Geschäftssphäre

Aus Buskeismus

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Sachverhalte, die ein Repräsentieren in der Öffentlichkeit mit Bezug zu einer offiziellen Tätigkeit betreffen.

Über die Geschäftssphäre darf grundsätzlich berichtet werden. Ein Berichtsinteresse muss nur im Ausnahmefall geltend gemacht werden.

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