Verdachtsberichterstattung
Aus Buskeismus
Nach früherem geltenden Recht konnte bei Vorliegen von Tatsachen, welche hinreichend einen Verdacht begründeten, dieser Verdacht in Form einer Spekulation flrmuliert werden. Seit der Stolpe-Entscheidung ist eine Verdachtsberichterstattung praktisch nicht mehr möglich.
Ggf. darf über Ermittlungsverfahren berichtet werden.