Frick - Zensurbegehren
Aus Buskeismus
Zensurbegehren und -verfahren seitens des Herrn Markus Frick
Bekannt sind die folgenden Zensurverfahren:
- LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 v. 06.08.2008 – Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
- LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/09 v. 04.08.2009 - Einsweilige Verfügung - Verbot zu behaupten:
Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. Bericht
- LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 vom 07.05.09. Einstweilige Verfügung, mit der
untersagt,
wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.
Die Widerspruchsverhandlung findet am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt.
11.09.09: Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitenhs des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.
- LG Hamburg, ZK 25: 325 O 243/09 v. 16.09.2009 - Verbot, im Blog der A. von Markus Frick posten zu lassen. Bericht
- LG Hamburg, ZK 25: 325 O 300/09 - Inhalt unbekannt
Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.