Schwindel - verboten
Aus Buskeismus
Schwindel bedeutet für die Richtger, der Betroffene weiß, dass er die Unwahrheit sagt. Es ist eine Tatsachengeheuptung keine Meinungsäußerung.Damit ist dieser Vorwurf, kann dieser nicht bewiesen werden, zu untersagen.
Das ist Konsens in der Rechtsprecgung.
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