Persönlichkeitsrecht
Aus Buskeismus
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Begriff
Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach entwickelt.
spezialgesetzliche Ausprägungen
- Festschreibung der Menschenwürdegarantie als fundamentales Verfassungsprinzip in Art.1 Grundgesetz
- strafechtlicher Ehrenschutz durch Verbote von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede u.a. in § 185 StGB
- [Recht am eigenen Bild] in §§ 22.ff KunstUrhG
- Namensrecht in § 12 BGB
- Urheberpersönlichkeitsrecht in §§ 11ff. UrhG
allgemeines Persönlichkeitsrecht
Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.
Kritik
Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert, siehe auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.