webseite "www.buskeismus.de" setzt sich Schälike mit Urteilen aus Hamburg ung Berlin auseinander, denen er eine Einschränkung der Meisfreiheit vorwirft. Auch Schertz hat er widerholt aufs Korn genommen. Nachdem der Anwalt gegen Schälike zahlreiche einstweilige Verfügungen durchgesetzt hat, wollte er ihm zusätzlich verbieten lassen,sich ihm beispielsweise auf mehr als fünfzig Meter zu nähern. Das Landgericht hielt die Berufung von Schertz für verspätet und damit unzulässig. Auch räumte die Mitarbeiterin, die er zur Verhandlung geschickt hatte, einen Fehler in ihrem Schriftsatz ein. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass Schertz sein Anliegen im Hauptsacheverfahren klären solle. Schälike bestreitet den Vorwurf, er sei ein „Cyberstalker”.
Bemerkung RS: Wegen des mehrdeutigen Begriffs "verspätet" wurde die F.A.Z. abgemaht. Die F.A.Z. gab eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.

Diskussionen

  • NRZ Urs Zennegge: „Es gibt noch Richter in Berlin“ - 24.03.2010
  • WB - Berichten über öffentliche Gerichtsverhandlungen ist kein “Stalking” - 21.03.2010
  • Thomas Stadler - Prozessberichterstatung ist kein Stalking - 18.03.2010
  • Bissige Liberale - Ja, Christian Schertz kann man ruhig mal namentlich erwähnen - 18.03.2010
  • mentalschnupfen - Ja, Christian Schertz kann man ruhig mal namentlich erwähnen - 18.03.2010
  • lawblog.de - Udo Vetter "Kein Schertz" - 18.03.2010
  • Justizskandale - Solidarität mit Rolf Schälike: Wider das Prozess-Stalking und die Zensurversuche von Juristen - 16.03.2010
  • Ulrich Brosa - Die meisten Rechtsanwälte schaden ihren eigenen Mandanten am meisten - Presseerklärung mit Kommentaren - 15.03.2010
  • Jürgen Roth - Mafialand - Rolf Schälike soll nicht mehr über die Aktivitäten bestimmter Anwälte vor den Pressegerichten berichten dürfen. - 13.03.2010
  • balkanblog - Achtung! Geheimjustiz ! - 12.02.2010
  • Mein Parteibuch - Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße - 12.03.2010
  • CLEANSTATE - Presseerklärung Rolf Schälike "www.Buskeismus.de" mit Kommentaren - 10.03.2010

Fünf Klatschen in einer Woche für die Kanzlei Schertz Bergmann

Neben der Klatsche, die die drei Richterinnen Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 17.03.2010 (Mittwoch) verpassen, gab es in der 11. Woche des Jahres 2010 noch weitere vier Klatschen. Eine für Dr. Christian Schertz und drei weitere für die Kanzlei Schertz Bergmann:

  • 16.03.2010 (Dienstag): In der Sache 27 O 1180/09 Deutscher Fussball-Bund e.V. gegen NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland hat die Kanzlei Schertz Bergmann für den Fussball-Bund am 16.03.2010 verloren.
  • 18.03.2010 (Donnerstag): Kammergericht Berlin 10 U 139/09 NRZ Urs Zennegge: „Es gibt noch Richter in Berlin“ - 24.03.2010
Am Donnerstag stand dann beim Kammergericht ein für die NRhZ besonders wichtiger Prozess an. Wir hatten im Jahre 2006 einmal aus einer e-mail von Dr. Schertz an uns zitiert, was uns vom Landgericht und Kammergericht Berlin verboten wurde (Dieses Verfahren beschäftigt zurzeit das Bundesverfassungsgericht). Allerdings – so damals das Landgericht – hätten wir den Inhalt der e-mail „durchaus erwähnen dürfen“. Es gäbe aber kein öffentliches Interesse daran, „den genauen Wortlaut“ der e-mail zu erfahren. Im Jahre 2009 erwähnte unser Kollege Werner Rügemer in einem kritischen Artikel über Dr. Schertz diesen Prozess ohne jedes wörtliche Zitat, wir wähnten uns wegen des Hinweises des Gerichtes auch auf der sicheren Seite. Doch weit gefehlt: Dieselbe Pressekammer, die im Jahre 2007 noch die Berichterstattung in indirekter Rede für zulässig hielt, verbot sie uns Anfang 2009. Dr. Schertz, der häufig in Zeitungen und Fernsehen präsent ist, habe – so das Gericht – „das Recht, in gewählter Anonymität zu bleiben“, eine Kritik an seinen beruflichen Leistungen in diesem Fall sei „weder vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit noch von der Meinungsfreiheit der Beklagten (das sind wir) gedeckt“.
  • 19.03.2010 (Freitag): Mit den Urteilen 9 U 163/09 (Simone Thomalla vs. Axel Springer) bzw. 9 U 164/09 (Simone Thomalla vs. BILD Digital) wurden die Mauck-Urteile des LG Berlin 27 O 604/09 (Simone Thomalla vs. Axel Springer) bzw. 27 O 614/09 (Simone Thomalla vs. BILD Digital) aufgehoben.
Simone Thomalla wurde vertreten von Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann.
Über die Verhandlugen in 1. Instanz hatten wir berichtet.
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