Presseerklärung 002 - 10.03.2010 - Stalkerverhandlung
Aus Buskeismus
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Presseerklärung
Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße
Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite „www.buskeismus.de“ durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.
Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.
Vorausgegangen ist dem Folgendes:
Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.
Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.
Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.
Rolf Schälike, 10.03.2010
Vier Urteile zum Stalking-Vorwurf
- 216 C 1001/09 - Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Beschluss vom 30.01.2009 - Zurückweisungsbeschluss des Antrages auf Erlass einer Einbstweiligen Verfügung duchr Richter Schöllng
- 53 T 30/09 - LG Berlin, Beschluss vom 16.03.2009 - Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch Richterin auf Probe Dr. Monjé
- 216 C 1001/09 - Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 28.04.2009 - Aufhebung der Einstweiligen Verfügung 53 T 30/09 durch Richter Schöllng
- 86 S 6/10 - Ladgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2010 - Berufung von Dr. Christian Schjertz wird als unzulässig durch Richterinnen Dr. Schmidt-Schondorf, Reigenrath und Meier-Greve verworfen.
Verhandlungsberichte
- Tilmann - Verhandlung am LG Berlin 86 S 6/10 - 17.03.2010
- Stefan Niggemeier - Anwalt Schertz verliert gegen "Stalker" - 18.03.2010
- F.A.Z. - Kein "Cyberstalking" - 18.03.2010
- Kein „Cyberstalking”
- Niederlage für Berliner Anwalt
- Der Prominentenanwalt Christian Schertz ist mit dem Versuch gescheitert, einen Kritiker mit den Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes außer Gefecht zu setzen. Das Landgericht Berlin lehnte eine Berufung von Schertz gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ab, das eine von ihm beantragte Verfügung gegen den Internetpublizisten Rolf Schälike aufgehoben hatte. Auf der Webseite "www.buskeismus.de" setzt sich Schälike mit Urteilen aus Hamburg ung Berlin auseinander, denen er eine Einschränkung der Meisfreiheit vorwirft. Auch Schertz hat er widerholt aufs Korn genommen. Nachdem der Anwalt gegen Schälike zahlreiche einstweilige Verfügungen durchgesetzt hat, wollte er ihm zusätzlich verbieten lassen,sich ihm beispielsweise auf mehr als fünfzig Meter zu nähern. Das Landgericht hielt die Berufung von Schertz für verspätet und damit unzulässig. Auch räumte die Mitarbeiterin, die er zur Verhandlung geschickt hatte, einen Fehler in ihrem Schriftsatz ein. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass Schertz sein Anliegen im Hauptsacheverfahren klären solle. Schälike bestreitet den Vorwurf, er sei ein „Cyberstalker”.
- Bemerkung RS: Wegen des mehrdeutigen Begriffs "verspätet" wurde die F.A.Z. abgemaht. Die F.A.Z. gab eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
Diskussionen
- Google-Suche - "86 S 6/10" - aktuell
- NRZ Urs Zennegge: „Es gibt noch Richter in Berlin“ - 24.03.2010
- art-lawer.de - Jens O. Brelle - Berluiner Medoienanwalt unterliegt Gerichtsreporter - 22.03.2010
- Stefan Niggemeier - Anwalt Schertz verliert gegen "Stalker" (2) - 21.03.2010
- WB - Berichten über öffentliche Gerichtsverhandlungen ist kein “Stalking” - 21.03.2010
- Cyberstalking - Hans-Peter Tjaden - 18.03.2010
- Thomas Stadler - Prozessberichterstatung ist kein Stalking - 18.03.2010
- Bissige Liberale - Ja, Christian Schertz kann man ruhig mal namentlich erwähnen - 18.03.2010
- mentalschnupfen - Ja, Christian Schertz kann man ruhig mal namentlich erwähnen - 18.03.2010
- fastix.blogspot.com - Überfallartiger Schertz - mit Neuber/Gravenreuth-Methoden - 18.03.2010
- www.kanzleikompa.de - Markus Kompa - Promi-Anwalt Dr.S. unterliegt Buskeismus.de - 18.03.2010
- Dennis Sevriens - Ein schlechter Scherz - 18.03.2010
- lawblog.de - Udo Vetter "Kein Schertz" - 18.03.2010
- Justizskandale - Solidarität mit Rolf Schälike: Wider das Prozess-Stalking und die Zensurversuche von Juristen - 16.03.2010
- Ulrich Brosa - Die meisten Rechtsanwälte schaden ihren eigenen Mandanten am meisten - Presseerklärung mit Kommentaren - 15.03.2010
- Jürgen Roth - Mafialand - Rolf Schälike soll nicht mehr über die Aktivitäten bestimmter Anwälte vor den Pressegerichten berichten dürfen. - 13.03.2010
- balkanblog - Achtung! Geheimjustiz ! - 12.02.2010
- Mein Parteibuch - Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße - 12.03.2010
- CLEANSTATE - Presseerklärung Rolf Schälike "www.Buskeismus.de" mit Kommentaren - 10.03.2010
Fünf Klatschen in einer Woche für die Kanzlei Schertz Bergmann
Neben der Klatsche, die die drei Richterinnen Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz am 17.03.2010 (Mittwoch) verpassen, gab es in der 11. Woche des Jahres 2010 noch weitere vier Klatschen. Eine für Dr. Christian Schertz und drei weitere für die Kanzlei Schertz Bergmann:
- 16.03.2010 (Dienstag): In der Sache 27 O 1180/09 Deutscher Fussball-Bund e.V. gegen NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland hat die Kanzlei Schertz Bergmann für den Fussball-Bund am 16.03.2010 verloren.
