Rechsanwälte wie Stasi
Aus Buskeismus
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Rechtsanwälte agieren wir die Stasimitarbeiter
Mein Forschungsergebnis im Projekt „Buskeismus“ ergab die Erkenntnis, dass die Rolle, die die Stasileute in der DDR spielten, in Deutschland Heute den Rechtsanwälten objektiv aufgetragen ist.
Was ist bei denen gleich?
- Es sind Kollegen in einem in sich mehr oder weniger geschlossenem Kreis, die zueinander als Kollegen gegenüber dem anderen Teil der Bevölkerung hakten
- Sie fühlen sich elitär, mit Sonderwissen, wie die Gesellschaft, das Leben der Menschen zu funktionieren haben, ausgestattet.
- Sie besitzen Sonderrechte.
- Sie sind Vermittler zwischen den Herrschenden und der Bevölkerung und versuchen die den Staat gefährdenden Fehler der Herrschenden zu korrigieren.
- Sie haben direkten Kontakt zu jedem aus der Bevölkerung, sogar zu den unten Angekommenen, dem Pöbel, den Asozialen aber auch zu den erfolgreiche höchst kriminellen Typen.
In Deutschland heute haben die Rechtsanwälte außerdem im Unterschied zu den Richtern geschäfliche, finanzielle Interessen, Gerichtsverfahren zu führen, Zensur auszuüben. Das entspricht der neoliberal ausgerichteten Gesellschaft.
Das Interesse der Richter besteht weniger in deren geschäftlichen Interesse als in Karriere oder einem ruhigen sicheren Leben.
Geschichtlicher Hintergrund
Nachdem der Affe zum Mensch wurde und die Menschen hierarchische Gemeinschaften bildeten, gab es immer Widersprüche zwischen den Herrschenden und den einzelnen Menschen.
In früheren Gemeinschaften war der Gott der Herrscher, welcher Macht ausübte. Vermittler zwischen Gott und den Menschen waren die Schamanen, die Pfaffen. Diese hatten den direkten Kontakt in beiden Richtungen, setzten den Gotteswillen gegenüber den Menschen durch, gaben dem Gott Ratschläge, korrigierten den Gotteswillen, wenn es für die Gemeinschaft gefährlich wurde. Z.B. Luther.
In der weltlichen geme4inschaft, in der es eine Trennung zwischen Staat und Kirche gibt traten an Stelle der Pfaffen die Rechtsanwälte.
In den real sozialistischen, d.h. den staatkapitalistischen Ländern, in denen das formale Rechtssystem stark eingeschränkt war – es gab z.B. kein Verwaltungsrecht, keine Verwaltungsgerichte -, erfüllten die Mitarbeiter der Geheimdienste diese den Rechtsanwälten übertragene Aufgabe.
In der DDR waren es die Stasimitarbeiter, welche direkten Kontakt zu der Bevölkerung über ihre Informelle Mitarbeiter und anders hatten.
Da die Mängel und das Kriminelle deren Arbeit unbestritten ist, hilf es über einen Vergleich die Gefahren zu erkennen, welche die Rechtsanwälte in Deutschland darstellen, welchen Gefahren diese ausgesetzt sind.