Jipp, Helmuth - Einzelanwalt †
Aus Buskeismus
Kanzlei: Einzelanwalt | |
Info: Bekannt durch die Wallraff-Prozesse gegen Springer, eine große Serie erfolreicher Prozesse gegen die "Bild" sowie als Berater und Vertreter des Magazins "stern". In den Prozessen Gerhard Schröder bzw. Frau Doris Schröder-Köpf gegen den "stern" vermutet Ahwalt Jipp, dass Franz Müntefering lügt. | |
Besonderheiten: Scharfes bis fein gehässiges Auftreten bei Gericht.
Mahnt ab mit Spitzfindigkeiten. | |
Mandate: Herr Helmuth Jipp vertrat in den 60er Jahren die Zeitschrift "Konkret". Vertritt Günter Wallraff: obsiegt gegen den Vorwurf, Wallraff sei IM "Wagner" (324 O 699/03). Gewann als Stern-Abmahnanwalt gegen Hubertus Knabe am 02.05.2001 (324 O 264/01);
Verliert als Klägeranwalt des Stern am 11.01.2002 gegen Axel Springer Verlag und Hubertus Knabe (324 O 402/01);
Verliert gegen Frau Schröder-Köpf (324 O 556/05); | |
Publikationen: 21.11.2005: Helmuth Jipp zum bundeseinheitlichen Presseausweis:
"Das Monopol ist gefallen", der so genannte bundeseinheitliche Presseausweis soll nach einem Bericht des Medienmagazins "Berliner Journalisten" für die Pressearbeit unerheblich sein. Rechtsanwalt Helmuth Jipp kommentiert in der neuen Ausgabe ein Urteil zugunsten der Fotografen-Organisation Freelens: Die Behörden müssten auch den Presseausweis von Freelens anerkennen. Das Recht, Presseausweise auszustellen, sei nicht gesetzlich geregelt. Es gebe keine Vorschrift, die die Ausstellung von Presseausweisen bestimmten Berechtigten vorbehält. | |
Meinungen: Handelt als Abmahner unverhältnismäßig, wie nicht wenig andere umstrittene Abzock-Anwälte.
Reiht sich damit ein in die Reihe von Anwälten, welche durch ihr Verhalten bei vielen am Glauben von Recht und Ordnung stark rütteln. Anwalt Helmuth Jipp klagt bzw. klagte gegen eigene Mandanten (Mandantinnen), und muss bzw. musste sich mit den Vorwürfen des Mandantenverrats auseinander setzen. |