Dr. Nikolaus Klehr - Klägerismus

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Dr. Nikolasu Klehr ist ein umstrittener Krebsarzt, der von vielen seriösen Menshchen als Scharlatan gesehen wird.

In Wikipedia lesen wir:

Nikolaus Klehr

Nikolaus Walther Klehr (* 1944 in Breslau) ist ein Dermatologe mit Praxen in München und Salzburg. Klehr ist wegen einer ragwürdigen Therapieform für Krebserkrankungen, deren Wirksamkeit nicht belegt ist, umstritten.

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Leben

Klehr wurde 1944 in Breslau als Sohn der Eheleute Walter und Agnes Klehr geboren. Er absolvierte ein Studium der Humanmedizin und Biologie an den Universitäten Heidelberg und Frankfurt am Main. Seinen von einer peruanischen Universität verliehenen Professorentitel darf er nach einem Urteil des Landgerichts München nicht mehr führen. Krebstherapien nach Klehr

Klehr ließ 1991 eine Eigenbluttherapie unter der Bezeichnung Autologe Target Cytokine, kurz ATC, patentieren. Die zellulären Bestandteile des Patientenblutes sollen so verändert werden, dass die hierbei freigesetzten immunaktiven Zytokine, darunter Interleukine und Tumornekrosefaktor-alpha (TNFα), nach Reinjektion die Aktivität verschiedener Immunzellen, wie zum Beispiel NK-Zellen, anregen sollen. Neben diesen Therapien bietet Klehr auch Testverfahren für Krebs an.

Die Behandlung in Klehrs Salzburger Praxis mit täglichen Infusionen kostet, nach Angaben von Patientenangehörigen, zwischen 13.000 und 35.000 Euro. Die Übernahme der Kosten für die Autologe Target Cytokine-Behandlung nach Klehr durch die deutschen gesetzlichen Krankenkassen ist in der Anlage II der Richtlinie Methoden in der ärztlichen Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen.

Wissenschaftler der Deutschen Krebshilfe fanden keinerlei Nachweis für die behauptete Wirksamkeit von Klehrs „Wundermittel“. „Bei keinem der von Onkologen beobachteten Patienten (33) konnte der tödliche Verlauf einer therapieresistenten Krebskrankheit abgewendet werden.“ Die Sendung quer des Bayerischen Fernsehens fand bei Recherchen 2011 „keinen einzigen [durch Klehr] geheilten Patienten“. Hans Hege, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, bezeichnete 1998 Klehr als einen „Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht“. Bei einem Selbstversuch, bei dem ein Mitarbeiter des Fernsehmagazins Panorama als ein vermeintlicher Hautkrebspatient (dass er keinen Hautkrebs hat, wurde zuvor in einer ärztlichen Untersuchung nachgewiesen) Eigenblut per Post schickte, wurden Klehrs Behandlungsmethoden untersucht. Von Klehr bekam Panorama ein vermeintliches Krebsmittel zugeschickt. Im Klinikum Großhadern wurde bei der Untersuchung des vermeintlichen Krebsmittels festgestellt, dass die Menge der Antikrebswirkstoffe geringer war als in Normalblut. Die Uniklinik Erlangen kam zuvor schon zu ähnlichen Ergebnissen. Das Klinikum Großhadern fand außerdem heraus, dass die Ampullen Endotoxine (Giftstoffe) enthalten. Der Nachweis von Endotoxin ist mit der für Blutprodukte zur Injektion geforderten Pyrogenfreiheit nicht vereinbar.

Aufgrund von Rechtsverstößen bei Verarbeitungsprozessen wurde die Erlaubnis zur Herstellung von Eigenblutpräparaten in dem bis dahin betriebenen „Dr. Klehr Institut für Immunbiologie und Zellbiologie GmbH“ 2000 von der Gesundheitsbehörde widerrufen. Festgestellt worden war, dass „über einen längeren Zeitraum hinweg mutmaßlich infektiöses Blut in einem Arbeitsprozess mit nicht kontaminiertem Blut anderer Spender bearbeitet wurde.“ Klehr praktiziert seitdem in seinen Praxen in München und Salzburg weiter. Nach Todesfällen unter seinen slowenischen Patienten in Salzburg ist er 2008 erneut unter starke Kritik geraten.

