Namensnennung

Aus Buskeismus

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Verurteilte Mörder, Stasi-Leute und unverurteilte Rechtsanwälte haben eines gemeinsam: Ihnen ist ihr so Job peinlich, dass sie in der Öffentlichkeit um ihren guten Ruf fürchten!

Und deshalb ändern sie nicht etwa ihren Namen und tauchen unter, sondern überziehen die Welt mit Abmahnungen und Klagen.

Inhaltsverzeichnis

Lukratives Geschäftsmodell für Anwälte

Inbesondere Mörder meinen, dass zur Wahrung ihres Interesses auf presserechtliche Resozialisierung Namen nur noch bis Ablauf eines halben Jahres nach rechtskräftiger Verurteilung genannt werden dürften. Bei späterer Namensnennung erhalten Mörder Prozesskostenhilfe, um Medienanwälten für Abmahnungen Geld in den Rachen zu werfen.

Für Beklagte ist das doppelt ärgerlich, denn der Mörder hat nichts zu verlieren (bei Prozesskostenhilfe nicht einmal Geld!), während der Beklagte riskiert, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, weil Mörder oft schlecht bei Kasse sind.

Angriff auf Archive

Inzwischen sind die betreffenden Anwälte zu den Internetarchiven großer Zeitungen vorgedrungen, viele Namen von Resozialisierenden enthalten, was als permanente Veröffentlichung aufgefasst wird. Geht es nach den Mördern, so müssen die Archive anonymisiert werden. Damit wird in die Wissenschaftsfreiheit, das Recht auf freie Information und in die Geschichtsschreibung eingegriffen.

Siehe auch

Namensnennung von Anwälten

Weblinks

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