Gabriel-Klägerismus

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36 A 253/06, 27.02.2007 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels Urteil : http://www.buskeismus.de/urteile/36AC25306_070227_bartels.pdf

Das Amtsgericht hatte die Klage von Gabriel abgelehnt. Es ging um ein Satire-Bild, auf dem es unter dem Bild von Gabriel hieß: "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz"

Gabriel ging in Berufung, Gabriel wollte die Kosten nicht tragen und es kam zur Berufung bei Buske (Az. 324 S 307/07). In letzter Sekunde nahm Gabriel, vertreten von der Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt (Nesselhazf), seine Berufung zurück.


2. 324 O 645/12 - Gabriel Sigmar, Gabriel Anke vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH 01.03.13: Klagerücknahme in den Punkten I.1c, I.2c, 2d. Verkündung einer Entscheidung am 26.04.13, 9:55, Saal B335 LG-Urteil vom 26.04.13: Es wird untersagt zu behaupten, dass Geld für die Tochter von Gabriel gesammelt wurden.

7 U 42/13 – OLG HH 25.11.14: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite

3. 7 U 30/42 / 324 O 644/12 Gabriel Sigmar, Gabriel Anke (Kanzlei Nesselhauf, RAin Dr. Stephanie Vendt) vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH LG-Urteil vom 05.04.13: Der Beklagten werden zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit verboten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. OLG-Urteil vom 25.11.14: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.

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