In der Praxis von Nikolaus Klehr in Bad Heilbrunn applizierte der Onkologe Eike Rauchfuss unter anderem auch Galavit als vermeintliches Krebsmittel. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelte ab dem Jahre 2000. Als vermeintliches geheiltes Krebsopfer hatte der Schauspieler Ivan Desny für Rauchfuss Werbung gemacht. Von insgesamt 132 Opfern des Skandals ist bekannt, dass sie für die Behandlung etwa 10.000 Euro bezahlt haben. Es kam 2008 zu einer Reihe von Haftstrafen, darunter fünf Jahre und acht Monate für Rauchfuss.

Hinweis von Rolf Schälike: Ob diese Information in Wikipedia alle stimmen, wissen wir nicht. Wir prüfen auch nicht, was in Wikipedia präzisiert, korrigiert, richtig gestellt wird. Insofern können einige Angaben falsch sein.

Zensurverfahren mit Dr. Nikolaus Klehr

Als Zensor haben wir Dr. Nikolaus Klehr in Hamburg nicht selten erlebt. Aber auch bei anderen Gericht versucht Dr. Nikolaus Klehr die Berichterstattung zu zensieren.

Bekannte Zensurverfahren - Dr. Nikolaus Klehr begehrt Zensur

  • 29.11.2013: Urteil Amtsgericht Hamburg 36 a C 577/11 - Dr. Nikolaus Klehr am Galvit-Batrug beteiligt.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Klager hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorlaufig vollstreckbar. Der Klager kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Hohe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Hohe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Aus den Entscheidungsgründen
Die Abmahnung war nicht berechtigt und konnte somit mangels Erforderlichkeit weder nach §§ 683, 670 noch nach §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 249 BGB Kostenfolgen für den Beklagten auslösen.
Dabei ist unerheblich, ob dem Kläger überhaupt ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) bzw. nach § 823 II BGB in Verbindung mit § 186 StGB gegen den Beklagten zustand - was insbesondere angesichts der eigenen Äußerung des Klägers im strafrechtlichen Verfahren mindestens zweifelhaft erscheint (vgl. nur das Schreiben der Rechtsanwälte Bub, Gauweiler & Partner vom 07.06.2000 an die Regierung von Oberbayern, Band Ill der Akten der StA München II, S. 335 ff., wonach sich der Kläger vom 17. bis 19.10.1999 in Russland im lmmunforschungszentrum in Obninsk bei Moskau und im Zentralklinikhospital über Galavit informiert habe, er seine Patienten darüber aufkläre, dass Galavit in Deutschland arzneimittelrechtlich nicht zugelassen sei, Galavit ausschließlich direkt durch den Kläger angewendet und nicht an Patienten weitergegeben werde und schließlich der Kläger für das Arzneimittel Galavit von seinen Patienten keinerlei Zahlungen erhalte, sondern nur eine ärztliche Tätigkeit vergüten lasse).
Die isolierte Geltendmachung der Abmahnkosten ist hier unzulässig bzw. die Abmahnung nicht berechtigt, da fur eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig.
...
Es besteht demnach für den Kläger kein plausibler Grund dafür, den Unterlassungsanspruch nicht geltend zu machen. Sollte er den Unterlassungsprozess aufgrund seines eigenen erhöhten Kostenrisikos scheuen, auch mit Blick auf eine später vielleicht schwer oder gar nicht durchzusetzende Kostenerstattung, so ließe das darauf schließen, dass es ihm letztlich nicht ernsthaft um die Durchsetzung seines Rechts in Gestalt des Unterlassungsanspruchs geht, sondern möglicherweise nur oder vorwiegend um die Geltendmachung der Abmahnkosten. Es besteht auf der anderen Seite auch kein schutzwürdiges lnteresse des Beklagten, nicht mit einem teureren Unterlassungsprozess konfrontiert zu werden. Denn es steht ihm frei, eine verbindliche Unterlassungsverpflichtungserklärung auch ohne Prejudiz für die Sach- und Rechtslage abzugeben, um so den Unterlassungsprozess zu vermeiden. Wählt er diesen Weg nicht, geht er bewusst das weitere oder erhöhte Kostenrisiko eines Unterlassungsprozesses ein. Es besteht jedoch im Gegenteil ein schutzwürdiges lnteresse des Beklagten als Abgemahntem daran, mit sämtlichen gegen ihn vorgebrachten Ansprüchen, die auf demselben Lebenssachverhalt einer vorgeworfenen Rechtsverletzung beruhen, in nur einem gerichtlichen Verfahren konfrontiert zu werden. Denn eine durch die Aufsplitterung des Vorgehens des Abmahnenden bedingte Doppelbelastung des Ab- gemahnten mit zwei denkbaren Rechtsstreiten liegt nicht in seinem lnteresse (vgl. LG Frankfurt, 24.05.2002, 3/12 0 31/02, NJW-RR 2003, 547, zitiert nach Juris, dort Rn. 28), und zwar weder unter Kostengesichtspunkten noch im Hinblick auf die sonstigen Belastungen, die ein Rechtsstreit jedenfalls für viele Parteien mit sich bringt.

