Psychopath - erlaubt, verboten
Aus Buskeismus
Jemanden als Psychopath zu bezeichen, kann erlaubt aber auch verboten sein.
Urteile
Psychopath erlaubt
- LG Berlin 27 S 2/07 vom 31.05.2007
Prof.Dr. Tauchnitz wurde in www.meinprof.de als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ beschimpft. Der Prof.kalgte gegen ddasComopany Consulting Team e.V.
Aus den Urteielsgründen von Richter Mauck, Richterin becker und Richter von Bresinsky
- Dem Kläger steht der geltend gemachte Unterlassungsantspruch bezüglich der konkret beanstandendeten
Äußerungen gegen die Beklagte nicht aus §§ 823, analog 1004 Abs. 1 S. BGB, Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu.
- Abgesehen davon, dass au sich bei en angegriffenen Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen
handeln dürfte, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 688, 888) ist die Beklagte hier nicht passivlegitimiert.