- 18.03.2010 (Donnerstag): Kammergericht Berlin 10 U 139/09 NRZ Urs Zennegge: „Es gibt noch Richter in Berlin“ - 24.03.2010
- Am Donnerstag stand dann beim Kammergericht ein für die NRhZ besonders wichtiger Prozess an. Wir hatten im Jahre 2006 einmal aus einer e-mail von Dr. Schertz an uns zitiert, was uns vom Landgericht und Kammergericht Berlin verboten wurde (Dieses Verfahren beschäftigt zurzeit das Bundesverfassungsgericht). Allerdings – so damals das Landgericht – hätten wir den Inhalt der e-mail „durchaus erwähnen dürfen“. Es gäbe aber kein öffentliches Interesse daran, „den genauen Wortlaut“ der e-mail zu erfahren. Im Jahre 2009 erwähnte unser Kollege Werner Rügemer in einem kritischen Artikel über Dr. Schertz diesen Prozess ohne jedes wörtliche Zitat, wir wähnten uns wegen des Hinweises des Gerichtes auch auf der sicheren Seite. Doch weit gefehlt: Dieselbe Pressekammer, die im Jahre 2007 noch die Berichterstattung in indirekter Rede für zulässig hielt, verbot sie uns Anfang 2009. Dr. Schertz, der häufig in Zeitungen und Fernsehen präsent ist, habe – so das Gericht – „das Recht, in gewählter Anonymität zu bleiben“, eine Kritik an seinen beruflichen Leistungen in diesem Fall sei „weder vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit noch von der Meinungsfreiheit der Beklagten (das sind wir) gedeckt“.
- 19.03.2010 (Freitag): Mit den Urteilen 9 U 163/09 (Simone Thomalla vs. Axel Springer) bzw. 9 U 164/09 (Simone Thomalla vs. BILD Digital) wurden die Mauck-Urteile des LG Berlin 27 O 604/09 (Simone Thomalla vs. Axel Springer) bzw. 27 O 614/09 (Simone Thomalla vs. BILD Digital) aufgehoben.
- Simone Thomalla wurde vertreten von Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann.
- Über die Verhandlugen in 1. Instanz hatten wir berichtet.
Einstweilige Verfügung 28 O 254/10 zurückgewiesen - sechste Klatsche
22.06.2010: Gegen die Äußerung "Fünf Klatschen in einer Woche für die Kanzlei Schertz Bergmann" hat Rechtsanwalt Dr. Christian Schwertz beim Landgericht Kölnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung - Az. 28 O 254/10 - beantragt und erhielt die sechste Klatsche.
Aus den Gründen:
- Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist unbegründet. Ein Anspruch auf Unterlassung des im Antrag genannten Umfangs gemäß § 1004 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB ist nicht gegeben, da das Eilbedürfnis und damit der Verfügungsgrund nicht dargelegt und glaubhaft gemacht wird und auch kein Verfügungsanspruch besteht. Insoweit ist im konkret geltend gemachten Umfang ein rechtswidriger Eingriff in das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers nicht gegeben.
Allerdings ging Dr. Schertz mit einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss vor. Die Entscheidung des OLG Köln liegt uns noch nicht vor.