10.01.2014 - Krimi im Amtsgericht Ahrensburg

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10. Januar 2014

Rechtsstaatliche Absurdität


Amtsgericht Ahrensburg; Gerichtskrimi von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Zunächst habe ich den guten Richter wegen Befangenheit abgelehnt.

Richter Dr. Felix Barbirz war überrascht und sagte, das wäre das erste mal, dass er das erlebe, er müsse nachdenken.

Die Staatsanwältin ist offenbar gegen mich eingestellt und wollte mich offensichtlich verurteilen mit einer Schnellverhandlung. Gegenstand war der Strafbefehl, gegen den ich fristgerecht nach Erhalt Widerspruch eingelegt hatte.

Richter Dr. Felix Barbirz hat sich aber nicht verleiten lassen, hat sich korrekt verhalten und erstmal analysiert.

Der Witz war, ich habe den Antrag vor der Eröffnung der Verhandlung abgegeben, und Richter Dr. Felix Barbirz und die Staatsanwältin Claudia Wilking haben nicht widersprochen.

Richter Dr. Barbirz meinte zunächst, die dienstliche Stellungnahme würde ich nicht erhalten, da dies nur im Zivilverfahren so sei. Zur dienstlichen Stellungnahme gäbe es im Strafverfahren, anders als im Zivilverfahren, kein Recht auf Stellungnahme. Staatsanwältin Claudia Wilking nickte zustimmend zu.

Die in Ahrensburg ansässige Staatsanwältin Claudia Wilking lehnte es zunächs ab, meinen Antrag zu lesen. Unter Zeugen sagte sie: "Legen wir den Antrag weg und verhandeln einfach!"

Staatsanwältin Claudia Wilking: Es kann nach § 25, Abs. 2 mit Selbstrentscheidung abgelehnt werden, wenn ... .

Richter Dr. Barbirz Ich kann gleich entscheiden.

Der Befangenheitsantrag wird vom Richter Dr. Barbitz laut und schnell verlesen.

Staatsanwältin Claudia Wilking: Auch eine Stellungnhame von mir?

Der Termin wurde auf 15:00 Uhr vertagt.

Dann, um 15:00, korrigierte sich Richter Dr. Felix Barbirz in 3 Punkten:

1. Die Eröffnung sei mit dem Aufruf im Flur gewesen, somit meine Antrag in der Verhandlung gestellt.
2. Eine dienstliche Stellungnahme darf ich doch erhalten - zuvor hieß es, die bekomme ich beim Strafrecht bei Befangenheit nicht.
3. Sofortige Beschwerde sei erst zusammen mit dem Urteil möglich.

Dann habe ich den 2.ten Überraschungsangriff gefahren, den zweiter Befangenheitsantrag gestellt. Begründung: Plötzliche Änderung der Rechtsauffassung von Barbirz in der Frage, ab wann ist ein Strafverfahren im HVT (Hauptverhandlungstermin) eröffnet? Meine Annahme: auf telefonische Weisung von Landgerichtspräsidenten Dr. Krönert aus Lübeck und durch die Staatsanwältin an Dr. Felix Barbirz, wurde die Rechtsauffassung dazu geändert.

Die Feinheiten des Tages in dieser Verhandlung sind sehr interessant.

Jedenfalls sehr spannend - und so geht’s weiter... .

Das Ergebnis ist ein neuer Termin, Zeitpunkt unbekannt.

Die Staatsanwältin war total sauer und verließ der Gerichtssaal mit einem giftigem Blick. Sie hatte sich das bestimmt ganz anders vorgestellt.

Richter Dr.Felix Barbirz war aber echt Klasse.

Kommentar

Dieser Krimi widerspiegelt die Absurdität unseres heutigen Rechtssystems, welches als überholt gesehen werden darf. Das Rechtssystem bedarf einer Reformation. Gegenwärtig rutscht es mit rechtsstaatlichen Mitteln ab in die Verfestigung einer neuen Diktatur mit einer rechtsstaatliochen Diktatur-Rechtsprechung.

Der Fall des Beklagten spricht dafür Bände. Wir werden darüber im Einzelnen noch berichten.

In diesem Zusammenhang nicht uninteressant der absurd anmutende Befangenheitsantrag, der wie die Faust auf Auge des untauglichen deutschen Rechtssystems passt.

Um die Kompliziertheit des Falls zu verstehen, lohnt es sich, den Schriftsatz des Beklagten vom 09.01.2014, den dieser beim Gericht noch nicht abgegeben hat, zu kennen und zu lesen.

Fehler, falsche Interpretationen und Darstellungen sollten diskutiert werden, ohne mit der Rechtskeule zu drohen, gar diese anzuwenden.

Berichtigungen, Richtig- bzw. Klarstellungen, Entschuldigungen sind selbstverständlich.

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