Klägerismus

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Klägerismsus ist wesentlicher Bestandteil bei der Verfeinerung der Zensurregeln und der Gewährleistung des geschöftsbetriebes prominenter und weniger promoneter Kanzleien und Ahwälte.

50 oder 100 Klagen seitens eines Mandanten und gegen eine Partei an den verscheidensten Landgerichten Deutschlands ist keine Seltenheit bei der Entwicklung der Zensurregeln durch die deutschen Zensurkammern und Zensuranwälte.

Ein Fall, ein Artikel, eine Sendung wird zerstückelt in viele Passagen, in Bild und Text. Geklagt wird gegen viele in gleicher Sache an verschiedenen Orten.

Sind auf einem Bild viele Kinder oder viele Anwälte zu sehen, so darf jedes Kind oder jeder Anwalt getrennt gegen die Veröffentlichung klagen. Es gibt Fälle, wo mehr als 20 Anwälte wegen einer Anzeige gegen den Verursacher in gleicher Sache klagten und gewannen.

Mit den Argumenten des Rechtsmissbrauchs kann vor detschen Gerichten dagegen nicht vorgegangen werden.

Klägerismus ist ebenso verbreitet bei den Kammern für Marken-, Autoren- und Wettbewerbsrecht.

Inhaltsverzeichnis

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Beispiele für Klägerismus


Prominente

  • Beckenbauer hält sich dagegen zurück. dass er selten klagt, kann nicht behauptet werden.

Die Liste lässt sich fortsetzen mit weiteren Vorbildern und Idolen der deutschen Gefilde.

Aus der Wirtschaft, Politik und Kriminalität

  • Die Osmanis klagen fast genaus so oft wie Beckenbauer.

Auch diese Liste lässt sich ohne weiteres fortsetzen.

Klägerismus-Kanzleien

und einige andere.

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