Zensoren - erlaubt
Aus Buskeismus
Richter, Anwälte, Politiker, Kläger, Antrargsteller dürfen als Zensoren bezeichnet werden.
Siehe auch Klägerismus
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Urteile
Urteil 27 O 394/11 vom 08.11.2011
Der Beklagte bezweckt mit der „Presseerklärung" auch offensichtlich nicht die Herabsetzung der
Person des Klägers. Er bedient sich nicht einmal besonders scharfer Formulierungen, sondern
schildert in sachlicher Form den Ausgang verschiedener Rechtsstreitigkeiten, die der Kläger gegen
den Beklagten angestrengt hat. Soweit der Beklagte mit Formulierungen wie "Zensoren",
„fragwürdige und umstrittene Gestalten" und „Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine
Schlappe" Meinungen kundtut, verlassen diese nicht den Boden sachlicher Auseinandersetzung
und sind daher nicht als Schmähkritik zu werten.
Bekannte Zensoren
Richter alsa gefürchtete Zensoren
Buske, Andreas (LG Hamburg)
Mauck, Michael (LG Berlin)
Reske Margarete (LG Kölkn)
Anwälte als aktive Zensoren
Schertz, Chrsitian, Prof. Dr. (Berlin)
Höch, Dominik (Berlin)
Jipp, Helmuth (Hamburg)
Prinz, Matthias, Prof. Dr. (Hamburg)
Scheuerl, Walter, Dr. (Hamburg)
Stopp, Alexander, Dr.(Mainz)
Politiker als aktive Zensoren
Gysi, Gregor (DIE LINKE)
Schröder, Gerhard (SPD)
Nibel, Dirk (FDP)
Prominete als aktive Zenosdren
Jauch, Günther
Alexander, Peter