Urheberrecht
Aus Buskeismus
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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Werke im Sinne von [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html § 2 UrhG] genießen Urheberrechte. Hierunter fallen auch [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__...)
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Version vom 14:40, 11. Okt. 2008
Werke im Sinne von § 2 UrhG genießen Urheberrechte. Hierunter fallen auch Knippsbilder, die manche Leute ins Internet stellen und sich hinterher beschweren, dass andere sie "geklaut" haben.
Mit Urheberrechten im Wege der Lizenzvergabe im Internet Geld zu verdienen ist relativ schwierig. Mit entsprechenden Abmahnungen hingegen lohnt sich der Spaß.