Psychopath - erlaubt, verboten
Aus Buskeismus
Jemanden als Psychopath zu bezeichen, kann erlaubt aber auch verboten sein.
Urteile
Psychopath erlaubt
- LG Berlin 27 S 2/07 vom 31.05.2007
Prof.Dr. Tauchnitz wurde in www.meinprof.de als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ beschimpft. Der Prof.kalgte gegen ddasComopany Consulting Team e.V.
Aus den Urteielsgründen von Richter Mauck, Richterin becker und Richter von Bresinsky
- Dem Kläger steht der geltend gemachte Unterlassungsantspruch bezüglich der konkret beanstandendeten Äußerungen gegen die Beklagte nicht aus §§ 823, analog 1004 Abs. 1 S. BGB, Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu.
- Abgesehen davon, dass au sich bei en angegriffenen Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen handeln dürfte, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 688, 888) ist die Beklagte hier nicht passivlegitimiert.
- LG Berlin 82. Strafkammer, Januar 2011
Im Streit - Strafanzeige seitesn des Gedenkstättenleiter Hubertus Knabe gegen den ehemaligen Chef des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, Wolfgang Schwanitz, und jW-Chefredakteur Arnold Schölzel - um den »Psychopathen von Hohenschönhausen" gewann die Junge Welt vor dem berliner Landgericht
Die Staatsanwaltschaft erhob wegen einer vermeintlichen Beleidigung Knabes Anklage und beantragte Strafbefehle in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen. Das Amtsgericht hatte im Juni die beiden Angeklagten auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, das Landgericht schloß sich dem an. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil mittlerweile Revision eingelegt.