30.08.2013 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer stottert
Aus Buskeismus
30.08.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)
| BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
Was war heute los?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er kennt auch die Verfügung nicht. Wir schreiben das Urteil Montag Nachmittag.
Alle Schwarzkittel lachen. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verkündungstermin? Beklagtenanwalt Horschmann: Vielleicht Mittwoch. Die Kollegin hat gesagt, sie möchte einen Hinweis im Protokoll. Weshalb sie das möchte, weiß ich nicht. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ein Tipp für Herrn Prof. Zimmer. Er soll anerkennen, soinst kommt die Hauptsache. Beklagtenanwalt Horschmann: Ja. Vorsitzende Richterin Simone: ... streitgegenständlich ist nicht, ob die hier in Rede stehende Zahnbürste besser ist, sondern .... Einstweilige Verfügung vom 29.05.2013 ... . Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteien erfolgt die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Mittwoch, den 04.09.29013, 12:00, im Saal (stattert) Richter Dr. Linke flüstert ins Ohr: B334. Vorsitzende Richterin Simone stottrig: in unserer Geschäftsstelle, Saal B334. |
Verkündiung 324 O 230/13
11:55: An dem Türrahmen des Geschäftsstelle, Raum B334, hängt die Terminrolle mit dem Verkündungstermin.
Die Pseudoöffentlichkleit wartet auf der Bank im Gerichtsflur. Richter und Mitarbeiter laufen in die Kantine, auch zur Toilette und anderswohin. Von den Richtern und Mitarbeitern der Zednsiurkammer im Gerichjtsflur keine Spur.
12:12 Die Pseudoöffentlichkeit betritt die Geschäfststelle. Im Raum sitzt allein die Rechtspflegerin. Die Pseudoöffentlichkeit fragt: "Fand die Verkündung schon statt?"
Rechtsplegerin: Ja, um 12:00.
RS: Kann nicht sein. Ich sitze seit fünf vor 12:00 bis jetzt im Gang. Es fand keine Verkündung statt.
Rechtsplegerin trainiert: Ich habe doch gesagt, sollte um 12:00 stattfinden.
RS: Sie haben gesagt, hat schon stattgefunden.
Rechtsplegerin: Habe ich nicht gesagt.
RS: Wann findet die Verküpndung statt?
Rechtsplegerin: Um 12:00 sollte die Verkündung sein.
RS verlässt die Geschäftsstelle und sagt im Weggehen: Sie hatten vorhin nicht die Wahrheit gesagt.
12:15: Es kommt die Vorsitzende Richterin Simone Käfer im schwarzen Hosenanzug daher. Sie trägt keine Akten bei sich, wie sonst bei Verkündungen.
RS: Guten Tag.
Simone Käfer: Guten Tag.
Beide betreten das Geschäftszimmwer. Simone Käfer setzt sich vor den Computer, Die Pseudoöffentlichkeit steht. Die Richterin verkündet: In der Sache 324 O 238/13 ergeht ein Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 29.05.2013 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000,- € festgesetzt."
RS verlässt das Geschäfszimmer: Danke.
Simone Käfer: Auf Wiedersehen.
Kommentar RS
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bemühte sich, den richtigen Verkündungsraum ins Protokoll zu diktieren, damit ihr nicht wieder der Fehler vom letzten Freitag passiert, bei dem sie die Verkündung fäschlicherweise ins Richterzimmer verlegte.
Sie kennt nicht die Zimmernummern. Nun muss die Vorsitzende Richterin sich bemühen, auch diesen Kleinigkeiten Bedeutung beizumessen.
Die Vorsitzende ist lernfähig. Das hat sie heute bewiesen. Wir würden ihre heutige Leistung der Vorsitzenden mit "gut" bewerten.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.