Veröffentlichung historischer Dokumente
Aus Buskeismus
Die Veröffentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.
Veröffentlichung erlaubt
Veröffentlchung verboten
Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt
Urteil Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006
Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.
Das Landgericht Hannover hat das AG Urteile gekippt, weil nicht nachgewiesen wurde, dass es die gleichen Urkunden sind.