Verbote gegen Dr. Nikolaus Klehr begehrt Zensur

27.01.2011 Urteil OLG München 29 U 2012/10 Charité Berlin vs. Dr. Nikolaus Klehr (Berufungsurteil gegen Urteil 11 HKO 24265/09

I. Den Beklagten wird bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel verboten, im geschäftlichen Verkehr über die von ihnen angebotene Krebstherapie zu behaupten oder behaupten zu lassen:
"Die Wirksamkeit unserer Therapie ist durch eine gutachterliche Stellungnahme aus ..., wissenschaftlich glaubwürdig belegt. So wurde die Wirksamkeit der Therapie bei Patienten untersucht, die alle anderen Therapien, wie Chemotherapie, Strahlentherapie usw. erfolglos angewendet hatten und dennoch der Tumor bzw. die Metastasen weiter gewachsen waren. In einem Zeitraum von 5 Monaten kam es bei 45 % der Patienten zum Stillstand, Zurückbildung [richtig: zur Rückbildung] oder zur völligen Einschmelzung der Tumormassen. Uns ist kein anderes Therapieverfahren bekannt, welchem mit einer so hohen Erfolgsrate die Wirksamkeit durch eine unabhängige Universität bestätigt worden ist."

12.04.2010: Urteil Landgericht München I Charité Berlin vs. Dr. Nikolaus Klehr Urteil 11 HKO 24265/09 Klehr ging in Berufung. Urteil wurde bis auf die Auküfte und Schadesnersatz bestätigt:

I. Den Beklagten wird bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel verboten, im geschäftlichen Verkehr über die von ihnen angebotene Krebstherapie zu behaupten oder behaupten zu lassen:
"Die Wirksamkeit unserer Therapie ist durch eine gutachterliche Stellungnahme aus ..., wissenschaftlich glaubwürdig belegt. So wurde die Wirksamkeit der Therapie bei Patienten untersucht, die alle anderen Therapien, wie Chemotherapie, Strahlentherapie usw. erfolglos angewendet hatten und dennoch der Tumor bzw. die Metastasen weiter gewachsen waren. In einem Zeitraum von 5 Monaten kam es bei 45 % der Patienten zum Stillstand, Zurückbildung [richtig: zur Rückbildung] oder zur völligen Einschmelzung der Tumormassen. Uns ist kein anderes Therapieverfahren bekannt, welchem mit einer so hohen Erfolgsrate die Wirksamkeit durch eine unabhängige Universität bestätigt worden ist."

Sonstige Verfahren

  • 07.07.2004: Berufungsurteil Landgericht München II Gz. 7 NS 66 Js 20973/00
Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je € 100,00 EUR. Von Dr. Nikolaus Klehr sind die Tat und das Urteil anerkannt worden.
  • 15.09.2003: AG Wolfratshausen Urteil Az. 2 Cs 66 Js 20793/00 AD - Strafverfahren wegen Galavit-Einfuhr
Der Angeklagte wird zur Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je € 100,- Euro verurteilt.
Aus den Gründen:
In dieser Klinik wurden sogenannte „austherapierte“ Krebspatienten mit dem Medikament Galavit ambulant und stationär behandelt.
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