Veröffentlichung historischer Dokumente
Aus Buskeismus
Die Veröffentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.
Veröffentlichung erlaubt
Veröffentlchung verboten
Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt
Urteil Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006
Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.