Abschlussschreiben

Aus Buskeismus

Version vom 23:19, 8. Okt. 2008 von Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Begriff

Erklärung des durch eine einstweilige Verfügung Inanspruchgenommenen, die vorläufige gerichtliche Regelung als endgültige anzuerkennen.

Rechtsfolge

Wie ein (nicht mehr mögliches) sofortiges Anerkenntnis wird der Rechtsstreit durch Erklärung beendet. Man erspart sich hierdurch Kosten weiterer Verfahrensschritte wie für ein Widerspruchsverfahren, Berufung zum Widerspruchsverfahren oder ein Hauptsacheverfahren.

Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung

Widerwärtige Rechtsanwälte haben eine Möglichkeit ersonnen, sich weiter am weidgeschossenen Empfänger einer einstweiligen Verfügung gesund zu stoßen, indem sie diesen zur Abgabe der Abschlusserklärung auffordern und wie bei einer Abmahnung hierfür Gebühren schinden dürfen.

Besteht keine Aussicht auf Erfolg einer Verteidigung, kann der Aufforderung durch rechtzeitige Abgabe einer einer Abschlusserklärung zuvorgekommen werden.

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