Zensurkammern
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[bearbeiten] Begriff
Das Äußerungsrecht der Gegenwart wird nicht vom Gesetzgeber, sondern im wesentlichen von folgenden Zensurbehörden bestimmt:
[bearbeiten] Zensurkammern
- Landgericht Hamburg (Zivilkammern 24 und 25)
- Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (7. Zivilsenat)
- Landgericht Berlin (Zivilkammer 27)
- Kammergericht Berlin (9. und 10. Zivilsenate)
- Landgericht Köln (Zivilkammer 28)
[bearbeiten] Weitere Gerichte
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgerichts