Veröffentlichung der Namen von Anwälten
Aus Buskeismus
Anwälte möchten einerseit bekannt werden,um mehr und bessere Mandanten zu erhalten, andererseits sind sie nicht daran intetressiert, dass sie in umstrittenen Urteilen bzw. als Vertreter bestimmer Mandanten genannt werden.
Anwälte möchten sebst bestimmen, was die Öffetnlichkeit über sie erfahren darf. Sie fürchten den falschen ERindruck und die Wahrheit.
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Begründung für das Verbot der Namensnennung von Anwälten
- Entstehung eines falschen Eindrucks
- Der Anwalt möchte durch Übernahme von Mandanten aus der rechen Szene nicht den Eindruck entstehen lassen, er gehöre zur rechten Szene
- negative Werbung
- Der Anwalt möchte als ein gefürchteter und erfolgreicher Anwalt gelten. Die Veröffentlichung seines Namens in verlorenen Prozesse sieht er als unerwünscht an.
bekannte Fälle
Anwalt Johannes Eisenberg
Anwalt Dr. Christian Schertz
Anwalt Graf von Kalckreuth
Anwalt Corvin Fischer
Urteile - Namensnennng von Anwälten in Gerichtsentscheidungen erlaubt
Das OLG hat mit Urteil v. 11.12.2007 - Az.: 4 U 132/07 entschieden, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet mit voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter erlaubt ist. Die Rechtsanwälte werden weder in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht noch in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.